Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2022

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Kammern und KV Ärztekammer-Wahlen 2022 für die Ärzteschaft von großer Bedeutung

Fortbildung stärkt ärztliche Kompetenzen

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lle vier Jahre finden die Ärztekammer-Wahlen in BadenWürttemberg statt. Im November 2022 ist es wieder so weit: Mittels Briefwahl entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg über die Zusammensetzung ihrer Bezirks-Vertreterversammlungen. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg begleitet die Wahlen und informiert über alle wichtigen Aspekte, beschreibt aber auch das vielfältige Aufgaben- und Leistungsspektrum der Ärztekammern.

Fortbildung als immanenter ­Bestandteil ärztlicher Tätigkeit Medizin entwickelt sich beständig weiter. Innovative Forschungsansätze, neue Diagnoseverfahren im Zuge der fortschreitenden Digitali­ Anzeige

Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung ­Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Psychotherapeuten ein. Veranstaltungstitel: MVZ in Theorie und Praxis Ziele: Interessieren Sie sich für die Arbeit in einem MVZ oder wollen Sie eine neue Einrichtung gründen? In unserem Seminar erfahren Sie, in welchen Varianten ein MVZ möglich ist und worin die Unterschiede zur Berufsausübungsgemeinschaft bestehen. Wir vermitteln Ihnen die gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines MVZ und gehen dabei auch auf die Rolle von Investoren und die Möglichkeiten zur ­Beschäftigung von Angestellten ein. Darüber hinaus profitieren Sie von wertvollen Tipps zum Zulassungsverfahren. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referentin: • Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KVBW Termin und Veranstaltungsort: 11. Mai 2022 (15.00 bis ca. 18.00 Uhr) Live-Online Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48 38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: 69,– Euro (inklusive Unterlagen) Fortbildungspunkte: 4

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sierung, immer ausgefeiltere Therapieverfahren und sich erweiternde und verästelnde ärztliche Aufgabenfelder sind nur einige Beispiele hierfür. Für Ärztinnen und Ärzte ist es daher in ihrem Berufsleben essenziell, auf der Höhe der medizinischen Wissenschaft und der aktuellen Anwendungen zu bleiben – denn nur dies garantiert optimale Patientenversorgung. Konkret geht es darum, neue fachspezifische, interdis­ ziplinäre und fachübergreifende Kennt­nisse und Fähigkeiten zu erwerben. Das macht Fortbildung zu einem immanenten Bestandteil ärztlicher Tätigkeit, der Kenntnisse erweitert und vertieft und berufliche Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet. Die durch die Ärztekammer geregelte ärztliche Fortbildungsverpflichtung garantiert, dass Ärztinnen und Ärzte auf dem aktuellen Stand bleiben und allen Herausforderungen gewachsen sind. Die Rahmenbedingungen hierfür definieren das baden-​ württembergische Heilberufe-​Kammergesetz, das die staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Ärzte­kammern umschreibt, die baden-​württembergische ärztliche Berufsordnung sowie die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. § 4 der Berufsordnung verpflichtet ihren Beruf ausübende Ärztinnen und Ärzte dazu, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztliche Fortbildung ist in der Selbstverwaltung umfassend geregelt. – Außerdem verpflichtet auch das Sozialgesetzbuch V alle in der Patientenversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte zum regelmäßigen Fortbildungsnachweis.

bildungen auswählen Notfalltraikönnen. ning, Palliativ- oder Reisemedizin, suchtmedizinische Grundversorgung, Stressbewältigung, Kommunikationsstrategien, Anwendung der elektronischen Patientenakte, Umgang mit Demenz, Bestellung zum Hygienebeauftragten Arzt, Impfen, Sonographie, Berufsrecht – dies alles und viel mehr gehört zum Angebot der Landesärztekammer und ihrer Bezirksärztekammern. Daneben gibt es viele externe Veranstaltungen, für die nach formaler Prüfung durch die Fortbildungsabteilung der Landesärztekammer Fortbildungspunkte anerkannt werden können. Die Fortbildungspunkte werden auf dem ärztlichen Fortbildungskonto entweder durch automatische Meldung über den Elektronischen Informationsverteiler oder über Selbsteintrag der Ärztinnen und Ärzte gutgeschrieben. Der Gesamtpunktestand sowie jeweils der Titel der absolvierten Fortbildungsveranstaltung und die dazugehörigen Punkte sind im Online-Portal der Landesärztekammer jederzeit individuell einsehbar. Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung lässt sich mit dem Fortbildungszertifikat nachweisen, das Ärztinnen und Ärzte bei Erreichen der erforderlichen 250 Fortbildungspunkte ebenfalls im Portal der Landesärztekammer beantragen. Wer an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, kann die automatische Übermittlung des Zertifikates an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bean­ tragen. KVBW und Kammer arbeiten auch hier eng zusammen.

Vielfältiges Angebot mit ­trans­parentem Punktesystem

Die Mitglieder können im Rahmen eines Serviceangebots der Kammer Fortbildungsveranstaltungen zielgerichtet suchen. Hierfür steht ein – auch über die Website der Landesärztekammer zugängliches – von der Bundesärztekammer betriebenes Internetangebot zur Verfügung. Mithilfe einer Suchmaske las-

Die Fortbildungsabteilung der Landesärztekammer und die Akademien der Bezirksärztekammern halten ein vielfältiges und differenziertes Veranstaltungsangebot vor, aus dem Ärztinnen und Ärzte passende Fort-

Auf die Bedürfnisse der ­Ärzteschaft ausgerichtet


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