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FÖRDERUNGEN

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BRANCHE

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LOBBYING: UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN COVID-19

DIE COVID-19-FÖRDERINSTRUMENTE DER BUNDESREGIERUNG KÖNNEN, sofern die allgemeinen Zugangskriterien und dabei insbesondere der Umsatz- bzw. Provisionsrückgang erfüllt sind, auch Handelsagenten beantragen. Das Bundesgremium konnte sich bei der Fertigstellung der Unterstützungsmaßnahmen einbringen und ermöglichen, dass auch der Berufsstand davon profitieren kann.

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Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu den gegenwärtigen finanziellen COVID-19-Förderinstrumenten. Aus Erfahrungen durch Branchenteilnehmer ist für Handelsagenten die Unterstützung über den Härtefallfonds, den Fixkostenzuschuss und den Ausfallbonus am geeignetsten. Bei der Bearbeitung der Anträge kann es zu Verzögerungen kommen. Nutzen Sie daher die Hotline des BMF (Tel.: 050 233 770), um den aktuellen Stand Ihrer Bearbeitung zu erfragen.

HÄRTEFALLFONDS: VERLÄNGERT BIS 15. JUNI 2021

Eine Antragstellung ist möglich, wenn im jeweiligen Betrachtungszeitraum ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent eingetreten ist, die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten oder (zumindest überwiegend) ein Betretungsverbot bestanden hat. Seit 16. Februar 2021 kann aus dem Härtefallfonds eine Unterstützung (nicht rückzahlbarer Zuschuss) für das elfte Coronamonat (von 16. Jänner bis 15. Februar 2021) beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt derzeit zwölfmal 2.500 Euro, also in Summe 30.000 Euro.

FIXKOSTENZUSCHUSS II: BIS 30. JUNI 2021 BEANTRAGEN

Nach dem Modell des Fixkostenzuschusses II (FKZ II) werden Fixkosten prozentuell entsprechend dem prozentuellen Umsatzausfall ersetzt. Wenn beispielsweise 60 Prozent vom Umsatz ausfallen, so werden auch 60 Prozent der Fixkosten ersetzt. Dazu zählen etwa die AfA, Leasingraten, Versicherungsprämien und auch Unternehmerlohn von höchstens 2.666,67 Euro pro Monat (= Provisionseinnahmen). Handelsagenten können für bis zu zehn Betrachtungszeiträume im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 den FKZ II beantragen. Der Fixkostenzuschuss kann ab 30 Prozent Umsatzausfall beantragt werden. Darüber hinaus kann der Fixkostenzuschuss auch in pauschalierter Form ermittelt werden. Hier sind 30 Prozent des Umsatzrückganges als Fixkosten anzusetzen. Bei der Pauschalierung ist kein Steuerberater notwendig. Sie steht jenen Handelsagenten offen, die im letztveranlagten Jahr weniger als 120.000 Euro an Umsatz bzw. Provisionseinnahmen erzielt haben.

AUSFALLSBONUS ALS ERGÄNZUNG ZUM FIXKOSTENZUSCHUSS II: SEIT 16. FEBRUAR 2021

Der Ausfallsbonus (für Umsatzausfälle ab Jänner 2021) kann zusätzlich zum Fixkostenzuschuss beantragt werden. Die Ersatzrate deckt 30 Prozent des Umsatzrückganges der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro pro Monat. Anspruchsberechtigt sind alle Firmen mit mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019. 15 Prozent der Unterstützungsmaßnahme ist ein Ausfallsbonus, die anderen 15 Prozent ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss. Die Beantragung erfolgt ohne Steuerberater über FinanzOnline und wird als Soforthilfe umgehend ausbezahlt.

LOCKDOWN-UMSATZERSATZ II FÜR INDIREKT BETROFFENE UNTERNEHMEN

Betriebe, die von den Schließungen indirekt erheblich betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 über einen Steuerberater beantragen. Voraussetzung sind ein Umsatzeinbruch von zumindest 40 Prozent (im Vergleich zum Vorjahr November/Dezember 2019) sowie ein Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Betrieben im Ausmaß von mindestens 50 Prozent. Diese Regelung ist jedoch nur bedingt für Handelsagenten anwendbar.

Informationen über ALLE Unterstützungsmaßnahmen und die Beantragungen unter

Die Zahlungsfrist für Steuer- und Abgabenstundungen wurde bis 30. Juni 2021 verlängert. Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden. Das Ratenzahlungsmodell gilt für die Finanzverwaltung und die ÖGK bzw. BVAEB. Informationen unter

Modellbeispiele auf Seite 9.

Umsatzrückgang: 0 % – 29,99 %

kein Zuschuss Umsatzrückgang: 30 % – 39,99 %

Fixkostenzuschuss II Umsatzrückgang: 40 % – 49,99 %

Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus

Umsatzrückgang: 50 % – 100 % Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus + Härtefallfonds

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