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Kurz notiert
Genügend Plätze für die Kinderbetreuung vorhanden
Wohlwollend zur Kenntnis nahm der Haupt-, Sozial-, Werk- und Finanzausschuss in seiner Sitzung die aktuellen Zahlen zur Kinderbetreuung aus der Verwaltung. Demnach gibt es für Kinder im Kindergartenalter derzeit sogar überzählige Plätze. Davon können allerdings nicht alle genutzt werden, weil teils pädagogisches Personal fehlt. Für Kinder bis drei Jahre und im Schulalter zeigt die Bedarfsplanung fehlende Plätze auf, wenn man von einer 100%igen Betreuungsquote ausgeht. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass für Kinder vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintrittsalter ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Gleichzeitig nehmen aber nicht alle Familien diesen Anspruch wahr. Im März wird der AK Kind & Familie zusammen mit der Verwaltung eine detaillierte kurz- bis mittelfristige Bedarfsanalyse für alle Betreuungsangebote und Altersgruppen vorstellen. Diese wird eine wertvolle Grundlage für die weitere Planung bilden.
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Wegen Corona verkleinertes Gremium
Um die Kontakte auch in der Gemeinderatssitzung auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken, haben sich die Fraktionen gemeinsam darauf verständigt, für die Dauer des Lockdowns nur noch die Hälfte der gewählten Gemeinderatsmitglieder in die Sitzung zu schicken. Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny lobte das vertrauensvolle Vorgehen ausdrücklich und versicherte, dass die Stimmparität nach Wahlergebnis mit der verkleinerten Besetzung gewährleistet ist. Erstmals tagte der Gemeinderat am 28. Januar 2021 in diesem Rahmen.
Satzung zum Abstandsflächenrecht
Die Satzung zum Abstandsflächenrecht gemäß der Novelle der Bayerischen Bauordnung wurde im Gemeinderat Ende Januar beschlossen und trat bereits ab 1. Februar 2021 in Kraft. Demnach werden die Abstandsflächen auf 1H (H=Wandhöhe) festgesetzt und nicht auf den engen Rahmen reduziert, den die Novelle vorsieht. Damit bleibt die Aufenthaltsqualität durch ausreichende Belüftung und Beleuchtung gewährleistet und auch Flächen für Gartenhäuschen und Carports haben angemessenen Abstand zum Nachbarn. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Überarbeitung der Verordnung für die Straßenreinigung
Die ‚Verordnung über die Reinhaltung und
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Manchmal braucht der Mensch Unterstützung, um etwas Fehlendes oder Verlorenes zu ergänzen.
Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter‘ wurde mit Beschluss des Gemeinderats um eine datenschutzrechtliche Ergänzung erweitert. Die Vorgabe, dass im Sommer die Straßen vom Staub befreit werden müssen, ist gestrichen worden. Das ist im Sinne des Umweltschutzes und auch wegen der meist geschlossenen Straßenoberflächen nicht mehr notwendig, erläuterte Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny. Vor dem nächsten Winter soll für die Bürger*innen eine ausführliche Erläuterung zur Satzung erarbeitet werden.
Antrag auf Markterhebung wird ausgesetzt
Der Antrag auf Markterhebung der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn wird erst einmal ruhen. Denn in einer Besprechung mit Fachleuten aus dem Landratsamt München wurde erläutert, dass ein wesentlicher Punkt für die Markterhebung noch nicht gegeben ist: die Zusammenführung der beiden Ortsteile zu einem gemeinsamen Ortskern. Da diese Maßnahme zwar geplant ist – Am Markt –aber in absehbarer Zeit noch nicht umgesetzt werden kann bzw. Teile des Bahnhofsbereichs zwischenzeitlich einer anderen Nutzung zugeführt wurden, muss das Ansinnen zunächst zurückgestellt werden. Der Beschluss erfolgte auf Wiederaufnahme des Antrags zur Markterhebung, wenn die Planung und Entwicklung einer neuen Ortsmitte abgeschlossen sind. Diesem Vorgehen stimmte der Gemeinderat unisono zu.
gmv
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Sprechzeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr und 16.30-18.30 Uhr Dienstag 8.00-11.30 Uhr Mittwoch 8.00-11.30 Uhr und 15.00-17.00 Uhr Donnerstag 8.00-11.30 Uhr und 16.00-18.00 Uhr Freitag 8.00-12.30 Uhr