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Fortbildung stärkt ärztliche Kompetenzen

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Impressum

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Ärztekammer-Wahlen 2022 für die Ärzteschaft von großer Bedeutung

Fortbildung stärkt ärztliche Kompetenzen

Alle vier Jahre finden die Ärztekammer-Wahlen in BadenWürttemberg statt. Im November 2022 ist es wieder so weit: Mittels Briefwahl entscheiden die Ärztinnen und Ärzte in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg über die Zusammensetzung ihrer Bezirks-Vertreterversammlungen. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg begleitet die Wahlen und informiert über alle wichtigen Aspekte, beschreibt aber auch das vielfältige Aufgaben- und Leistungsspektrum der Ärztekammern.

Fortbildung als immanenter Bestandteil ärztlicher Tätigkeit

Medizin entwickelt sich beständig weiter. Innovative Forschungsansätze, neue Diagnoseverfahren im Zuge der fortschreitenden Digitali-

Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Psychotherapeuten ein.

Veranstaltungstitel: MVZ in Theorie und Praxis Ziele:

Interessieren Sie sich für die Arbeit in einem MVZ oder wollen Sie eine neue Einrichtung gründen? In unserem Seminar erfahren Sie, in welchen Varianten ein MVZ möglich ist und worin die Unterschiede zur Berufsausübungsgemeinschaft bestehen. Wir vermitteln Ihnen die gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines MVZ und gehen dabei auch auf die Rolle von Investoren und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Angestellten ein. Darüber hinaus profitieren Sie von wertvollen Tipps zum Zulassungsverfahren. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.

Referentin:

• Ilka Latuske, Rechtsassessorin, KVBW

Termin und Veranstaltungsort:

11. Mai 2022 (15.00 bis ca. 18.00 Uhr) Live-Online

Information und Anmeldung:

• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,

Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48 38 88,

E-Mail: info@mak-bw.de • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de

Teilnahmegebühr:

69,– Euro (inklusive Unterlagen) Fortbildungspunkte:134 4 ÄBW 03 | 2022 sierung, immer ausgefeiltere Therapieverfahren und sich erweiternde und verästelnde ärztliche Aufgabenfelder sind nur einige Beispiele hierfür. Für Ärztinnen und Ärzte ist es daher in ihrem Berufsleben essenziell, auf der Höhe der medizinischen Wissenschaft und der aktuellen Anwendungen zu bleiben – denn nur dies garantiert optimale Patientenversorgung. Konkret geht es darum, neue fachspezifische, interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Das macht Fortbildung zu einem immanenten Bestandteil ärztlicher Tätigkeit, der Kenntnisse erweitert und vertieft und berufliche Entfaltungsmöglichkeiten eröffnet.

Die durch die Ärztekammer geregelte ärztliche Fortbildungsverpflichtung garantiert, dass Ärztinnen und Ärzte auf dem aktuellen Stand bleiben und allen Herausforderungen gewachsen sind. Die Rahmenbedingungen hierfür definieren das badenwürttembergische Heilberufe-Kammergesetz, das die staatlichen und standesrechtlichen Aufgaben der Ärztekammern umschreibt, die baden-württembergische ärztliche Berufsordnung sowie die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. § 4 der Berufsordnung verpflichtet ihren Beruf ausübende Ärztinnen und Ärzte dazu, sich in dem Umfang fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Ärztliche Fortbildung ist in der Selbstverwaltung umfassend geregelt. – Außerdem verpflichtet auch das Sozialgesetzbuch V alle in der Patientenversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte zum regelmäßigen Fortbildungsnachweis.

Vielfältiges Angebot mit transparentem Punktesystem

Die Fortbildungsabteilung der Landesärztekammer und die Akademien der Bezirksärztekammern halten ein vielfältiges und differenziertes Veranstaltungsangebot vor, aus dem Ärztinnen und Ärzte passende Fortbildungen auswählen können. Notfalltraining, Palliativ- oder Reisemedizin, suchtmedizinische Grundversorgung, Stressbewältigung, Kommunikationsstrategien, Anwendung der elektronischen Patientenakte, Umgang mit Demenz, Bestellung zum Hygienebeauftragten Arzt, Impfen, Sonographie, Berufsrecht – dies alles und viel mehr gehört zum Angebot der Landesärztekammer und ihrer Bezirksärztekammern. Daneben gibt es viele externe Veranstaltungen, für die nach formaler Prüfung durch die Fortbildungsabteilung der Landesärztekammer Fortbildungspunkte anerkannt werden können.

Die Fortbildungspunkte werden auf dem ärztlichen Fortbildungskonto entweder durch automatische Meldung über den Elektronischen Informationsverteiler oder über Selbsteintrag der Ärztinnen und Ärzte gutgeschrieben. Der Gesamtpunktestand sowie jeweils der Titel der absolvierten Fortbildungsveranstaltung und die dazugehörigen Punkte sind im Online-Portal der Landesärztekammer jederzeit individuell einsehbar.

Die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung lässt sich mit dem Fortbildungszertifikat nachweisen, das Ärztinnen und Ärzte bei Erreichen der erforderlichen 250 Fortbildungspunkte ebenfalls im Portal der Landesärztekammer beantragen. Wer an der kassenärztlichen Versorgung teilnimmt, kann die automatische Übermittlung des Zertifikates an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen. KVBW und Kammer arbeiten auch hier eng zusammen.

Auf die Bedürfnisse der Ärzteschaft ausgerichtet

Die Mitglieder können im Rahmen eines Serviceangebots der Kammer Fortbildungsveranstaltungen zielgerichtet suchen. Hierfür steht ein – auch über die Website der Landesärztekammer zugängliches – von der Bundesärztekammer betriebenes Internetangebot zur Verfügung. Mithilfe einer Suchmaske las-

sen sich jederzeit passende Fortbildungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet finden.

Die Strukturen der ärztlichen Selbstverwaltung stellen sicher, dass die Ärzteschaft in Sachen Fortbildung an zentraler Stelle eingebunden bleibt. Im Ausschuss „Fortbildung“ beraten Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Bereichen regelmäßig Fragen rund um die ärztliche Fortbildung. Themenschwerpunkte der Ausschussarbeit sind insbesondere eLearning, Interessenskonflikte in der ärztlichen Fortbildung, die Fortbildungsnachweispflicht, die einheitlichen Bewertungskriterien, curriculare Fortbildungen, Fortbildungen im Ausland, spezielle Fälle der Anerkennung, Zielgruppenproblematik und Umgang mit Sponsoring.

Flexibel durch die Krisenzeit

Die ärztliche Selbstverwaltung zeichnet sich auch durch Schnelligkeit und Flexibilität im Umgang mit ihrem Fortbildungsangebot aus. Beispiel Corona: Als die Pandemie Baden-Württemberg im Frühjahr 2020 mit voller Wucht traf und Hygiene- und Distanzregeln zum Bevölkerungsschutz in Kraft traten, mussten naturgemäß auch viele Präsenz-Fortbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte abgesagt werden. Allerdings baute auch die Kammer im Verlauf des Pandemiegeschehens zügig ein Onlineangebot auf. Auf diese Weise ist es den Mitgliedern nun möglich, virtuell und per Livestream an Veranstaltungen teilzunehmen und Punkte zu sammeln.

Zusammenfassend liegt Fortbildung als ärztliches Kernthema in der Verantwortung der Selbstverwaltung. Die Ärztinnen und Ärzte kennen den Fortbildungsbedarf der Mitglieder am besten. Die ärztliche Selbstverwaltung ist damit jeder anderen Verwaltungsform, die ärztliches Wirken nur „vom Hörensagen“ her kennt, einen großen Schritt voraus. Damit dies so bleibt und das ärztliche Selbstverwaltungsrecht ohne staatliche Einflussnahme weiter ausgeübt werden kann, sind alle Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv an der Kammerwahl 2022 zu beteiligen. Wer im November seine Stimme abgibt, hilft mit, die Kammer auch weiterhin schlagkräftig zu halten. Termine rund um die Kammerwahl stehen fest

Bei der Ärztekammerwahl handelt es sich um eine Briefwahl, die während eines festgelegten Zeitraums stattfindet: Die Wahlunterlagen werden spätestens am 11. November an die Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg verschickt; die Wahlfrist endet am 2. Dezember.

Stichtag für die Aufnahme der Wahlberechtigten in die Wählerlisten ist der 31. Mai. Die Auflegung der Wählerlisten in den vier Bezirksärztekammern findet vom 1. bis 14. Juni statt.

Entscheidend für alle, die sich zur Wahl stellen, ist der Termin 7. Oktober; bis zu diesem Tag müssen die Wahlvorschläge bei den Bezirkswahlleitern eingereicht werden. Wahlbewerber beziehungsweise deren Verbände können im Ärzteblatt Baden-Württemberg in der Oktober- und der November-Ausgabe zu Sonderkonditionen werben.

Ergänzend sei auf die Bekanntmachung der Landeswahlleiterin auf Seite 155 hingewiesen sowie auf die umfangreichen Informationen zur Kammerwahl im Internetauftritt der Landesärztekammer.

Wahlkämpfer

Kammerwahl im November 2022 www.aerztekammer-bw.de/wahl

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