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Bezirk Affoltern

Freitag, 4. November 2022

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Der Steuerfuss soll unverändert bleiben Mitteilung des Gemeinderats und der Primarschulpflege Wettswil Der Gemeinderat hat das Budget 2023 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 410 556.15 und einem unveränderten Steuerfuss von 25 Prozent zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Das Budget der Primarschule weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 984 197.90 auf. Das Budget 2023 geht von einem Gesamtaufwand von Fr. 17 223 842.20 aus. Demgegenüber steht ein Ertrag ohne ordentliche Steuern von Fr. 10 940 786.05. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss in der Höhe von Fr. 6 283 056.15. Dieser soll durch einen ordentlichen Steuerertrag von 5 872 500 Franken und einer Entnahme aus dem Eigenkapital von Fr. 410 556.15 gedeckt werden. In der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens resultieren bei Ausgaben von 1 740 000 und Einnahmen von 160 000 Franken Nettoinvestitionen von 1 580 000 Franken. In der Investitionsrechnung des Finanzvermögens hingegen sind für das nächste Jahr keine Ausgaben oder Einnahmen budgetiert. Gegenüber dem Budget 2022 wird insbesondere in den Bereichen Pflegefinanzierung und Asylwesen mit stark ansteigenden Kosten gerechnet. Die IKA Sozialdienst Affoltern, welche im Auftrag der Gemeinde Wettswil das Asyl- und Migrationswesen besorgt, rechnet im nächsten Jahr mit rund 360 000 Franken höheren Fallkosten als noch 2022. Mit dem zunehmenden Anteil der über 65-jährigen Wohnbevölkerung in der Gemeinde Wettswil steigt auch die Pflegebedürftigkeit, welche sich auf die Pflegefinanzierungskosten der ambulanten Krankenpflege auswirkt. Diese werden im nächsten Jahr voraussichtlich

um rund 150 000 Franken höher ausfallen als noch in diesem Jahr. Aufgrund des generellen Anstiegs des Zinsniveaus muss künftig mit höheren Zinskosten von 180 000 Franken gerechnet werden. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen von 342000 Franken bei den ordentlichen Steuererträgen gegenüber dem Jahr 2022. Aufgrund der budgetierten Steuereinnahmen und der entsprechend tieferen Steuerkraft entfällt voraussichtlich der Ressourcenausgleich. Hingegen ist auch nicht davon auszugehen, dass die Gemeinde Wettswil einen solchen Beitrag erhält. Die Grundstückgewinnsteuern werden aufgrund der regelmässig hohen Erträge aus den vergangenen Jahren mit 3 000 000 Franken budgetiert. Die nächsten Jahre sind weiterhin geprägt von Unsicherheiten, welche die Erträge weiter bremsen könnten. Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel im Bereich der Zusatzleistungen zur AHV/IV oder des Strassengesetzes entlasten den Haushalt zwar, umgekehrt wirken sich der Aufwand im Asylwesen aufgrund des Ukraine-Krieges, die Kosten an die ambulante Krankenpflege sowie weitere geplante Gesetzesrevisionen wie etwa beim Kinder- und Jugendhilfegesetz oder die zweite Phase der Unternehmenssteuerreform überproportional ungünstig auf den Haushalt aus. Gemäss Finanzund Aufgabenplanung muss deshalb in der Erfolgsrechnung mit jährlichen Defiziten um 1 500 000 Franken gerechnet werden. Dennoch soll der bisherige Steuerfuss für das politische Gemeindegut von 25 Prozent für das Jahr 2023 beibehalten werden und der Aufwandüberschuss von Fr. 410556.15 dem Eigenkapital belastet werden. Die Gemeindeversammlung stimmt am 5. Dezember 2022 über das Budget und den Steuerfuss 2023 der politischen Gemeinde ab.

Budget 2023 der Primarschule Wettswil An ihrer letzten Sitzung hat die Primarschulpflege Wettswil das Budget 2023 verabschiedet. Es weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 984 197.90 in der Erfolgsrechnung auf. Damit hat sich das zu erwartende Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um Fr. 149 873.25 verschlechtert. Der Regierungsrat hat einen Teuerungsausgleich bei den Löhnen von 3,5 Prozent beschlossen, was einen beachtlichen Mehraufwand bei den Personalkosten in sämtlichen Bereichen mit sich bringt. Im Budget 2022 wurde noch mit einer Zahlung in den Finanzausgleich gerechnet. Da diese Zahlung im Budget 2023 nun wegfällt, wird die Erfolgsrechnung stark entlastet. Belastend wirkt sich der Zinsaufwand auf dem Kontokorrentkredit aus, welchen die politische Gemeinde aufgrund des Zinsanstieges an den Finanzmärkten von der Schule neu verlangt. Auch dieses Jahr erhält die Primarschulgemeinde vom Kanton den demografischen Sonderlastenausgleich. Diese Ausgleichszahlung wird im Budgetjahr 2023 voraussichtlich tiefer ausfallen als noch im Jahr zuvor. Auch die allgemeinen Steuereinnahmen sind leicht rückgängig. Per Januar 2022 trat das totalrevidierte Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in Kraft. Die grösste Neuerung aus diesem Gesetz ist der Wechsel von den effektiven Sonderschulungskosten zu einem Pauschalbetrag. Neu bezahlt der Kanton die externen Sonderschulen und verrechnet den Gemeinden einen Pauschalbetrag pro Schülerin oder Schüler von 55 000 Franken. Da die Durchschnittskosten pro Schülerin oder Schüler im Budget 2022 55 000 Franken überstiegen, profitiert die Primarschule Wettswil von dieser Umstellung.

Im Bereich Kindergarten werden die Gesamtkosten aufgrund des Teuerungsausgleiches zwar steigen. Die kommunalen Lohnkosten werden aber sinken, weil ab Sommer 2023 eine Kindergartenklasse weniger geführt wird und weniger Kinder sonderpädagogische Therapien benötigen (DaZ und Logopädie). In der Primarstufe hat der Teuerungsausgleich von 3,5 Prozent den grössten Einfluss. Ausserdem konnte im Jahr 2022 nach langer Suche eine Logopädin rekrutiert werden. Zusätzlich wird mehr Klassenassistenzpersonal benötigt, einerseits um die ukrainischen Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Andererseits besteht auch in anderen Klassen vermehrter Bedarf. Im Bereich Weiterbildung der Lehrpersonen wird mehr investiert, da es schwierig ist, auf dem Markt qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Zudem sind erhöhte Vikariatskosten nötig, was auf den Lehrpersonenmangel zurückzuführen ist. Bei den Anschaffungen fällt der Ersatz der alten Stühle durch Gasliftstühle ins Gewicht. Aus Spargründen wurde im Budget 2022 nur die Hälfte der notwendigen Stühle angeschafft, weshalb nun die andere Hälfte 2023 angeschafft wird. Zudem müssen aus Sicherheitsgründen vier Stufenbarren ersetzt werden. Auf dem Konto für Exkursionen, Schulreisen und Lager wird gegenüber dem Jahr 2022 weniger budgetiert. Auch im Bereich der Liegenschaften ergeben sich aufgrund von Stufenanpassungen und einer Pensumserhöhung mehr Lohnkosten. Bei den Strompreisen ist eine Preissteigerung von 28 % einberechnet, was der vom EKZ kommunizierten Zahl entspricht. Bei den Heizölpreisen rechnet die Primarschule mit einem Preisanstieg von 20 %. Ausserdem wurde ein Energiegutachten

budgetiert, um die energetische Situation bei den Liegenschaften in Zukunft nachhaltig zu optimieren. Den grössten Posten im Schulhaus Aegerten macht die Haupteingangstüre aus, die mit einer automatischen Türe besucherfreundlicher und vor allem behindertengerecht werden soll. Diese Investition wurde im letzten Jahr bereits nach hinten verschoben. In den Tagesstrukturen wird mit mehr Schülerinnen und Schülern gerechnet, was eine Erhöhung der Pensen zur Folge hat. Aufgrund des neuen Subventionsreglementes der Primarschule Wettswil ist im nächsten Jahr mit geringeren Subventionsbeiträgen zu rechnen. Ein grosser Teil der Mehrkosten kann mit den Mehreinnahmen der Elternbeiträge gedeckt werden. In der Investitionsrechnung wird im Jahr 2023 Folgendes geplant: Drainage und Brüstungselemente Westseite im Schulhaus Wolfetsloh (50 000 Franken); Fussgängerzugang Sporttrakt Wolfetsloh (70 000 Franken); Umsetzung der notwendigen Brandschutzmassnahmen im Schulhaus Mettlen (150 000 Franken). In der Erfolgsrechnung sind Abschreibungen von Fr. 964 397.90 enthalten, woraus eine Selbstfinanzierung von 19 800 Franken resultiert. Mit dem aktuellen Steuerfuss von 48 Prozent kann die Primarschule einen grossen Teil des Aufwandes decken und so dem Bildungsauftrag in gewohnter Qualität nachkommen und die Liegenschaften nachhaltig unterhalten. Das Budget und der Steuerfuss 2023 werden an der Primarschulgemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2022, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt.

Schulhaus Tömlimatt eine Ausgabe von rund 12 000 Franken bewilligt; • Grundstückgewinnsteuern von rund 23 000 Franken veranlagt; • für die Teilnahme an der Initiative «Erneuerbar heizen» einen Kredit von rund 12 500 Franken bewilligt; • für die Finanzierung zur zentralen Betriebsorganisation der Steuerverwaltung einen Kredit von rund 53 000 Franken bewilligt; • den Beitragsgesuchen der Verkehrskadetten Albis (VKA), der Genossenschaft Kiss Knonaueramt, der Schwei-

zerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, des Vereins Wabe Knonaueramt, der Dargebotenen Hand, des Chors Cantalbis sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Affoltern (GGA) für die Unterhaltskosten des Ämtlerwegs entsprochen. • der Jagdgesellschaft Kappel die Nachtjagd auf Dachse bis zum 31. März 2025 bewilligt.

Gemeinderat und Primarschulpflege

Beratende Baukommission eingesetzt

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Kappel Mit dem Erlass des neuen Geschäfts- und Kompetenzreglements per 1. Juli 2022 hat der Gemeinderat eine ständige, beratende Baukommission im Sinne von § 46 Gemeindegesetz eingesetzt. Die Baukommission befasst sich im Rahmen der geltenden Baugesetzgebung mit allen baurechtlichen Bewilligungsverfahren, die im ordentlichen Verfahren behandelt werden. Sie stellt dem Gemeinderat jeweils Antrag. Folgende Mitglieder sind für die Amtsdauer 2022–2026 gewählt: Gemeinderätin Lilo Steinmann Plüss (Vorsitzende), Gemeindepräsident Martin Hunkeler, Danielle Peters, Kappel, Raphael Vassanelli, Kappel (Mitglieder). Der Gemeinderat bedankt sich bei den beiden Mitgliedern Danielle Peters und Raphael Vassanelli für ihr geschätztes Engagement.

Totalrevision Bestattungs- und Friedhofverordnung Am 1. Januar 2016 ist die neue kantonale Bestattungsverordnung in Kraft getreten. Dies hatte zur Folge, dass die kommunale Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen vom 19. November 2001 nicht mehr mit dem übergeordneten Recht vereinbar war. Anlässlich der Visitation vom 5. Oktober 2021 empfahl der Bezirksrat zudem, die Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Kappel vom 19. November 2001 zu revidieren und an die kantonale Bestattungsverordnung anzupassen. Der Gemeinderat hat die neue Verordnung über das Bestattungsund Friedhofwesen der Gemeinde Kappel nun per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt.

Übergangsordnung zu den Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen Weiter hat der Gemeinderat zur Vernehmlassung zur Übergangsordnung zu

den Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen Stellung genommen. Er hat die vollumfängliche Ablehnung der Übergangsordnung bzw. die Rückweisung zur grundlegenden Überarbeitung beantragt, dies mit der Begründung, dass der vorliegende Entwurf in mehrfacher Hinsicht gegen staats- und verfassungsrechtliche Grundsätze verstösst und überdies lückenhaft ist, da er zentrale Punkte, namentlich die Kategorisierung für die Aufnahme in Bau-, Weiler- und Landwirtschaftszone nicht selbst, sondern nur im Zwischenbericht regelt. Zudem sind dessen Regelungen zu detailliert, bringen neue Unklarheiten und sind teilweise lückenhaft.

Baubewilligungen Ordentliches Verfahren unter Bedingungen und Auf lagen: Bauherrschaft (Gesuchsteller) und Grundeigentümer: Bernard und Daniela Burri, Lierenhof 5, 8926 Kappel; Bauvorhaben: Sanierung Haupteingangstreppe und Trennung der Meteorleitung von der Abwasserleitung (zum Teil bereits erstellt), Grundstück Nr. 1419, Lierenhof 5, Kappel (Kernzone B); das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung. Bauherrschaft (Gesuchsteller) und Grundeigentümer: Andreas Trachsel, Feldstrasse 6, 8926 Hauptikon, Claudia Trachsel-Canonica, Feldstrasse 6, 8926 Hauptikon; Bauvorhaben: Erstellung Luft-Wasser-Wärmepumpe, Grundstück Nr. 1307, Feldstrasse 6, Hauptikon (Kernzone B); das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.

Inventarentlassungen Der Gemeinderat hat, gestützt auf § 213 PBG, folgende zwei Gebäude aus dem kommunalen Inventar der Denkmal-

schutzobjekte der Gemeinde Kappel entlassen: Assek.-Nr. 294, Kat.-Nr. 1429, Kappelerstrasse 8, 8926 Uerzlikon; Assek.-Nr. 246, Kat.-Nr. 1606, Oberdorfstrasse 38, 8926 Uerzlikon.

Sonntagsverkäufe 2023

Die Gemeinden im Kanton Zürich können, jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich, maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Neben ANZEIGE den durch die Gemeinden gemeldeten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit grundsätzlich keine Bewilligungen mehr für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften. Der Gemeinderat hat beschlossen, für mehr Leistungsfähigkeit dass die Verkaufsund Lebensqualität geschäfte in Kappel an den Sonntagen, 26. Februar 2023, Minimaler Zeitaufwand 29. Oktober 2023 Digital und 17. Dezember Orts- & zeitunabhängig 2023, zwischen 10 Hochwirksam und 17 Uhr, geöffnet sein dürfen. Für diese Sonntagsverkäufe sind keine zusätzlichen Bewilligungen nötig.

Stefanie Dünnenberger-Forlin, Gemeindeschreiberin

...ansetzen, wo es am effektivsten ist Mit unserem Muskellängentraining setzen wir an den Ursachen für Beschwerden des Bewegungsapparates an.

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Ferner hat der Gemeinderat ... • für Sicherheitspatrouillen beim

perfect-move.ch / mit /gymfit

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Dienstag, 8. November 2022, 19.00 - 20.00 h

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