FiS Nr. 2 - Aprilausgabe 2021

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FAMILIE LEBEN

55 JAHRE KFS

JA, ICH WILL! …

AUS DER

KANZLEI GESPROCHEN

Gütergemeinschaft oder Gütertrennung?

Foto © shutterstock.com

Auch wenn das Eheschließen im besten Fall eine Herzensangelegenheit sein sollte, tauchen damit verbunden viele Fragen – auch und nicht zuletzt in rechtlicher Hinsicht – auf. Heiraten JA oder NEIN? Was sollten die Ehepartner vor dem großen JA wissen und bedenken, welches sind die Folgen von Gütertrennung oder/und Gütergemeinschaft… dies und vieles mehr beantwortet hier AUS DER KANZLEI GESPROCHEN, der Vinschger Rechtsanwalt Meinhard Niederl.

Es kommt heute immer öfters vor, dass junge Leute beschließen, eine Familie zu gründen, ohne zu heiraten. Dabei wird häufig auch an ein Eigenheim gedacht, welches sodann entweder selbst gebaut oder aber angekauft wird.

Was ist die bessere Form, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Hat das junge Paar vorher geheiratet und lebt in Gütergemeinschaft (was auch heute noch mehr-

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heitlich der Fall ist), so geht das Eigenheim ins Eigentum der beiden Eheleute über, nachdem der Art. 177 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorsieht, dass der von beiden Ehegatten gemeinsam oder von jedem einzelnen von ihnen während der Ehe gemachte Erwerb Gegenstand der Gütergemeinschaft bildet. In diesem Falle hat der Gesetzgeber vorgesorgt und beide Parteien bzw. beide Eheleute sind abgesichert.


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