GB Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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AUS DEM GEMEINDERAT H.-S./MÄRZ 2021

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Kurz notiert Genügend Plätze für die Kinderbetreuung vorhanden Wohlwollend zur Kenntnis nahm der Haupt-, Sozial-, Werk- und Finanzausschuss in seiner Sitzung die aktuellen Zahlen zur Kinderbetreuung aus der Verwaltung. Demnach gibt es für Kinder im Kindergartenalter derzeit sogar überzählige Plätze. Davon können allerdings nicht alle genutzt werden, weil teils pädagogisches Personal fehlt. Für Kinder bis drei Jahre und im Schulalter zeigt die Bedarfsplanung fehlende Plätze auf, wenn man von einer 100%igen Betreuungsquote ausgeht. Hier gilt es zu berücksichtigen, dass für Kinder vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintrittsalter ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht. Gleichzeitig nehmen aber nicht alle Familien diesen Anspruch wahr. Im März wird der AK Kind & Familie zusammen mit der Verwaltung eine detaillierte kurz- bis mittelfristige Bedarfsanalyse für alle Betreuungsangebote und Altersgruppen vorstellen. Diese wird eine wertvolle Grundlage für die weitere Planung bilden. Wegen Corona verkleinertes Gremium Um die Kontakte auch in der Gemeinderatssitzung auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken, haben sich die Fraktionen ge-

meinsam darauf verständigt, für die Dauer des Lockdowns nur noch die Hälfte der gewählten Gemeinderatsmitglieder in die Sitzung zu schicken. Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny lobte das vertrauensvolle Vorgehen ausdrücklich und versicherte, dass die Stimmparität nach Wahlergebnis mit der verkleinerten Besetzung gewährleistet ist. Erstmals tagte der Gemeinderat am 28. Januar 2021 in diesem Rahmen. Satzung zum Abstandsflächenrecht Die Satzung zum Abstandsflächenrecht gemäß der Novelle der Bayerischen Bauordnung wurde im Gemeinderat Ende Januar beschlossen und trat bereits ab 1. Februar 2021 in Kraft. Demnach werden die Abstandsflächen auf 1H (H=Wandhöhe) festgesetzt und nicht auf den engen Rahmen reduziert, den die Novelle vorsieht. Damit bleibt die Aufenthaltsqualität durch ausreichende Belüftung und Beleuchtung gewährleistet und auch Flächen für Gartenhäuschen und Carports haben angemessenen Abstand zum Nachbarn. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen. Überarbeitung der Verordnung für die Straßenreinigung Die ‚Verordnung über die Reinhaltung und

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