Weitere Maßnahme zum Infektionsschutz bei Vor-Ort-Terminen Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt sie: die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch bei Behördengängen ins Landratsamt ist eine Maske dieser erhöhten Schutzkategorie zu tragen. Die neue Regelung bildet einen weiteren Baustein im Maßnahmenkatalog der Behörde, um die Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Zu allen persönlichen Terminen im Landratsamt München muss eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Terminvereinbarungen werden die Bürger ab sofort darauf hingewiesen, zum Termin eine entsprechende Schutzmaske mitzubringen.
Weiterhin gilt: Viele Anliegen können ohne Termin erledigt werden Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Viele Anliegen können ohne persönliche Vorsprache online, telefonisch oder postalisch erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin gebeten, vorab zu klären, ob ein Termin überhaupt notwendig ist. Alle Dienstleistungen und die zuständigen Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Landratsamts im Bereich Bürgerservice zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/ buergerservice.
AUS DEM RATHAUS
Ins Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske
H.-S./MÄRZ 2021
Landkreis München
Redaktionsschluss für die April-Ausgabe ist am 8. März 2021, 12 Uhr DUETTE ® – DER SCHÖNSTE SONNENSCHUTZ
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