NR. 1 // MÄRZ 21
Das Magazin der Handelsagenten in Österreich.
handelsagenten.at
INTERV IEW
Obmann Robert M. Hieger über aktuelle Herausforderungen.
BUSINESS
Wie sich Onlinemeetings spannend gestalten lassen.
DIGITA LISIERUNG Warum ein Onlineauftritt für den Erfolg essentiell ist.
BR A NDSCHUTZ Sicher unterwegs im Straßenverkehr.
DAS STAATLICHE COVID-FÖRDERPUZZLE Welche finanziellen Unterstützungsmaßnahmen passen für meine Handelsagentur?
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BUNDE S OB M A NN R OB ER T M . HIEGER IM INTER V IE W
INHALT:
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UPDATE ZU UNTERS TÜT ZUNG SM A S SN A HMEN
04 BUNDESGREMIUM 07 FÖRDERUNGEN 08 LÄNDERFOKUS 12 INTERNATIONAL 13 BRANCHE 14 IM PORTRÄT 16 BUSINESS 18 DIGITALISIERUNG 20 BRANDSCHUTZ 22 RECHTSTIPP
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ONLINE KOMMUNIZIER EN
25 AUTOTIPP 26 LESERFORUM
IMPRESSUM: HERAUSGEBER Bundesgremium der Handelsagenten in der WKÖ, Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien, www.handelsagenten.at, handelsagenten@wko.at MEDIENINHABER eco.nova corporate publishing, Senn & Partner KG, Hunoldstraße 20, 6020 Innsbruck, www.econova.at AUFLAGE 10.000 Stück CHEFREDAKTION Marina Bernardi, Mag. Christian Rebernig BEITRÄGE Dr. Magda Bleckmann, Ing. Alexander Graf, Dr. Michael Komuczky, Susanne Lohs, Daniel Petrowitsch, Landesgremien FOTOS Shutterstock, diverse Fotos vom Bundesgremium und den Landesgremien zur Verfügung gestellt ANZEIGENVERKAUF Mag. Sandra Nardin, Hunoldstraße 20, 6020 Innsbruck, nardin@econova.at GRAFIK Conny Wechselberger, eco.nova corporate publishing, Senn & Partner KG DRUCK Radin-Berger-Print GmbH HINWEIS Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird auf die gendergerechte Sprache verzichtet. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
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VORWORT:
LIEBE LESERINNEN UND LESER! WER HÄTTE IM LETZTEN JAHR UM DIESE ZEIT GEDACHT, dass uns das Coronavirus und die daraus resultierende Pandemie über ein Jahr nach dessen ersten Auftreten in Österreich noch immer derart beschäftigen würde. Wieder einmal bewahrheitet sich: Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt.
Es hilft nichts, wenn wir uns gegenseitig beschimpfen, misstrauen und versuchen, das Virus mit (inter)nationalen Machtspielchen zu bekämpfen. Wir sollten uns viel mehr auf die eigenen Stärken fokussieren, als die Schwächen bei anderen zu suchen. Wir brauchen Hoffnung, Zuversicht und Vertrauen, weil nur daraus mutiges Voranschreiten entstehen kann. Mut ist übrigens wie ein Muskel: Er wächst durch Gebrauch. Was nichts anderes bedeutet als: Man kann Mut tatsächlich üben, einfach indem man mutig ist. Und das Schöne ist: Wo Mut ist, kommt meist noch mehr davon nach. Wir als Bundesgremium haben es uns auch in dieser Periode zur Aufgabe gemacht, weiterhin mutig für unseren Berufsstand einzustehen. Das ist zu jeder Zeit wichtig, in schwierigen Zeiten jedoch umso mehr. Bleiben Sie optimistisch!
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as vergangene Jahr war herausfordernd – für die Gesundheit, die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Menschen, die Unternehmer. Niemand ist von der aktuellen Situation nicht in irgendeiner Weise betroffen, im Kleinen wie im Großen, lokal, regional, international, global. Unseren Berufsstand betrifft die Bewegungseinschränkung natürlich ganz besonders hart. Auch manche unserer Geschäftsherren kämpfen mit wirtschaftlichen Problemen, was sich in weiterer Folge auf unser Tun auswirkt. 2021 hat nicht minder herausfordernd begonnen. Noch weiß niemand so recht, wie sich das heurige Jahr entwickeln wird, auch wenn sich viele Experten zumindest darin einig sind, dass es spätestens nach dem Sommer aufwärts gehen wird – gesamtwirtschaftlich wenigstens. Das macht Mut und davon können wir alle momentan viel brauchen.
Ihr Komm.-Rat Robert M. Hieger Obmann des Bundesgremiums der Handelsagenten
LICHT INS DUNKLE bringen beim finanziellen Unterstützungsdschungel. Mittlerweile tun sich auch Experten schwer, einen Überblick bei der Vielzahl an Hilfsmaßnahmen zu haben.
(siehe dazu Seite 9) Webinare veranstalten, in welchen unsere Vertrauens-Steuerberater auf die Instrumente eingehen, Tipps zum Ausfüllen geben und für konkrete Fragen zur Verfügung stehen werden.
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ie Bundesregierung hat eine Vielzahl von Unterstützungen aufgestellt. Viele Initiativen wurden nach anfänglichen Startschwierigkeiten überarbeitet und präzisiert, damit möglichst viele Unternehmen davon in den Genuss kommen können. Die Feinjustierungen für den Berufsstand der Handelsagenten gestalteten sich nicht einfach, dennoch ist es uns gelungen, Nachschärfungen zu erzielen. Die Förderinstrumente wurden dadurch kontinuierlich sowohl verbessert als auch verlängert. Denken Sie beispielsweise an die Ausweitung der Beobachtungszeiträume, welche auf die bestehenden Vergütungssysteme des Berufsstandes Bedacht nehmen müssen. Gleichzeitig bedeuten diese Nachjustierungen eine Verkomplizierung der notwendigen Regularien und diese zu durchschauen, fällt nicht nur Laien, sondern auch Fachleuten schwer. Mittlerweile ist es kaum möglich, sich in diesem Dickicht zurechtzufinden. Viele Geldhähne lassen sich außerdem nur mit Hilfe von Steuerberatern öffnen.
In den letzten Monaten haben wir gelernt, uns digital fitter zu machen und virtuell zu kommunizieren. Nutzen Sie daher die angebotenen Online-Webinare und holen Sie für Ihre Handelsagentur das Optimum aus den angebotenen Unterstützungen heraus.
Damit Sie den Durchblick bewahren können, bringen wir in dieser Ausgabe eine kompakte Übersicht zu den einzelnen Unterstützungsmaßnahmen. Zusätzlich werden wir an vier Terminen
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Ihr Mag. Christian Rebernig Geschäftsführer des Bundesgremiums
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BUNDESGREMIUM:
SICH AUF SEINE STÄRKEN BESINNEN
KOMM.-RAT ROBERT M. HIEGER wurde im vergangenen Jahr einstimmig als Obmann des Bundesgremiums
der Handelsagenten bestätigt. Die aktuellen Herausforderungen sind so vielfältig wie die Stimmungslagen in der Branche.
© Andreas Friedle
TEXT: MARINA BERNARDI
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ie Coronakrise wirkt in quasi alle Bereiche des Lebens und Wirtschaftens. Sie schränkt uns ein und zeigt Grenzen auf. Dinge, die bisher vielfach verborgen im Argen lagen, werden gewahr und kommen an die Oberfläche. Krisen halten uns gerne den Spiegel vor, aus dem uns unverblümt entgegenblickt, was wir lange nicht sehen wollten. Doch Krisen haben auch ihr Gutes: Sie verstärken nämlich nicht nur Negatives. Sie zeigen uns im Gegenzug, wie kraftvoll wir sein können, wenn wir uns auf unsere Stärken besinnen. CONTACT: Die Coronapandemie trifft alle Branchen, wenn auch auf unterschiedliche Weise. Handelsagenten sind durch die Bewegungsbeschränkungen teils besonders stark betroffen. Welche Stimmung verorten Sie in der Branche? Robert M. Hieger: Sehr differenziert. Es gibt Handelsagenten, deren Ausfälle sich teils Richtung 100 Prozent bewegen, andere kommen relativ neutral durch die Krise und wieder andere können sogar profitieren. Die Produkt- und Dienstleistungsvielfalt der Handelsagenten ist breit gefächert. Eigentlich gibt es kaum eine Branche, in der wir Handelsagenten nicht im Einsatz sind, deshalb deckt das Stimmungsbarometer quasi die gesamte Bandbreite der wirtschaftlichen Gesamtgemengelage ab. Welche Auswirkungen wird diese Krise auf das Wirtschaften in Österreich haben? Vielfach lag der Fokus auf dem Tourismus, wird sich das ändern (müssen)? Betrachtet man die Historie, so hat es immer wieder Krisen gegeben, auch Gesundheitskrisen. Meistens ist man daraus gestärkt hervorgegangen. Ich bin davon überzeugt, dass es auch nach überstandener Coronakrise zu einem Auf- und Umbruch kommen wird. Nach der industriellen kommt jetzt die digitale Revolution. Unternehmertum wird damit in die nächste Entwicklungsphase gehen. Was den Tourismus betrifft, wird es auf der einen Seite sicher zu einem Bereinigungsprozess kommen, à la longue wird der Tourismus aber profitieren – ähnlich wie bei der Weinkrise. Nach dem Weinskandal ist die Qualität der Weine enorm gestiegen. Ich denke, das kann auch eine Chance für den Tourismus sein.
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In den letzten Monaten rückten Themen wie Achtsamkeit oder Regionalität wieder mehr in den Vordergrund. Glauben Sie, wird davon etwas übrigbleiben? Ich glaube, Corona war eine Initialzündung für vieles. Neben der Digitalisierung werden Ökologie und Nachhaltigkeit die Themen der Zukunft sein. Regionalität spielt vorrangig bei Lebensmitteln ihre Rolle. Hier sind die Leute bereits sensibler geworden. Haben diese Entwicklungen Auswirkungen auf den Beruf des Handelsagenten? Wir Handelsagenten spüren wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen unmittelbar, weil wir ganz nah dran sind am Markt. Unser Berufsstand ist quer durch alle Branchen tätig. Die Menschen werden sensibler dafür, was sie
„ DA S AU TO IS T U N D B LE I B T DA S W I C H T I G S T E W E R K Z EU G E I N E S H A N D E L S AG E N T E N .“ R o b e r t M . H i e ge r kaufen, deshalb wird es in Zukunft noch viel wichtiger sein, dass man als Handelsagent voll und ganz hinter seinen Produkten steht, ihre Geschichte kennt und sie authentisch und ehrlich erzählen kann. In unsicheren Zeiten beginnen viele, ihr eigenes Leben und ihr Tun zu hinterfragen. Handelsagenten sind selbständig tätig. Gibt es eine Tendenz, dass manche von ihnen wieder lieber in ein vermeintlich sicheres Angestelltenverhältnis wollen? Bei dem ein oder anderen mag das sicher der Fall sein, wir beobachten allerdings eher das Gegenteil: In Österreich verzeichnen wir einen leichten Anstieg bei Handelsagenten. Das war auch während der Finanzkrise 2008/09 so. Handelsagent ist ein typischer Krisenberuf. Warum? Weil Unternehmen in solchen Zeiten beginnen, vermehrt Bereiche auszulagern. Der Vertrieb ist ein Beispiel dafür. Man holt sich einen selbständigen Vertriebsprofi an Bord, der erfolgsabhängig bezahlt wird. Das minimiert das unternehmerische Risiko. Zudem kennt ein Handelsagent seine Branche
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wie kaum ein anderer. Der Handelsagent geht heute nicht mehr einfach mit seinem Auftragsbuch von Kunde zu Kunde, es geht vielmehr um das große Ganze – um Know-how-Austausch und ums Netzwerken. Das Unternehmen profitiert von den Erfahrungswerten des Handelsagenten. Auch der so genannte Branchenklatsch ist in der Tat wertvoll, das informelle Netzwerken ist mindestens ebenso wichtig wie das klassische Business. Der persönliche Kontakt und Austausch ist vor allem im Vertrieb wichtig. Was „macht“ eine solche Situation wie die derzeitige mit einem Handelsagenten? Der Mensch ist ein Herdentier und braucht die Nähe. Die jetzige auferlegte Distanz ist schwierig – übrigens nicht nur für Handelsagenten. Die technischen Möglichkeiten scheinen uns mehr voneinander zu entfernen und die Kommunikation scheint unpersönlicher zu werden, aber der Instinkt ist immer noch in uns und der ist auf persönlichen Kontakt ausgelegt. Ich merke das bei meinen Kunden und gehe davon aus, dass dies bei Kollegen ähnlich sein wird: Sie freuen sich, wenn man face to face miteinander kommunizieren kann. Verkauf ist nicht nur reine Preisverhandlung, es geht um Emotion und Bauchgefühl und das funktioniert über Video oder Telefon nur bedingt. Sie sind letztes Jahr als Obmann wiedergewählt worden. Wie sieht das Arbeitsprogramm für die kommenden Jahre aus? Die österreichischen Handelsagenten erwirtschaften im Jahr rund 25 Milliarden Euro. Jeder Handelsagent verzeichnet im Schnitt 100 Reisetage pro Jahr, ist also fast jeden dritten Tag unterwegs und übernachtet dabei über 40 Mal im Hotel. Im Schnitt fährt jeder Handelsagent jährlich 42.500 Autokilometer, manche bis zu 100.000 und mehr. Das Auto ist und bleibt damit unser wichtigstes Werkzeug. Deshalb werden wir unsere Anstrengungen auch in der neuen Periode dahingehend bündeln, hier das Beste für unseren Berufsstand zu erreichen. Das Auto ist unsere Arbeitsgrundlage und der Gesetzgeber hinkt in diesem Bereich nach wie vor hinterher. Seit 15 Jahren wird für die Luxustangente ein Listenpreis von 40.000 Euro brutto herangezogen. Diese gehört dringend hinaufgesetzt.
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Haben Sie die Hoffnung, dass sich daran je etwas ändern wird? Ich vermute, dass sich in den kommenden Jahren das gesamte Geschehen rund ums Auto verändern wird, hin in Richtung CO2-ärmere Modelle. Die Elektroautos erreichen immer größere Weiten, was für uns Handelsagenten ein wichtiges Kriterium ist, und die Ladeinfrastruktur wird laufend ausgebaut. Bereits einige Firmen verfügen über eigene Ladestationen. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Regierung die Büchse der Pandora geschlossen halten und am Vorsteuerabzug für Benziner und Diesel nichts mehr ändern wird. Im Gegenteil. Es wird nun sogar für Fiskal-Lkw die NoVA fällig. Auf der einen Seite fördert man das Gewerbe in der Krise, auf der anderen Seite belastet man es mit einer zusätzlichen Steuer. Wir werden auf jeden Fall weiterkämpfen. Wohin wird die Zukunft der Branche generell gehen? Unsere Branche steht nicht zuletzt durch die Digitalisierung wie viele andere auch vor großen Umbrüchen – und ist eigentlich schon mittendrin –, die zwar eine Herausforderung, aber gleichzeitig eine Chance sind. Es geht künftig nicht mehr um das reine Verkaufen von Produkten, der Handelsagent wird zum Dienstleis-
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Wir verbringen so viel Zeit im Fahrzeug, sodass es einen gewissen Komfort, eine entsprechende (Sicherheits-)Ausstattung und auch Größe braucht. Die Marke von 40.000 Euro ist hier bald erreicht. Seit Jahren kämpfen wir auch um eine neue Mehrwertsteuer-Regelung. Für fast jedes Unternehmen ist sein Werkzeug vorsteuerabzugsfähig – der Herd für den Koch, die Schleifmaschine für den Tischler –, für uns Handelsagenten ist es das Auto nach wie vor nicht. Mit der grünen Regierungsbeteiligung hat sich zumindest dahingehend etwas verändert, dass Elektromobilität unterstützt wird. E-Autos sind bereits jetzt vorsteuerabzugsberechtigt. Nur bremst hier wieder die Luxustangente ein, denn ein Elektroauto von entsprechender Größe gibt’s kaum unter 40.000 Euro und wenn ein Auto über 80.000 Euro kostet, fällt man um die komplette steuerliche Geltendmachung um. Wir werden von allen Seiten ausgebremst und das ist eine der größten Ungerechtigkeiten aus der Empfindung eines Handelsagenten.
ter im ganzheitlichen Sinn. Es geht um Service, Beratung und Information und ums Netzwerken. Deshalb ist es für uns Handelsagenten selbst wichtig, im Internet präsent zu sein, damit wir auch gefunden werden können. Mit der Plattform www.commercialagents.at haben wir bereits Schritte in diese Richtung gesetzt, unsere regelmäßigen Netzwerkveranstaltungen laden ebenso zum Austausch ein. Wir hoffen, dass wir diese bald wieder persönlich und nicht nur virtuell stattfinden lassen können. Denn trotz aller Digitalisierung wird der persönliche Kontakt wichtig bleiben. Die Nähe zum Kunden und zum Markt ist unser entscheidender Wettbewerbsvorteil. Der Beruf des Handelsagenten ist unglaublich vielseitig, wir können Unternehmen einen echten Mehrwert bieten, haben Kontakt mit Menschen, bewegen uns aber auch in der digitalen Welt. Man ist immer am Puls der Zeit, geht mit den Trends und das macht den Beruf span-
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nend und modern. Das versuchen wir auch jungen Menschen mitzugeben und zu vermitteln, weil natürlich auch in unserer Branche der Nachwuchs ein großes Thema ist. Doch ich bin überzeugt, dass in unserer Branche jeder, der es will, seinen Platz findet.
ROBERT M. HIEGER
wurde 1969 in Innsbruck geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach fünf Jahren als Vertriebsangestellter ist er seit 1999 als Handelsagent selbstständig. Seit 2010 ist Hieger Funktionär im Landesgremium der Handelsagenten in Tirol, seit 2011 dessen Obmann und seit 2012 außerdem Bundesobmann. Im letzten Jahr wurde er in dieser Funktion abermals einstimmig bestätigt.
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LOBBY ING:
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN COVID-19
DIE COVID-19-FÖRDERINSTRUMENTE DER BUNDESREGIERUNG KÖNNEN, sofern die allgemeinen Zugangskriterien und dabei insbesondere der Umsatz- bzw. Provisionsrückgang erfüllt sind, auch Handelsagenten beantragen. Das Bundesgremium konnte sich bei der Fertigstellung der Unterstützungsmaßnahmen einbringen und ermöglichen, dass auch der Berufsstand davon profitieren kann.
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ier finden Sie eine kompakte Übersicht zu den gegenwärtigen finanziellen COVID-19-Förderinstrumenten. Aus Erfahrungen durch Branchenteilnehmer ist für Handelsagenten die Unterstützung über den Härtefallfonds, den Fixkostenzuschuss und den Ausfallbonus am geeignetsten. Bei der Bearbeitung der Anträge kann es zu Verzögerungen kommen. Nutzen Sie daher die Hotline des BMF (Tel.: 050 233 770), um den aktuellen Stand Ihrer Bearbeitung zu erfragen.
HÄRTEFALLFONDS: VERLÄNGERT BIS 15. JUNI 2021
Eine Antragstellung ist möglich, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent eingetreten ist, die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten oder (zumindest überwiegend) ein Betretungsverbot bestanden hat. Seit 16. Februar 2021 kann aus dem Härtefallfonds eine Unterstützung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) für das elfte Coronamonat (von 16. Jänner bis 15. Februar 2021) beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt derzeit zwölfmal 2.500 Euro, also in Summe 30.000 Euro.
FIXKOSTENZUSCHUSS II: BIS 30. JUNI 2021 BEANTRAGEN
Nach dem Modell des Fixkostenzuschusses II (FKZ II) werden Fixkosten prozentuell entsprechend dem prozentuellen Umsatzausfall ersetzt. Wenn beispielsweise 60 Prozent vom Umsatz ausfallen, so werden auch 60 Prozent der Fixkosten er-
setzt. Dazu zählen etwa die AfA, Leasingraten, Versicherungsprämien und auch Unternehmerlohn von höchstens 2.666,67 Euro pro Monat (= Provisionseinnahmen). Handelsagenten können für bis zu zehn Betrachtungszeiträume im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 den FKZ II beantragen. Der Fixkostenzuschuss kann ab 30 Prozent Umsatzausfall beantragt werden. Darüber hinaus kann der Fixkostenzuschuss auch in pauschalierter Form ermittelt werden. Hier sind 30 Prozent des Umsatzrückganges als Fixkosten anzusetzen. Bei der Pauschalierung ist kein Steuerberater notwendig. Sie steht jenen Handelsagenten offen, die im letztveranlagten Jahr weniger als 120.000 Euro an Umsatz bzw. Provisionseinnahmen erzielt haben.
wird als Soforthilfe umgehend ausbezahlt.
LOCKDOWN-UMSATZERSATZ II FÜR INDIREKT BETROFFENE UNTERNEHMEN
Betriebe, die von den Schließungen indirekt erheblich betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 über einen Steuerberater beantragen. Voraussetzung sind ein Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent (im Vergleich zum Vorjahr November/Dezember 2019) sowie ein Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Betrieben im Ausmaß von mindestens 50 Prozent. Diese Regelung ist jedoch nur bedingt für Handelsagenten anwendbar.
AUSFALLSBONUS ALS ERGÄNZUNG ZUM FIXKOSTENZUSCHUSS II: SEIT 16. FEBRUAR 2021
Der Ausfallsbonus (für Umsatzausfälle ab Jänner 2021) kann zusätzlich zum Fixkostenzuschuss beantragt werden. Die Ersatzrate deckt 30 Prozent des Umsatzrückganges der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro pro Monat. Anspruchsberechtigt sind alle Firmen mit mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019. 15 Prozent der Unterstützungsmaßnahme ist ein Ausfallsbonus, die anderen 15 Prozent ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Die Beantragung erfolgt ohne Steuerberater über FinanzOnline und
Informationen über ALLE Unterstützungsmaßnahmen und die Beantragungen unter Die Zahlungsfrist für Steuer- und Abgabenstundungen wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden. Das Ratenzahlungsmodell gilt für die Finanzverwaltung und die ÖGK bzw. BVAEB. Informationen unter Modellbeispiele auf Seite 9.
FÖRDERINSTRUMENTE Umsatzrückgang: 0 % – 29,99 %
Umsatzrückgang: 30 % – 39,99 %
Umsatzrückgang: 40 % – 49,99 %
Umsatzrückgang: 50 % – 100 %
kein Zuschuss
Fixkostenzuschuss II
Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus
Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus + Härtefallfonds
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L Ä NDERFOKUS:
AKTUELLES AUS DEN LÄNDERN MELDUNGEN AUS DEN BUNDESLÄNDERN: Terminhinweise, Veranstaltungsrückblicke, Infos und Aktuelles.
AUSTAUSCH
ÖSTERREICH
Bundesobmann Robert M. Hieger lobbyiert bei Bundesminister Gernot Blümel.
OBLEUTEKONFERENZ Die erste Konferenz der Obleute gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden seit der Konstituierung des Bundesgremial-ausschusses fand am 29. Jänner virtuell statt. Alle neun Landesobleute sowie die Fraktionsvorsitzenden von FW, GW und SWV nahmen an dem Onlinetreffen teil. Das heurige Arbeitsprogramm, die Corona-Pandemie sowie aktuelle Themen standen im Fokus. Corona-Pandemie trifft ganzen Berufsstand Die aktuellen finanziellen Unterstützungen durch die Bundesregierung standen auch bei diesem Meeting im Vordergrund. Es wurden Erfahrungen ausgetauscht und Verbesserungspotentiale geortet. Das Bundesgremium setzt sich auf nationaler Ebene dafür ein, dass die unterschiedlichen Fördermaßnahmen auch für Handelsagenten geeignet sind. Vertikal-GVO Bereits seit 2018 läuft eine Evaluierung durch die EU-Kommission zur Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO) und ihren dazugehörenden Leitlinien, da diese am 31. Mai 2022 auslaufen. Das Bundesgremium hat sich bis dato erfolgreich in den Prozess eingebracht. Derzeit läuft bereits die zweite öffentliche Konsultation dazu. Ein Wegfall der Verordnung würde existenzbedrohende Ausmaße für den Berufsstand europaweit annehmen. Veranstaltungen Im Herbst sind die bereits mehrfach verschobenen Handelsagentenbörsen vorgesehen. Einerseits mit tschechischen Unternehmen in Wien und andererseits mit slowakischen Unternehmen in Bratislava. Zusätzlich sind Webinare zu den COVID19-Förderinstrumenten in der 2. Märzhälfte geplant.
Der Bundesminister wird sowohl den Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Fahrzeuge – wie es in vielen Nachbarländern Österreichs üblich ist – als auch die Angemessenheitsgrenze, die seit mehr als 15 Jahren nicht mehr valorisiert wurde, in seine künftigen Überlegungen miteinbeziehen.
FÖRDERBERATUNG Die BMF-Hotline 050 233 770 berät zu Förderanträgen. Im Rahmen einer Anfrage des Bundesgremiums zu den COVID-19-Förderinstrumenten sind Mitgliedsbetriebe vom Bundesministerium für Finanzen eingeladen, sich direkt an deren Hotline unter der Telefonnummer 050 233 770 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und am Freitag von 7:30 bis 12 Uhr zu wenden, damit individuelle Beratungen in Anspruch genommen werden können.
Die Spitzenfunktionäre der Handelsagenten beraten zur aktuellen Lage.
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Anlässlich einer Einladung des Tiroler Wirtschaftsbundes beantwortete Bundesminister Gernot Blümel am 22. Dezember 2020 die Fragen der Teilnehmer. Robert M. Hieger ließ es sich nicht nehmen, auf die Rahmenbedingungen des Berufsstandes hinzuweisen, und forderte Erleichterungen in Sachen Fahrzeug ein.
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EXKLUSIV FÜR HANDELSAGENTEN Webinar zu COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen Corona hat Österreichs Wirtschaft hart getroffen. Nach einer ersten Phase der Krisenbewältigung gilt es nun, den Blick in die Zukunft zu richten. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungen gestartet. In der Zwischenzeit fällt der Überblick nicht nur Laien, sondern auch Experten schwer. Das Bundesgremium organisiert daher gemeinsam mit seiner Vertrauens-Steuerberatungskanzlei Bollenberger & Bollenberger ein Webinar, um allen interessierten Handelsagenten einen Überblick über die finanziellen Fördermaßnahmen zu geben. Vortragender: Mag. Gerald Haubeneder Termine: 1 6., 18., 23. und 25. März jeweils von 16 bis 17:30 Uhr Nutzen Sie diese Möglichkeit und holen Sie sich wertvolle Tipps und Informationen. Handelsagenten können kostenlos teilnehmen. Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl! Eine Anmeldung ist unter folgendem QR-Code möglich. Info: Der Teilnahmelink wird jeweils am Vortag der Veranstaltung direkt über Microsoft Teams via E-Mail an die angemeldeten Teilnehmer versendet.
MODELLBEISPIELE FÜR DIE BERECHNUNG FIXKOSTENZUSCHUSS + AUSFALLSBONUS: Zusätzlich kann auch eine Unterstützung durch den Härtefallfonds beantragt werden ohne eine Minderung des Fixkostenzuschusses und des Ausfallsbonus zu erleiden. Die Berechnungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keine Haftung übernommen werden. Die Beantragungen erfolgen über FinanzOnline. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten werden durch einen Steuerberater bestätigt und beantragt. Die Beantragung des Fixkostenzuschusses in pauschalierter Form ist auch ohne Steuerberater möglich, wenn der Provisionsumsatz weniger als € 120.000,- im letztveranlagten Jahr betrug. Annahme: Handelsagentur im Sportartikelbereich mit einem Provisionsumsatz von weniger als € 120.000,- im Jahr. Alle Angaben in €. Variante 1) Fixkosten in pauschalierter Form, Rückgang um 40 % Monatsprovision bzw. Monatsumsatz
8.160,00
Provisions- bzw. Umsatzrückgang 40 %
3.264,00
Fixkostenzuschuss in pauschalierter Form (30 % des Rückgangs)
979,20
Ersatz 30 % (des Rückgangs)
979,20
Vorschuss auf Fixkostenzuschuss von 15 %
489,60
Ausfallsbonus von 15 %
489,60
Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus (45 % des Rückgangs) Variante 2) Fixkosten in pauschalierter Form, Rückgang um 80 % Monatsprovision bzw. Monatsumsatz
8.160,00
Provisions- bzw. Umsatzrückgang 80 %
6.528,00
Fixkostenzuschuss in pauschalierter Form (30 % des Rückgangs) Ersatz 30 % (des Rückgangs)
VERSTÄRKUNG Melanie Terzic ist neu im Büro. Melanie Terzic unterstützt seit Jänner die Geschäftsstelle des Bundesgremiums. Sie ist seit 2015 in der WKÖ tätig und konnte Erfahrungen in der Mitgliederbetreuung im Fachverband der Pensionskassen sammeln. Neben der Hotelfachschule hat sie den Aufbaulehrgang an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe mit dem Schwerpunkt Sozialverwaltung abgeschlossen. Nach ihrer Karenz freut sie sich auf die neuen Herausforderungen und auf die künftige Zusammenarbeit mit den Handelsagenten.
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1.468,80
1.958,40 1.958,40
Vorschuss auf Fixkostenzuschuss von 15 %
979,20
Ausfallsbonus von 15 %
979,20
Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus (45 % des Rückgangs)
2.937,60
Variante3) tatsächliche Fixkosten inkl. Unternehmerlohn, Rückgang um 80 % Monatsprovision bzw. Monatsumsatz
8.160,00
Provisions- bzw. Umsatzrückgang 80 %
6.528,00
Zuschussfähige Fixkosten (52 %)
4.243,20
Fixkostenzuschuss (4.243,20 x 80%) Ersatz 30 % (des Rückgangs)
3.394,56 1.958,40
Vorschuss auf Fixkostenzuschuss von 15 %
979,20
Ausfallsbonus von 15 %
979,20
Fixkostenzuschuss + Ausfallsbonus (67 % des Rückgangs)
9
4.373,76
handelsagenten.at
BURGENLAND
HILFE FÜR KMU Corona-Unterstützungsfonds der Wirtschaftskammer Burgenland
• Programm 3: Aus- und Weiterbildung • Programm 4: Wirtschaftsstandort, Projektentwicklung
Die Corona-Pandemie hat burgenländische Betriebe hart getroffen. Daher startete die Wirtschaftskammer Burgenland am 18. Jänner 2021 mit einem eigenen 1,7 Millionen Euro schweren Corona-Unterstützungsfonds. Dieser soll vor allem kleinere und mittlere Unternehmen im Burgenland unterstützen, die aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Maßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind.
Die Beantragung der Förderung erfolgt ausschließlich online über ein eigens dafür vorgesehenes Formular. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem QR-Code.
Eine Förderung ist im Rahmen von folgenden vier Programmen möglich: • Programm 1: Lückenschluss zum Härtefallfonds • Programm 2: Neu- und Durchstarten
LANDESGREMIUM BURGENLAND
- Michael Will, Obmann - Martina Rauchbauer, M.Sc., Geschäftsführerin martina.rauchbauer@wkbgld.at
INFO
STEIERMARK
Obmann-Sprechtag zu aktuellen Themen.
FÖRDERAKTION VERLÄNGERT Die Rechtsschutzversicherung für Handelsagenten wurde speziell für unseren Berufsstand und dessen Anforderungen maßgeschneidert. Das steirische Landesgremium der Handelsagenten fördert für seine aktiven Mitglieder seit 1. September 2020 getätigte Vertragsabschlüsse der Firmenrechtsschutzversicherung „Recht & Handel“ mit einem WKO-Steiermark-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro.
Sie haben Fragen oder Anliegen unseren Berufsstand betreffend? Obmann Komm.-Rat Christoph Fürntratt nimmt sich gerne dafür Zeit und lädt Sie herzlich ein, zu seinem monatlichen Sprechtag zu kommen: Einmal monatlich, Freitag von 9 bis 12 Uhr in der WKO Steiermark, Körblergasse 111–113 in Graz. Anmeldungen unter 311@ wkstmk.at oder 0316/601-574
Zusätzlich gibt es aktuell bei Abschluss bis 31. März 2021 von Seiten der Versicherung drei Monatsprämien geschenkt. Der Abschluss der Versicherung ist bei jedem Versicherungsmakler möglich. Infos zum Produkt unter www.handelsagentenversicherungen.at
TERMINVERSCHIEBUNG Digitalisierung: Bedrohung und Chance – Hat der Handelsagent im Zeitalter der Digitalisierung noch eine Überlebenschance? Aufgrund der nach wie vor geltenden Einschränkung bei Präsenzveranstaltungen wird dieser Workshop auf September 2021 verschoben. Im Herbst erfahren Sie, warum man sich mit Digitalisierung beschäftigen sollte – nämlich um über alle Geschäftsprozesse hinweg, von Organisation über Kommunikation und Marketing bis hin zum Vertrieb, Zeit und Kosten einzusparen, die eigenen Ziele besser zu erreichen und letztlich wettbewerbsfähig zu bleiben.
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LANDESGREMIUM STEIERMARK
- Komm.-Rat Christoph Fürntratt, Obmann - Mag. Johannes Klemm, Geschäftsführer 311@wkstmk.at
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TIROL
ZUSAMMENARBEIT Der neue Branchenverbund bietet Handelsagenten neue Chancen. Mit der Einführung der Branchenverbünde wurde Anfang November 2020 eine neue Organisationsstruktur innerhalb der Wirtschaftskammer Tirol Der Branchenverbund Fashion & Lifestyle (v.l.): Selina Geiger, Peter Huber, Karolina Obmann Robert M. Hieger und Branins Leben gerufen. Sie verHolaus und Alexandra Schinnerl chenmanagerin Karolina Holaus folgt das Ziel, die bestehenden Schnittmengen verwandter Branchen noch effektiver zu nützen, um dadurch Networking zwischen den einzelnen Branchen zu erleichtern und koordinierte und schlagkräftige Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu finden. Das Landesgremium der Handelsagenten ist hierbei dem Branchenverbund Fashion & Lifestyle zugeordnet. Für die Tiroler Handelsagenten ist dies doppelt günstig: Da der zahlenmäßig größte Teil der Handelsagenten (rund 30 %) im Bereich der LANDESGREMIUM TIROL Mode- bzw. Textilbranche tätig ist, bieten sich über den Bran- Komm.-Rat Robert M. Hieger, Obmann chenverbund Fashion & Lifestyle großartige Chancen, neue Ge- Dr. Karolina Holaus, Geschäftsführerin schäftsverbindungen zu knüpfen. Das Landesgremium freut sich karolina.holaus@wktirol.at auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
WIEN
FÖRDERINFORMATION Erfolgreiches Seminar zu COVID-19-Fördermaßnahmen und deren Anwendung. Aufgrund der bestehenden Unklarheiten und der verwirrend verschiedenen staatlichen Fördermaßnahmen zur Abfederung der Verluste durch diese Pandemie organisierte das Landesgremium Wien am 9. Februar für seine Mitglieder ein speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittenes Onlineseminar. Durchgeführt wurde das Seminar von Mag. Gerald Haubeneder, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (AREA Bollenberger Steuerberatung). Das Interesse an diesen Inhalten war sehr rege. Das Teilnahmelimit von 50 Personen wurde auf Anhieb erreicht, was zeigt, wie groß die Verunsicherung und wie vielschichtig die Unklarheiten bei der Antragstellung zu den einzelnen Förderinstrumenten sind.
• Investitionsprämie • Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung nach dem Epidemiegesetz Die Dauer der Veranstaltung war mit einer Stunde begrenzt, wurde aber weit überschritten, da viele Teilnehmer spezielle Fragen an den Vortragenden richteten. Um das Seminar nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, wurde den Mitgliedern angeboten, Termine zu Einzelgesprächen mit dem Spezialisten zu vereinbaren, wobei das Gremium die Kosten der ersten Beratung übernimmt. Ein baldiges Ende der Pandemie und der entsprechenden Maßnahmen ist nicht abzusehen. Daher werden die Förderungen wohl noch ausgeweitet werden und der Erklärungsbedarf noch steigen. Terminvereinbarung mit Mag. Gerald Haubeneder für alle Wiener Mitglieder unter Tel.: 01/21178 222 oder haubeneder@ area-bollenberger.at
Folgende Förderinstrumente wurden analysiert: • Härtefallfonds • Fixkostenzuschuss 1 + 2 • Verlustersatz • Ausfallsbonus • Hilfe für vom Lockdown indirekt betroffene Unternehmen
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LANDESGREMIUM WIEN
- Fidelio M. Rupprecht, Obmann - Andreas Gurghianu, Geschäftsführer handelsagenten@wkw.at
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Die Geschäftsführer der IUCAB-Mitgliedsverbände führten intensive Gespräche und tauschten internationale Standpunkte aus.
INTERN ATION A L:
WERTVOLLER ERFAHRUNGSAUSTAUSCH DIE GESCHÄFTSFÜHRER DER IUCAB-MITGLIEDSVERBÄNDE (INTERNATIONALLY UNITED COMMERCIAL AGENTS AND BROKERS) trafen sich Mitte Jänner virtuell.
A
m Freitag, den 22. Jänner 2021, hat die Arbeitsgruppe der Geschäftsführer der IUCAB ihr jährliches Treffen aufgrund der Coronakrise als Webmeeting organisiert. Das Treffen fand unter Vorsitz des IUCAB-Vizepräsidenten David Johnson statt. Auch IUCAB-Präsident Olivier Mazoyer nahm an diesem virtuellen Arbeitstreffen teil. Anwesend waren neben dem IUCAB-Generalsekretär Christian Rebernig die nationalen Geschäftsführer aus Deutschland, Großbritannien und Irland, Finnland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Schweden, Spanien und den USA.
WIRTSCHAFTSAUSSICHTEN SEHR VERHALTEN
Zu Beginn tauschten sich die Teilnehmer über die weltwirtschaftliche Situation mit einem Fokus auf die EU-Mitgliedsstaaten und die dortige Lage der Handelsagenturen in Zeiten der Corona-Pandemie aus. Auch die nationalen
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Wirtschaftshilfen wurden angesprochen. Hierzu stellte der spanische Verband die Ergebnisse der über die IUCAB organisierten Umfrage vor.
ARBEITSPROGRAMM AM LAUFEN
Anschließend stellte Rebernig den Sachstand zur Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) dar, berichtete über das IUCAB-Schulungsprogramm und den auch in diesem Jahr zu verleihenden George-Hayward-Award. Er rief alle Teilnehmer dazu auf, geeignete Kandidaten für diesen Preis bis Mitte März vorzuschlagen.
GEMEINSAME STUDIE ZUR STÄRKUNG DES IMAGES
senen Studie im US-amerikanischen Mitgliedsverband orientieren soll.
TREFFEN WEITER ONLINE
Das diesjährige Delegiertentreffen der IUCAB war ursprünglich am 14. Mai in Wien geplant, wurde aber bereits verschoben. Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie wird daher eine virtuelle Tagung organisiert werden.
GEMEINSAM STATT EINSAM
Abschließend wurden die jeweiligen nationalen Aktivitäten des Jahres 2020 vorgestellt. Diesen wertvollen Erfahrungsaustausch wollen die Teilnehmer im kommenden Jahr fortsetzen. Hoffentlich wieder physisch statt virtuell.
Vorgestellt wurde ebenfalls eine europaweit geplante Umfrage zur Situation der Handelsagenturen, die sich an einer bereits im vergangenen Jahr abgeschlos-
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BR A NCHE:
DER GANZ NORMALE WAHNSINN
SERIE
Aus dem L eben
„HUMOR IST, WENN MAN TROTZDEM LACHT.“ Ein Spruch, dessen Bedeutung mir
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nach den langen Wochen des Lockdowns immer klarer wird. TEXT: SUSANNE LOHS, HANDELSAGENTIN
U
nser WLAN (Sie erinnern sich an meinen letzten Beitrag?) haben wir inzwischen mit einem Verstärker aufgepeppt, seither ist das Internet größtenteils stabil. Das ist wichtig, weil wir oft alle drei zeitgleich online sind – und das manchmal über Stunden: Mein Mann lauscht einem der zahlreichen Webinare, die beispielsweise die Wirtschaftskammer anbietet, unsere Tochter nimmt am Fernunterricht der Schule teil und ich führe Kundengespräche über Zoom. Man glaubt es kaum, aber auch unsere Nerven haben sich nach all den Wochen des Lockdowns gefestigt. Trotz des andauernd hohen Geräuschpegels. Vielleicht sind wir mittlerweile einfach abgestumpft. Oder erkennen die Kraft des Zitats: „Wenn du die Umstände nicht ändern kannst, ändere deine Einstellung.“
ZUHAUSE, SCHULE, BÜRO
Sie dürfen sich unser häuslich-schulischgeschäftliches Szenario in etwa so vorstellen: Wohnzimmer, Esszimmer und Tochterzimmer in einer Linie liegend, die ersten beiden mittels großem Durchbruch miteinander verbunden (ohne Türen), das Tochterzimmer vom Esszimmer aus begehbar (mit Türen). Mein Mann auf der Couch im Wohnzimmer, Laptop am Schoß, starrt konzentriert auf den Bildschirm – Geräuschpegel hoch, weil seine Ohrstöpsel seit geraumer Zeit unauffindbar sind. Unsere Tochter beteiligt sich in ihrem Zimmer rege am Unterricht – Geräuschpegel mal niedrig, mal hoch, weil sie nicht sechs Stunden pro Tag mit den Dingern im Ohr verbringen will. Verständlich. Dazwischen – im Esszimmer – meine Arbeitsstätte. Geräuschpegel: niedrig, weil ich meine Ohrstöpsel eigentlich immer verwende, wenn ich online meete. Wobei die Akustik in unserem trauten Heim ja nicht nur davon abhängt, was aus unseren Laptops rauskommt, sondern auch davon, wie intensiv wir drei uns am jeweiligen Onlinegeschehen beteiligen und mehr oder
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weniger engagiert (= lautstark) mitreden. Mittendrin unser Hund, der irritiert von einem zum anderen schaut, weil alle reden – bloß weder miteinander noch mit ihm, sondern jeder in dieses komische viereckige Ding vor sich. Macht aber nichts, unser Hund ist trotzdem total im Glück, schließlich hat er jetzt sein ganzes Rudel tagein, tagaus um sich.
WENN DER POSTMANN ZWEIMAL KLINGELT
Als wäre unser Alltag nicht schon genug an akustischer Herausforderung, gibt es zusätzliche Highlights: Der Postmann oder Paketboten unterschiedlicher Zustelldienste klingeln. Oft mehr als einmal pro Tag. Und unser Hund macht dann seinen Job: Er bellt. Laut. Sehr laut. Und klingt dabei viel größer, als er in Wirklichkeit ist. Wir Menschen versuchen in der uns eigenen hektischen Art („Sitz!“, „Platz!“, „Aus!“), ihn zum Stillsein zu bewegen. Was – Sie ahnen es – oft zu noch mehr Tumult führt, weil wir ihn mit unserer Hektik offenbar mehr anstacheln als beruhigen. Nachbarn und Zusteller finden es ungemein praktisch, dass wir Home und Office straßenseitig im Erdgeschoß haben. Die Zusteller können schon von draußen sehen, dass jemand da ist, und ersparen sich gerne den Weg in die höher gelegenen Stockwerke. Einmal kurz bei uns geklingelt, Paket abgegeben – geht ja ganz schnell und unkompliziert. Um dem Hund weitere Aufregung durch klingelnde Nachbarn, die ihr Packerl abholen wollen, zu ersparen, erledige ich die Auslieferung der übernommenen Pakete lieber frei Wohnungstür. Ich bin eine gute Nachbarin. Und die Paketboten mögen mich auch. Habe ich schon erwähnt, dass ich zum Texten (mein Hauptjob) eigentlich absolute Ruhe brauche? Oh, Entschuldigung, ich muss dann mal – es hat gerade an der Wohnungstür geklingelt …
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SUSANNE LOHS hat vier Jahre lang „Köstliches aus Vorarlberg“ in Wien und Umgebung vertrieben. Mit CommuniCare ist sie selbstständige Texterin und Marketingcoach und unterstützt als solche u.a. ihren Mann beim Vertrieb von Mehrwegbechern. s.lohs@communi-care.at www.communi-care.at
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IM PORTR ÄT:
GOTTFRIED KRAPFENBAUER SEIT NEUN JAHREN IST GOTTFRIED KRAPFENBAUER ALS HANDELSAGENT SELBSTSTÄNDIG,
nachdem er vorher über drei Jahrzehnte Verkaufserfahrung sammeln konnte. Anfang des heurigen Jahres und damit mitten in einer der herausforderndsten Zeiten überhaupt hat er seinen Schauraum in der Brandboxx Salzburg eröffnet.
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eine berufliche Ausbildung begann 1988 mit der Lehre ßerdem seinen eigenen Schauraum in der Brandboxx Salzals Einzelhandelskaufmann bei der Firma Trachten Seidl burg. „Da Salzburg mittlerweile zum Mode- und Trachtenin Anger in der Steiermark“, erzählt Gottfried Krapfenbauer. zentrum für sämtliche Händler geworden ist, stelle ich meine In den darauffolgenden 25 Jahren konnte er den Verkauf von Produkte – Lederhosen der Firma Buchberger Leder sowie Mode- und Trachtenbekleidung von der Pike auf lernen und Accessoires der Firma Striessnig – dort aus“, erklärt er die mit der Branche mitwachsen. „Nach meinem Aufstieg zum Standortwahl. Die Waren sind hochwertig. Die LederhosenEinkäufer konnte ich mir außerdem ein manufaktur Buchberger steht für tradiBild von den Herstellern und Produktiotionelles Gerberhandwerk und verarnen machen“, so Krapfenbauer weiter. beitet feinstes Ziegen- und Hirschleder „MIR IST ES WICHTIG, Der Weg in die Selbstständigkeit mutet zu erstklassigen Leder- und KniebundPRODUKTE ZU VERKAUFEN, wie ein folgerichtiger Schritt an. hosen sowie Damenröcken. Ergänzt DIE IN EUROPA UND wird das Sortiment von ausgewählten BESTENFALLS IN ÖSTERREICH Accessoires von Striessnig Wien, einem Im Jahr 2012 machte sich Gottfried KrapHERGESTELLT WERDEN. DIE fenbauer tatsächlich selbständig und internationalen Spezialisten für TüHÄNDLER DANKEN ES MIR UND wurde Handelsagent. Ob seiner Kontakcher, Schals und Krawatten. KrapMEINEN PARTNERN MIT SEHR te und jahrelang aufgebauter Netzwerke fenbauers Verkaufsgebiet erstreckt GUTEN AUFTRÄGEN.“ blieb er der Branche natürlich treu, das sich über gesamt Österreich und ca. G OTT F RI E D K RAP F E N B AU E R Tätigkeitsfeld indes ist breiter gewor400 Mode- und Trachtenhäuser. Daden: „Durch die Selbständigkeit hat sich für ist Krapfenbauer – wenn es die mein Aufgabengebiet um die ProduktRahmenbedingungen zulassen – viel entwicklung, das Marketing und Ausstellen der Produkte zum unterwegs. „Regelmäßige Kundenbesuche vor Ort sind mir Beispiel auf Messen erweitert.“ Nah am Markt war er immer wichtig. Ich nehme mir gerne Zeit für gute Gespräche und schon. Das kommt ihm auch in der Selbständigkeit zugute. gehe mit Freude und Herzlichkeit auf meine Kunden zu“, beschreibt er sich selbst. Möge es bald wieder reichlich STEIERMARK TRIFFT SALZBURG Gelegenheit für persönliche Kontakte und Gespräche geben und vor allem auch Möglichkeiten, seine Tracht stilgerecht Zu Hause ist Gottfried Krapfenbauer mit seiner Agentur in auszuführen. Birkfeld in der Steiermark, im Jänner 2021 eröffnete er au-
ZUR PERSON Gottfried Krapfenbauer ist 48 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist seit 33 Jahren im Verkauf tätig und seit 2012 als Handelsagent unterwegs. Krapfenbauer hat sich auf den Vertrieb von Trachtenbekleidung spezialisiert.
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IM PORTR ÄT:
HELMUT HUTTERER VON 1981 BIS 1992 WAR HELMUT HUTTERER VERTRIEBSLEITER EINES UNTERNEHMENS FÜR GASTRONOMIEAUSSTATTUNG IN SALZBURG. 1989 erwarb er den Gewerbeschein und wurde Handelsagent, im September
1992 übernahm er seine erste Generalvertretung. Seitdem ging es stetig bergauf. Dann kam Corona. Doch Hutterer bleibt optimistisch und baut sein Sortiment auch in dieser Zeit weiter aus.
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der REWE-Gruppe für Porzellanwaren im Wert von 1,5 Millionen it seiner jahrzehntelangen Erfahrung ist Helmut Hutterer ÖsEuro folgte 2008/2009 ein nächster Coup. „Bis ins Jahr 2020 liefen terreichs erste Adresse für Tischkultur für Profis und für zudie Geschäfte hervorragend“, sagt Hutterer. „Viele neue Kunden hause. Seit der Übernahme seiner ersten Vertretung für den deutführten zu tollen Erfolgen. Wir übernahmen die Komplettausstatschen Hotelporzellan-Qualitätshersteller Bauscher im Jahr 1992 ist er bis heute als dessen Generalimporteuer tätig. 1995 kam die tung vieler Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen, von Besteckmarke Solex dazu, ein Jahr darauf Cafés, Gasthäusern und Systemgastronostellte Hutterer seinen ersten Mitarbeiter mie, außerdem Seniorenheimen, Kranein. Das Geschäft entwickelt sich prächtig. kenhäusern und Betriebskantinen. Wir „DIE CORONABEDINGTE Knapp vor der Jahrtausendwende eröffsorgten für die Gästebewirtung auf MesSCHLIESSUNG DER net Helmut Hutterer seinen neuen Showsen und verzeichnen aktuell über 3.000 GASTRONOMIE FÜHRTE ZU Kunden in ganz Österreich.“ 2017 nahm room in Eugendorf, bald darauf arbeiten EINEM BETRÄCHTLICHEN Hutterer noch das spannende #pickandbereits zehn Mitarbeiter im Unternehmen. UMSATZEINBRUCH AUCH IN 2005 erweitern die Marken Zwiesel Krisplay-Sortiment von Playground auf. MEINEM UNTERNEHMEN. ICH tallglas und Jenaer Glas das Sortiment, HOFFE JEDOCH AUF EINE sodass der Schauraum bereits zu klein DIE ZUKUNFT ERHOLUNG DES MARKTES wurde. Es folgte die Erweiterung auf 600 Nachdem Helmut Hutterer im Jahr 2019 AB DEM HEURIGEN SOMMER/ Quadratmeter. Ebenfalls 2005 konnte Hutnoch eine Cateringausstattung mit über HERBST.“ 200.000 Einzelstücken an Porzellan, Beterer seinen bis dorthin größten EinzelH E LMU T H U T T E RE R auftrag über eine Million Euro einfahren, steck und Glas übernahm, folgte ob der indem er das Allgemeine Krankenhaus coronabedingten Schließung der Gast(AKH) der Stadt Wien ausstatten durfte. ronomie ein Umsatzeinbruch von über 40 Prozent für 2020. Auch für das heurige Jahr erwartet HutteDrei Jahre darauf gründete Helmut Hutterer seine Firma „Creative rer einen Einbruch, hofft aber ab Sommer/Herbst auf eine deutTable GmbH“ samt Lagerhaus und Paletten-Stellplätzen, wodurch liche Erholung des Marktes. Den Kopf in den Sand steckt er nicht: er seine gesamte Logistik ausbauen konnte – und mit ihr den Ver„2021 baue ich das Sortiment im Bereich Porzellan für die Gastrotrieb. Die Produkte wurden nun auch über den Fachgroßhandel nomie durch die Übernahme des Tafelstern-Sortiments von BHS und Handelsunternehmen vertrieben. Durch einen Großauftrag tabletop weiter aus“, zeigt er sich optimistisch.
ZUR PERSON Helmut Hutterer ist 58 Jahre alt, lebt in einer Lebensgemeinschaft in Koppl bei Salzburg und hat drei Kinder. Nach der Lehre zum Büro-, Großhandels- und Industriekaufmann war er über zehn Jahre Vertriebsleiter eines Gastronomieausstatters, seit 1989 ist er als Handelsagent selbständig.
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BUSINESS:
SERIE
GÄHN – ONLINE-MEETING Onl ine ko m munizie ren SIND SIE BEIM ONLINE-MEETING AUCH SCHON EINMAL EINGESCHLAFEN? Was
meinen Sie, wie viele Menschen geben zu, während einer digitalen beruflichen Besprechung eingenickt zu sein?*)
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TEXT: DR. MAGDA BLECKMANN, EXPERTIN FÜR ERFOLGSNETZWERKE
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atürlich sind wir alle zu schnell und überhastet in diesen Digitalisierungsprozess hineingeworfen worden. Die Möglichkeiten einfacher Videokonferenzen sind schnell ausgereizt. Es ist ähnlich wie beim Fernsehen: Der Zuschauer ist passiver Teilnehmer und es erfolgt keine Interaktivität. Deshalb müssen neue Techniken auch Konferenzen zu einem Erlebnis machen. Das bedeutet für Sie eine Umstellung, solche Online-Konferenzen abzuhalten und mit den Teilnehmern zu interagieren. Aber wie? Hier sind für Sie die vier besten Tipps zur schnellen Umsetzung für digitale Kommunikation.
1. L ERNEN SIE VON GUTEN VORBILDERN
Ich bin mir sicher, Sie haben schon an einem Meeting, Vortrag oder einer Konferenz teilgenommen, die Sie gefesselt hat und bei der Sie nicht nebenher andere Dinge wie Mails erledigt haben. Wie ist es diesen Meetingverantwortlichen oder Vortragenden gelungen, die Teilnehmer mit ins Boot zu holen? Versuchen Sie diese Dinge auch in Ihre Veranstaltungen zu integrieren. Natürlich braucht es dazu meist einen erhöhten technischen Aufwand – aber manchmal sind es einfach Dinge, Kleinigkeiten, die die Aufmerksamkeit steigern. Verwenden Sie andere Medien. Halten Sie zum Beispiel einfach einmal ein Bild in die Kamera.
2. L EGEN SIE DEN PERFEKTIONISMUS AB
Online kann immer wieder etwas schiefgehen, etwa dass die Technik nicht funktioniert. Manchmal klappt es einfach nicht. Fehler müssen erlaubt sein. Kürzlich wollte ich an einer groß aufgezogenen Onlinekonferenz von einer Marketing- und Eventagentur teilnehmen. Ich logge mich ein, nichts passiert, ich warte, nichts passiert; nach einer Stunde kommt ein Mail mit
folgendem Text: „Wir wissen auch nicht, was passiert ist, wir haben alles getestet, gestern hat es noch funktioniert – heute leider nicht mehr. Wir müssen aufgrund von technischen Problemen die Konferenz verschieben. Es tut uns sehr leid.“ Wenn das Profis passiert, darf das auch uns passieren. Es lebt und konferiert sich leichter, wenn wir uns nicht geißeln, wenn nicht alles klappt. Wir alle stecken derzeit in einem riesigen digitalen Lernprozess. Da darf auch etwas schiefgehen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Humor ein wichtiger Erfolgsfaktor für Online-Meetings ist. Auch Studien haben belegt, dass herzliches Lachen Situationen entspannt und gesundheitsfördernd wirkt.
3. RUHE BEWAHREN
Ich selbst stelle immer wieder fest, dass ich in Hektik und Panik verfalle, wenn etwas nicht funktioniert. Dann merken Teilnehmer, dass etwas nicht klappt und ich mich gerade nicht auskenne. Das senkt natürlich meine Wirkung und Professionalität. Doch es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Natürlich: Technik und Ablauf werden vorab geübt und durchgespielt. Nur in der Realität gibt es immer wieder Vorfälle, die wir nicht planen und vorhersehen können. Alle haben Verständnis. Nur wenn Sie ruhig bleiben, werden Sie die Probleme auch lösen können, und wenn Sie auf die Fehler nicht hinweisen, werden sie auch nicht auffallen.
4. B AUEN SIE BEWUSST SPASS EIN
Was ist ein Tag, an dem nicht gelacht wurde? Und was ist ein Online-Meeting, in dem nicht alle Teilnehmer mindestens einmal laut aufgelacht haben? Spaß bei der Arbeit ist nicht einfach ein „nice to have“, sondern ein essenzieller Erfolgsfaktor. Deshalb sollte auch in jedem gutem Meeting immer ein Spaßfaktor miteingebaut werden, damit sich die Teilnehmer wohl fühlen. Ganz einfach geht das mit lustigen Videos, Bildern oder einer amüsanten Geschichte aus dem eigenen Leben.
DR. MAGDA BLECKMANN ist Betriebswirtin und hat über 15 Jahre Erfahrung in der österreichischen Spitzenpolitik. Heute ist sie erfolgreiche Unternehmerin, Businesscoach, Autorin und Expertin für Erfolgsnetzwerke. office@magdableckmann.at www.magdableckmann.at Haben Sie jetzt mehr Lust auf Online-Meetings? Methoden, wie Sie die Aufmerksamkeit in Online-Meetings aufrechterhalten, erfahren Sie in meinem Online-Live-Seminar „Fit für digitale Kommunikation“ unter www.magdableckmann.at (Seminare – Digitale Kommunikation). Holen Sie sich auch das kostenfreie E-Book „4 effiziente Tipps fürs Videogespräch“ unter www.magdableckmann.at (Publikationen – Bücher)
*) Hier ist die Auflösung: 12 Prozent (!) der 1.000 befragten Arbeitnehmer haben zugegeben, bei einem Online-Meeting schon mal eingeschlafen zu sein. Unglaublich, aber wahr. (Quelle: APA/OTS einer Pressemeldung vom NEXR Technologie SE) NR. 1 // MÄRZ 21
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SERIE
De r digit al e
Wandel
DIGITA LISIERUNG:
WER NICHT ONLINE IST, IST OFFLINE
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ALEXANDER GRAF, GRÜNDER DER AGENTUR ALEXANDER GRAF CONSULTING, weiß, wie wichtig ein guter Onlineauftritt für Unternehmen ist. Leider wird das Internet in der Strategie vieler Einzelunternehmer und KMU (Klein- und Mittelunternehmen) zu wenig berücksichtigt. Wieso gerade der Onlineauftritt für den Erfolg essentiell ist, hat er uns im Interview erklärt. CONTACT: „Online“ wird immer wichtiger, trotzdem sind Unternehmen größtenteils immer noch „offline“. Woran liegt’s? Alexander Graf: Das Internet ist für viele eine große Hürde. Sie kennen sich zu wenig aus, haben Angst vor dem Unbekannten und wissen oft auch nicht, an wen sie sich wenden sollen. Dazu kommt der Faktor Zeit. Meistens ist alles andere vorerst einmal wichtiger. Doch das Internet ist heutzutage nicht mehr weg-
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zudenken und Informationsquelle Nummer 1. Wer seine Dienste und Produkte bestmöglich anbieten will, braucht eine Webseite. Und zwar nicht irgendeinen, sondern einen professionellen und modernen Internetauftritt. Das heißt, eine Webseite sollte im Idealfall für einen verkaufen? Die Webseite ist das Zuhause eines Unternehmens im Internet. Daher sollte sie ansprechend sein und das Unter-
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nehmen bestmöglich repräsentieren. Es wird schließlich auch darauf Wert gelegt, die Schauräume schön zu gestalten. Es ist vielen nicht bewusst, welche Chancen ein Internetauftritt bietet. Eine Webseite sollte nicht nur gut aussehen, sondern Anfragen generieren und Arbeit abnehmen. Zum Beispiel ist es aufwändig, Produktbeschreibungen auf Anfrage von Kunden immer wieder auszusenden oder wiederkehrende Fragen ständig aufs Neue zu beantworten. Die Websei-
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DAS GEHEIMNIS EINER ERFOLGREICHEN WEBSEITE
Eine gute Webseite muss ... ... das Unternehmensziel klar kommunizieren. ... optisch ansprechend sein. ... zur Zielgruppe, dem Markt und natürlich dem Unternehmen selbst passen. ... technisch am neuesten Stand sein. ... den SEO-Kriterien entsprechen. ... responsive sein, damit sie auf Smartphones und Tablets funktioniert. ... zu guter Letzt auch rechtlich sauber sein (Impressum, Datenschutz, Bildrechte). te kann zum Beispiel Download-Links für Dokumente oder so genannte FAQ (Frequently Asked Questions / häufig gestellte Fragen) mit entsprechenden Antworten bereithalten. Das zeugt von Professionalität, weil es zeigt, dass man sich mit den Bedürfnissen der Kunden beschäftigt. Die Webseite kann also der günstigste Mitarbeiter sein. Wer arbeitet schon durchgehend sieben Tage die Woche? Das funktioniert natürlich nur, wenn die Webseite richtig aufgesetzt ist. Was verstehen Sie unter richtig aufgesetzt? Eine Webseite muss SEO-friendly, also suchmaschinenoptimiert, sein. Das heißt, sie muss professionell befüllt werden. Wichtig ist das vor allem deshalb, damit Sie bei der Google-Suche auf Seite 1 gefunden werden, denn wer schaut schon auf die Seite 2? Es ist außerdem wichtig, dass die Webseite den modernen technischen Anforderungen entspricht. Denn wenn sich eine Webseite nicht schnell öffnet, geht man weiter zur nächsten. Was würden Sie unseren Handelsagenten für ihre Webseite empfehlen? Man muss kein großer Konzern sein, um sich eine professionelle Webseite leisten zu können. Diese gibt es auch zu leistbaren Preisen. Wichtig ist es, dass man sich dafür einen Partner sucht, der nicht nur technisches oder grafisches Knowhow mitbringt, sondern beides. Am Ende des Tages geht es immer um Inhalte, die man seinen Kunden gegenüber transportieren möchte. Die Webseite ist dabei das Transportmittel und nur die SEO-Optimierung macht dieses schnell und effizient. Generell empfehle ich eine Webseite, die auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Die Webseite kann bei Be-
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darf mehrsprachig sein und über einen geschützten Bereich verfügen, in dem Bestellungen der Kunden angenommen werden können. Außerdem kann man eine große Produktpalette auf kleinstem Raum anbieten. Dadurch ergeben sich Kostenvorteile gegenüber dem klassischen Vertrieb, bei dem man zusätzliche Verkaufsflächen anmieten muss. Auch neue Zielgruppen, die zum Beispiel ausschließlich online zu erreichen sind, können durch den neuen Vertriebskanal erschlossen werden. Was sind die aktuellen Trends im Online-Bereich? Die digitalen Welten bieten neue Werbeund Kontaktmöglichkeiten. So können Unternehmer ihre Werbebotschaft direkt an ihre Zielgruppe adressieren und holen umgehend Feedback zum Angebot ein. Dafür eignen sich zum Beispiel Blogs. Unternehmer bieten ihrer Zielgruppe nutzenorientierte Informationen und themenverwandte Inhalte, um das Vertrauen des Kunden zu stärken und ihn an sich zu binden. Die Kundenerwartungen verändern sich laufend und eröffnen zugleich neue Chancen. Der aktuelle Trend geht in Richtung Content Marketing, bei dem eine Webseite kontinuierlich betreut und mit neuen Inhalten angereichert wird. Unter Content Marketing fällt zum Beispiel ein Unternehmensblog, Onlinemagazin und Social Media wie Facebook, LinkedIn und Instagram. Auch hier ist es wichtig, aktuell zu bleiben und mit Inhalten zu arbeiten, die den Kunden interessieren. Sind Social-Media-Kanäle nicht eher für den Privatkundenbereich interessant? Nein, gar nicht. Mit Social Media kann
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sich das Unternehmen von einer persönlichen Seite zeigen und einen direkten Einblick geben. Der User gibt zudem viel mehr Informationen von sich preis, dadurch können Kundenbedürfnisse besser erkannt und erfüllt werden. Auch das Einholen von Feedback erfolgt schneller. Viele Unternehmen haben dabei Angst vor negativem Feedback, vergessen aber, dass ein guter Umgang mit Kritik ein Zeichen von Professionalität ist. Bei sozialen Medien ist nicht die Frage, ob man sie nutzt, sondern das WIE ist wichtig, um erfolgreich zu sein.
ING. ALEXANDER GRAF, M.SC. ist Inhaber der Agentur Alexander Graf Consulting. Durch seine langjährige Erfahrung im Marketing und Sales unterstützt er diverse Kunden erfolgreich. Von der Gründung und Zielgruppenanalyse bis zur laufenden Marktbearbeitung und einem Erfolg bringenden Onlineauftritt. office@ag-consulting.at www.ag-consulting.at
SUMMARY
Gehen Sie gestärkt aus der Krise So schwierig die aktuelle Situation auch ist – wird sie richtig genutzt, kann sie eine große Chance für die Zeit während und nach der Krise sein. Bleiben Sie also in den Köpfen der Menschen präsent und stärken Sie Ihre Onlinepräsenz. Egal, ob Sie Ihre bestehende Webseite optimieren möchten oder noch gar nicht im Netz vertreten sind: Jetzt ist es höchste Zeit, Ihre Handelsagentur an die fortschreitende Digitalisierung und an die sich verändernden Umstände in der aktuellen Krise anzupassen. Ihre Onlinepräsenz wird Ihnen in jedem Fall Vorteile bringen und sollte gerade jetzt nicht unterschätzt werden.
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Fahrzeugbrand nach 1 Minute / 5 Minuten / 10 Minuten / 12 Minuten
LEBENSUMFELD:
SERIE
FAHRZEUGBRÄNDE MIT STAND 31. DEZEMBER 2020 WAREN LAUT STATISTIK AUSTRIA IN ÖSTERREICH 5.091.398 PKW ZUGELASSEN. Hinzu kommen täglich mehrere hunderttausend Fahr-
zeuge, die im Transit- oder Pendlerverkehr auf Österreichs Straßen unterwegs sind. Alleine im PKW-Bereich werden jährlich ca. 25.000 Unfälle mit Personenschaden registriert, wobei sich laut der Brandverhütungsstelle im Jahr 2019 österreichweit nur 234 Fahrzeuge im Straßenverkehr im Brandgeschehen befunden haben.
Brand s chut z TEIL 3 / 3
TEXT: DANIEL PETROWITSCH, TRAINER FÜR BRANDSCHUTZ
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andelsagenten wie auch viele andere Berufsgruppen sind sehr viel mit dem PKW unterwegs. Oftmals dient der PKW dabei als Zweitbüro. Auf den Fahrstrecken werden summiert stundenlange Telefonate geführt und Geschäfte besprochen. Trotz allen technischen Errungenschaften wie Freisprecheinrichtungen, Sprachbefehle und teilautonomes Fahren ist man gedanklich vertieft und vom Straßenverkehr abgelenkt. Solche Unachtsamkeiten resultieren in Fehlverhalten, die zu ca. 87 Prozent aller Unfälle als Ursache definiert sind. Aus Actionfilmen kennt man Bilder, in denen verunfallte PKW sofort in Flammen aufgehen oder sogar explodieren. Diese Fiktionen haben mit der Realität wenig gemein. Obwohl Benzin als Treib-
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stoff sehr leicht entzündlich ist, kommt es aufgrund technischer Sicherheitseinrichtungen relativ selten zu Bränden und noch viel weniger zu Explosionen. Die Hauptursache für Fahrzeugbrände sind überhitzte Bremsen oder Reifen, elektronische Defekte an Kabelbäumen im Motorraum oder dem Heizkreislauf und das Entzünden von auslaufendem Öl oder Treibstoff im Motorraum oder bei schweren Unfällen. Manchmal kann auch die Zigarettenglut am Sitz oder auf der Teppichinnenverkleidung als Verursacher entlarvt werden. Neu hinzu kommen beschädigte Lithium-Ionen-Zellen in elektrifizierten Fahrzeugen. Solche entwickeln in einer chemischen Reaktion giftige Gase, die auch gut brennbar sind.
BRANDVERLAUF Mit
Ausnahme
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auslaufendem
Treibstoff wie Benzin oder Diesel beginnt der Brandvorgang oftmals sehr langsam und häufig im Motorraum. Ein sogenannter Schwelbrand entwickelt noch wenig Wärme und ist durch relativ starke Rauchentwicklung gut erkennbar. Mit zunehmender Zeit – nach fünf bis zehn Minuten –, in Verbindung mit genügend Brennstoff und Sauerstoff, steigen die Verbrennungsgeschwindigkeit und die Temperatur jedoch exponentiell sehr stark an und das Fahrzeug entwickelt sich rasch zu einem Vollbrand. Temperaturen von 800 bis über 1.000 Grad Celsius mit sehr starker Rauchentwicklung sind die Folge. Eine Explosion des Treibstofftanks ist ausgeschlossen, jedoch kommt es durch die starke Hitzeeinwirkung zum Platzen der Autoreifen und zum Zerknall von Airbag-Treibladungen. Dies
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© Daniel Petrowitsch
wird fälschlicherweise oft als Explosion wahrgenommen.
VERHALTEN IM BRANDFALL
sehr giftig und dürfen keinesfalls eingeatmet werden. Deshalb bekämpfen Feuerwehren Fahrzeugbrände immer nur mit umluftunabhängigem schwerem Atemschutz. Machen Sie auf sich aufmerksam und holen Sie sich Unterstützung von weiteren Personen vor Ort.
Fahrzeugbrände werden häufig durch die Geruchs- und Rauchentwicklung über die Lüftungsanlage im Fahrgastraum wahrgenommen. In jedem Fall gilt in einer solchen Situation der Eigenschutz. Die meisten verunglückten VORKEHRUNGEN Personen erleiden eine RauchgasvergifStets gut gewartete und servicierte Fahrtung, die bis zum Tod führen kann. Dies zeuge sind die Basis einer guten Brandbedeutet: So rasch als möglich sicher verhütung. Hinzu kommt die Empfeham Straßenrand anhalten, das Fahrzeug lung, einen Zwei-Kilo-ABC-Pulverlöscher verlassen und mitzuführen. Um den Feuerwehrdiesen im Benotruf über 122 darfsfall bereits T I PP : F Ü H R E N S I E I N absetzen. Im beim Verlassen I H R E M PK W E I N E N Idealfall nimmt des Fahrzeugs Z W E I - K I LO - A B C- PU Lman danach den mitnehmen zu V E R LÖS C H E R M I T U N D mitgeführten können, sollte er L ASSEN SIE DIESEN Zwei-Kilo-ABCvom Fahrersitz A LLE Z W E I JA H R E VO N Pulverlöscher aus gut erreichE I N E M Z E R T I FIZ I E R T E N zur Hand und bar im FahrgastU N T E R N E H M E N PR Ü FE N . beginnt mit dem raum montiert Löschversuch. Ist werden. Eine der Motorraum Lagerung im betroffen, betätigen Sie die MotorraumKofferraum ist im Ernstfall kontraproentriegelung und bringen das Löschduktiv, zumal sich oftmals elektronische Heckklappen im Brandgeschehen nicht pulver durch den Spalt zwischen Motorraumdeckel und Karosserie ein. Vorsicht mehr öffnen lassen oder der beim Öffnen des Motorraums: Es kann Feuerlöscher aufgrund von Belazur Stichflammenbildung kommen. dung nicht zugänglich ist. Lassen Sie Ihren Feuerlöscher alle zwei Jahre Ebenfalls in Acht nehmen muss man von einem zertifizierten Unternehmen sich vor den Rauchgasen. Diese sind prüfen.
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DANIEL PETROWITSCH ist Ausbilder an der Feuerwehrschule Steiermark sowie Feuerwehrkommandant von Ratsch an der Weinstraße. Als selbstständiger Trainer bietet er individuelle Schulungen und Beratungen rund um das Thema Brandschutz für Unternehmen an. daniel@petrowitsch.eu
SUMMARY
Fahrzeugbrände kommen in Anbetracht der Vielzahl an Fahrzeugen auf Österreichs Straßen relativ selten vor. Jedoch enden diese meist im Vollbrand und der völligen Zerstörung des PKW. Eine gute Wartung des Fahrzeugs in Verbindung mit einem Zwei-Kilo-Pulverlöscher kann einen Brand verhindern. Denken Sie stets an den Eigenschutz und an die Hilfeleistung für andere Personen. So können wir alle einen guten Beitrag leisten und die Sicherheit auf unseren Straßen erhöhen.
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RECHTSTIPP:
DER AUSGLEICHSANSPRUCH IN INTERNATIONALEN VERTRIEBSVERTRÄGEN
ZWAR IST DER AUSGLEICHSANSPRUCH IN ÖSTERREICH ZWINGENDES RECHT, dennoch können bei grenz-
überschreitenden Verträgen die Rechtswahlklausel und die Zuständigkeitsvereinbarung eine entscheidende Rolle für die Durchsetzung dieses Anspruchs spielen. Die Entscheidungen der österreichischen und europäischen Gerichte erlauben hier gewisse Gestaltungsspielräume, die vielen Handelsagenten nicht bewusst sind. TEXT: DR. MICHAEL KOMUCZKY, RECHTSANWALT
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m Vertriebsrecht kommt dem Ausgleichsanspruch in § 24 Handelsagentenrecht (HVertrG) eine besondere Bedeutung zu. Dieser berechtigt den Handelsagenten, unter gewissen Voraussetzungen nach Beendigung des Vertretungsvertrages einen Ausgleich von bis
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zu einer Jahresvergütung vom Geschäftsherrn zu fordern. Allgemein bekannt ist dabei, dass es sich bei § 24 HVertrG um zwingendes Recht handelt, er kann also nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Diese Bestimmung basiert auch auf einer EU-Richt-
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linie, der Richtlinie 86/653/EWG (Handelsagenten-Richtlinie, HV-RL), auch in anderen EU-Staaten finden sich somit ähnliche Regelungen. Dennoch bleibt gerade bei Vertriebsverträgen mit grenzüberschreitendem
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Nutzen Sie die maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung für Handelsagenten, die für Streitigkeiten vor Gericht die finanzielle Rückendeckung gibt.
Bezug ein vertraglicher Gestaltungsspielraum, um Ausgleichsansprüche von Handelsagenten zu minimieren. Dabei wiegt besonders schwer, dass die Vertriebsverträge im Regelfall von den Geschäftsherren vorformuliert werden. Handelsagenten haben auf den Inhalt der vertraglichen Bestimmungen häufig nur wenig Einfluss, auch die Tragweite einzelner, unscheinbar wirkender Klauseln ist ihnen oft nicht bewusst. Die böse Überraschung kommt erst am Ende des Vertragsverhältnisses, wenn sich die Durchsetzung des sicher geglaubten Ausgleichsanspruchs als schwierig erweist. In der Beratungspraxis kommt hier besonders den in solchen Verträgen enthaltenen Rechtswahl- und Zuständigkeitsvereinbarungen große Bedeutung zu.
MÖGLICHKEIT ZUR RECHTSWAHL
Besteht ein grenzüberschreitender Bezug des Vertrages zwischen Handelsagent und Geschäftsherrn, so kann das anwendbare Recht für den Vertrag grundsätzlich frei gewählt werden. Selbst wenn der Handelsagent seinen Sitz in Österreich hat,
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Die Handelsagenten-Richtlinie sieht nämlich nicht zwingend einen Ausgleichsanspruch vor. Artikel 17 HV-RL lässt den Mitgliedsstaaten die Wahl, ob sie einen Ausgleichsanspruch oder einen Anspruch auf Schadenersatz vorsehen wollen. Die allermeisten Mitgliedsstaaten, so auch Österreich und Deutschland, gewähren dem Handelsagenten einen Ausgleichsanspruch. Dieser ist einigermaßen genau determiniert und schließt einen weitergehenden Schadenersatzanspruch nicht aus. Demgegenüber sehen Frankreich und Irland bloß einen Schadenersatzanspruch für die entgangenen Provisionen und die nicht amortisierten Investitionen vor. Ein Ausgleichsanspruch wie in § 24 HVertrG besteht in diesen Staaten nicht. Dann könnte sich der Handelsagent nur auf den Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG berufen, wenn dieser von den entscheidenden Gerichten als sogenannte Eingriffsnorm anerkannt wird. Ob dies aussichtsreich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ansonsten bleibt dem Handelsagenten nur ein Schadenersatzanspruch nach der jeweils gewählten Rechtsordnung. Auch dieser Anspruch kann für den Handelsagenten erstrebenswert sein, allerdings ist seine Durchsetzung kostenintensiver, da im Regelfall auch ausländischer Rechtsbeistand eingeholt werden muss.
UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN DES AUSGLEICHS -ANSPRUCHS
Selbst wenn die Rechtsordnung eines Staates gewählt wird, der ebenso einen Ausgleichsanspruch vorsieht, können die Erwartungen des Handelsagenten enttäuscht werden. Die in den Ausgleichsanspruch zwingend einzubeziehenden Gebiete unterscheiden sich teils erheblich. Der EuGH verlangt lediglich, dass der Ausgleichsanspruch für Handelsagenten gilt, die innerhalb der EU tätig sind. Das öster-
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reichische Recht erklärt den Ausgleichsanspruch unabhängig vom Tätigkeitsgebiet des Handelsagenten für zwingend. Ist also § 24 HVertrG auf einen Vertrag anwendbar, so besteht der Ausgleichsanspruch auch zwingend, wenn der Handelsagent außerhalb der EU tätig war. Demgegenüber beschränkt der deutsche Gesetzgeber die zwingende Natur des Ausgleichsanspruchs auf Handelsagenten mit Tätigkeit innerhalb der EU oder des EWR. Ist somit deutsches Recht gewählt und wird der Handelsagent in Drittstaaten tätig, so könnte der Ausgleichsanspruch vertraglich ausgeschlossen werden. Die belgischen Gerichte wiederum tendieren dazu, die Schutzbestimmungen des belgischen
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könnte der Vertrag vorsehen, dass ausschließlich das Recht eines anderen Staates angewendet wird. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf durch Rechtswahl zwar nicht der Schutz der EU-Richtlinie umgangen werden, das garantiert allerdings noch nicht den Ausgleichsanspruch.
RA DR. MICHAEL KOMUCZKY ist seit Juni 2020 Rechtsanwalt bei Lansky, Ganzger & Partner in Wien. Davor war er für verschiedene namhafte Kanzleien sowie die Universität Wien tätig. michael.komuczky@lansky.at www.lansky.at
SUMMARY
WUSSTEN SIE, DASS… … das EU-Recht den Ausgleichsanspruch in internationalen Verträgen nicht garantiert und daher durch Rechtswahl und Zuständigkeitsvereinbarungen sehr wohl in gewissem Maße modifiziert werden kann? … der Ausgleichsanspruch in anderen EU-Staaten unterschiedlich geregelt ist und eine Rechtswahl daher großen Einfluss auf diesen hat? … Gerichtsstandsvereinbarungen für andere EU-Staaten grundsätzlich wirksam sind, aber ebenso deutliche Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit des Ausgleichsanspruchs haben können?
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Handelsagentenrechts inklusive des Ausgleichsanspruchs nur auf Handelsagenten mit Sitz in Belgien anzuwenden. Zwar ist diese Herangehensweise im Lichte des EU-Diskriminierungsverbotes problematisch, allein schon diese Rechtsfrage könnte aber in einem allfälligen Prozess erhebliche Mehrkosten verursachen. Ebenso unterscheidet sich die Praxis der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Höhe des Ausgleichsanspruches. Die HV-RL gibt dabei bloß vor, dass dieser nicht mehr als eine Jahresvergütung betragen darf. Unterhalb dieser Grenze bleibt den Gerichten ein bedeutender Spielraum. So fällt die Höhe von Ausgleichsansprüchen in Dänemark im Regelfall deutlich geringer aus, als dies etwa in Österreich oder Deutschland der Fall ist.
der Sitz des Schiedsgerichts innerhalb der EU, wird die Schiedsvereinbarung regelmäßig auch von den Gerichten akzeptiert werden, der Handelsagent muss also ein Schiedsverfahren anstrengen, um den Ausgleichsanspruch durchzusetzen.
KLARHEIT VON BEGINN AN
Der Handelsagent hat oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf die Gestaltung des Vertrages Einfluss zu nehmen. Dennoch lohnt es sich, vor Unterzeichnung Klarheit über die Auswirkungen einzelner Regelungen auf den Ausgleichsanspruch zu erlangen. Zum einen kann sehr wohl versucht werden, einzelne Bestimmungen abzuändern. Zum anderen ist dann von Beginn an klar, ob realistischerweise mit einem Ausgleichsanspruch gerechnet werden kann. Ist dessen Durch-
setzung nur eingeschränkt möglich, wird der Handelsagent dies in die Kalkulation seiner Investitionen einfließen lassen. Auch wenn Rechtswahl und Zuständigkeitsklauseln die Durchsetzung des gewünschten Ausgleichsanspruches erschweren, ist eine rechtliche Beratung durch Spezialisten jedenfalls sinnvoll. Die Rechtsentwicklung ist in diesen Fragen nämlich noch lange nicht abgeschlossen. Sowohl der EuGH als auch die Höchstgerichte der Mitgliedsstaaten sind laufend mit Fragen des Ausgleichsanspruchs im internationalen Kontext beschäftigt. Auch bei scheinbar ungünstigen Vertragsklauseln lohnt sich die Beiziehung von spezialisierten Rechtsanwälten, die bei der Prüfung und allfälligen Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen.
ZUSTÄNDIGKEITSVEREINBARUNGEN
Nicht nur das anwendbare Recht kann von den Parteien gewählt werden, auch über die gerichtliche Zuständigkeit können sie entscheiden. So finden sich häufig ausschließliche Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln in Verträgen mit Handelsagenten. Um ihre Ansprüche durchzusetzen, müssen die Handelsagenten dann vor eben diese Instanzen ziehen. Zwar haben die Gerichte der Mitgliedsstaaten in verschiedenen Entscheidungen dargelegt, dass sie in Bezug auf Ausgleichsansprüche ausschließliche Zuständigkeitsvereinbarungen für Gerichte oder Schiedsgerichte außerhalb der EU nicht anerkennen. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten der Gerichte eines anderen Mitgliedsstaates bleibt allerdings zulässig und verbindlich. Wird im Vertrag also bestimmt, dass alle Rechtsstreitigkeiten vor den irischen Gerichten auszutragen sind, so kann in Österreich nicht geklagt werden. Auch wenn die Rechtsverfolgung in Irland aufgrund der höheren Kosten für den österreichischen Handelsagenten oft unattraktiv ist, müssten die österreichischen Gerichte (nach derzeitigem Stand des EU-Rechts) diese Wahl der Parteien im Regelfall akzeptieren. Ebenso ist die Rechtsdurchsetzung vor einem Schiedsgericht oft mit deutlich höheren Kosten verbunden als vor einem österreichischen Gericht. Befindet sich
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AUTO:
HOLA!
E-MOBILITÄT IST WEITER AUF DEM VORMARSCH, was nicht zuletzt an den aktuell attraktiven Fördermodellen liegt. Wer noch nicht gänzlich auf Elektro umsteigen möchte, kann mit einem Hybridmodell einsteigen – dem neuen Seat Leon zum Beispiel, den es als Fünftürer und Kombi nun auch in einer Plug-in-Variante gibt. TEXT: MARINA BERNARDI
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uasi seit seinem Bestehen ist der Leon eine tragende Säule im Modellangebot von Seat. Es ist also nur folgerichtig, mit ihm in eine elektrische und nachhaltige Zukunft zu gehen. Laut SeatPräsident Wayne Griffith soll der neue Leon nicht nur das erste vollvernetzte, sondern auch das sicherste Fahrzeug der Marke sein. „Der Bestseller von Seat kommt nun in einer Elektroausführung auf den Markt und ist unser erster Plugin-Hybrid. Das als Fünftürer und Kombi erhältliche Modell unterstreicht das Bestreben der Marke, die Elektrifizierung seines Portfolios voranzutreiben. Mit der Einführung fünf weiterer elektrischer Modelle bis Ende 2021 soll dieses Angebot noch weiter ausgebaut werden“, heißt es von Seiten der Spanier. Im Seat Leon e-Hybrid werken ein 1,4-Liter-TSI-Benzinmotor mit 110 kW/150 PS und ein 85-kW-Elektromotor, die zusammen 204 PS Leistung und 350 Nm Drehmoment bieten. Mit
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seinem 13-kWh-Lithium-Ionen-Batteriepack hat der Hybrid-Leon im vollelektrischen Betrieb eine Reichweite von bis zu 63 Kilometern; werden beide Motoren zusammen verwendet, kommt er bis zu 800 Kilometer weit. Wie er fahren möchte, entscheidet der Fahrer selbst und hat dabei die Option zwischen Antrieb allein aus Verbrennungsmotor, reinem Elektroantrieb oder einer Mischung. Zur Maximierung der Effizienz ist der Wagen mit einem DSGAutomatikgetriebe ausgestattet. Die ausgereifte Konnektivitätstechnologie ermöglicht dazu eine ständige, verlässliche Verbindung nach außen, Sicherheits- und Fahrerassistenzsysteme bieten in jeder Situation ein Maximum an Schutz. Sowohl der Fünftürer als auch der Kombi ist in seinen Abmessungen gewachsen und bietet damit noch mehr Platz und Komfort. Viel Technologie und Ausstattung ist im Leon bereits serienmäßig mit dabei, mit
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den beiden Varianten XCELLENCE und FR lässt sich das Auto auf die individuellen Bedürfnisse anpassen. Der Listenpreis startet bei 36.790 Euro bzw. 38.090 für den Kombi, dazu können die staatliche Förderung (1.250 Euro) bzw. der E-Mobilitätsbonus (1.500) in Anspruch genommen werden.
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Antriebsart: Plug-in-Elektro & 1,4-Liter-Benzin Gesamtleistung: 150 kw / 204 PS max. Drehmoment: 350 Nm Spitzengeschwindigkeit: 220 km/h Rein elektrische Reichweite: 62 km Kraftstoffverbrauch: 1,2 – 1,5 l/100 km Ladezeit auf 100 %: 3:42 h bei 3,6 kW/h Preis: ab 38.090 Euro
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IN EIGENER SACHE:
LESERFORUM: HANDELSAGENTEN AM WORT Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu den Themen im Magazin oder zu wichtigen Branchenanliegen und schicken Sie, wenn gewünscht, auch ein Foto von sich mit. Die hier veröffentlichten Meinungen müssen sich nicht mit der des Bundesgremiums oder seiner Landesorganisationen decken. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Leserbriefe an handelsagenten@wko.at Reaktionen zum Leserbrief von Peter Raber, Ausgabe Dezember 2020 Sehr geehrter Herr Raber, ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Artikel über unser wichtigstes Betriebsmittel. Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Sie haben auch exzellent recherchiert. Die Elektroautos muten an wie Fahrzeuge aus einem Science-Fiction-Film. Schön, aber unbrauchbar und gar nicht umweltfreundlich. Wohin mit den Batterien? Woher der Strom? Ich kenne eine Firma, die ihre Flotte an Elektroautos nach 5 Monaten wegen zu hoher Zeitkosten beim Aufladen etc. zurückgegeben hat. Die Grünen predigen über saubere Umwelt, ohne zu wissen, wie es wirklich aussieht. Wenn man am Tag beruflich 600 Kilometer fährt, dann kommt man nicht mehr retour. Eine BenzinBetankung ist in 4 Minuten erledigt. Ihr Beitrag ist lehrreich, informativ, technisch verständlich und realistisch. Die grünen Weltenretter hingegen sind nur Schreihälse ohne fundierte Sachkenntnisse. Rudolf H. Krenn, 1220 Wien Sehr geehrter Herr Raber, ich gebe Ihnen recht, es sprechen einige Punkte gegen die Elektromobilität. Diese sind aber auch hinlänglich bekannt, wie höherer CO2-Ausstoß in der Produktion, Reichweite etc.
Auch ist allgemein zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, Autos bei Kauf mit einem Steuerbonus zu belohnen. Bitte richten Sie jedenfalls Ihr Schreiben auch an unseren Finanzminister. Man braucht aber kein Elektroauto, um ein vorsteuerabzugsfähiges Fahrzeug zu fahren (Anmerkung: Liste der Fiskal-LKW). Da hat sich in den letzten Jahren nichts geändert; ob es ökologisch betrachtet Sinn macht, diese schweren Fahrzeuge zu kutschieren, ist ein anderes Thema, aber davon ist schon seit Jahrzehnten immer wieder die Rede, hier Verbesserungen zu bekommen. Ich kann mich auch erinnern, dass immer wieder vorgeschlagen wurde, wenn nicht alle Autos steuerbefreit werden sollten, so wie in den meisten EU-Ländern, dann wenigstens die Hybridfahrzeuge. Ich sehe, dass sich unsere Branchenvertreter hier wirklich sehr bemühen und darum kämpfen, diese Diskriminierung zu beenden. Aber wir müssen, schon auch realisitsch betrachtet, sehen, dass wir Handelsagenten „kleine Würschtel“ in der WKO sind. Sowas schmerzt, weil gerade unsere Gremien sicher keine schlechte Arbeit leisten. Und da schließt sich auch der Kreis zur jetzigen Regierung, die den Lockdown 1 gut gemanagt, aber bei den weiteren Lockdowns total versagt hat; sowohl Grün als auch Türkis. Ich sehe, dass unsere Kunden zusperren müssen, während die Hofers und Lidls dieser Welt ihre Nonfood-Artikel weiter verkaufen dürfen. Ich finde es frustrierend, dass die Fachhändler immer mehr an Terrain verlieren, die Billigläden mit Chinaware den Markt überschwemmen. Oder wie Amazon gar keine Steuern zahlen brauchen, während unsere Kunden jeden Cent abrechnen müssen. So gesehen könnte sich in naher Zukunft diese KFZDiskussion für viele unserer Kollegen erübrigen, da der Fachhandel immer stärker unter Druck gerät. Kurt Harrer, 2340 Mödling
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