18 AUS DEM GEMEINDERAT
FEBRUAR 2022
Protokoll der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2022 Beginn: 19.00 Uhr Ende 19.53 Uhr Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2 A. Feststellung der Beschlussfähigkeit: 1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Stefan Kern Mitglieder: Matthias Amtmann, Ingeborg Bänsch, Karin Beck, Jürgen Gott, ab 19.06 Uhr, Sonja Hahnel, Gerda Handl, Robert Huber, Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Fabian Sass, Talat Sürmeli, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch Abwesende Mitglieder: Christine Schulz, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben. Vor Eintritt in die Tagesordnung ehrt Bürgermeister Kern im Namen des Freistaats Bayern das Gemeinderatsmitglied Matthias Amtmann für sein langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung und überreicht dabei die Dankurkunde des Freistaats Bayern. B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sit-
zung Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Gemeinderats-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 20 Nein: 0 TOP 3 Haushalt 2022; Beratung und Erläuterung des Haushalts 2022 mit Finanzplan 2021-2025 Sachverhalt: Der von der Kämmerei gefertigte Entwurf der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung wurde allen Ge-meinderatsmitgliedern mit allen Positionen am 18.11.2021 zur Verfügung gestellt. Alle wesentlichen Positionen wurden anhand des Haushaltsvorberichts besprochen und, sofern erforderlich, die Änderungen eingearbeitet. Der Ergebnishaushalt schließt bei den Erträgen mit 15.655.105 € und bei den Aufwendungen mit 17.310.862 € ab (Abschreibungen in Höhe von 2,65 Mio. € sind hierin enthalten). Das ergibt einen Saldo von -1.655.757 €. Vorliegend kann ein Haushaltsausgleich weder im laufenden Haushaltsjahr noch in den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2025 voraussichtlich erreicht werden. Darin läge grds. ein Verstoß gegen Art. 64 GO, wonach der Haushalt ausgeglichen sein muss. Die Gemeinde Brunnthal kann der Verpflichtung zum Ausgleich nur über einen nach § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik möglichen Rückgriff auf die Ergebnisrücklage nachkommen. Diese ist mit Mitteln i. H. v. mehr als 22 Mio. Euro komfortabel. Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit