medianet 10.09.2020

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68  HEALTH ECONOMY

Freitag, 9. Oktober 2020

Werbung erlaubt

AUSZEICHNUNG

Digitalpreis für Med-Start-up WIEN. Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat die Preisträger zum Staatspreis Digitalisierung ausgezeichnet, darunter auch ein Unternehmen aus dem Medizinbereich. In der Kategorie „Digitale Produkte und Lösungen“ wurde Ares Genetics GmbH ausgezeichnet; in der Jurybegründung heißt es: „Die massive Zunahme resistenter Keime stellt die Gesundheitseinrichtungen vor große Herausforderungen. Durch den Einsatz der Ares GeneticsDatenbank reduzieren sich einerseits Zeit und Kosten in der Entwicklung von Antibiotika, andererseits erfahren Ärzte Unterstützung im zielgerichteten Einsatz der Medikamente.“

© Gerichtshof der Europäischen Union

Aufregung um ein Urteil des Europäischer Gerichtshofs: Es ­erlaubt grenzüberschreitende Online-Werbung für Arzneimittel.

Großes Potenzial „Die große Zahl an Einreichungen stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass es keinen Bereich in Wirtschaft und Gesellschaft gibt, der nicht von der Digitalisierung betroffen ist“, sagte Schramböck. (red)

Der EuGH öffnet den Markt weiter: Internetapotheken werden zunehmend zur Konkurrenz für heimische Apotheken.

••• Von Katrin Pfanner

© BMDW/Hartberger

Resistenzen Ares Genetics hilft mit einer ­Datenbank gegen die Zunahme von Antibiotika-Resistenzen.

medianet.at

WIEN. Aufregung unter Apotheken, die unter wachsendem Druck von Online-Händlern stehen, selbst aber keine preisvergleichende Werbung machen dürfen: Online-Apotheken dürfen künftig im Netz auch Werbung für rezeptfreie Medikamente machen, die sich gezielt an Kunden in anderen EU-Staaten richtet. Ein entsprechendes Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekannt. Demnach darf das Land, in dem sich der Zielmarkt befindet, Arzneimittelhändlern aus weiteren EU-Ländern nicht verbieten, etwa mithilfe bezahlter Links in Suchmaschinen oder Vergleichsportalen Käufer anzusprechen. Ein solches Verbot würde nach Auffassung der Richter eine womöglich unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt darstellen – sofern nicht nachgewiesen

Ein Zielland darf Arzneimittelhändlern aus anderen ­Ländern nicht verbieten, ­Käufer anzusprechen. EuGH Urteil in Bezug auf den Onlinehandel

werden kann, dass sich dadurch Allgemeinwohl-Ziele wie eine bessere Verteilung niedergelassener Apotheken im Land erreichen lassen. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen französischen Apothekern und einer Online-Apotheke aus den Niederlanden, die im Internet speziell Kunden aus Frankreich anspricht. Den ausgelieferten Paketen wurden zudem noch

zusätzliche Reklameprospekte beigelegt. Die Franzosen hielten das für unlauteren Wettbewerb und forderten Schadenersatz. Der EuGH wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass Online-Rabatte auf nicht verschreibungspflichtige Arzneien nur bei hinreichender Begründung untersagt werden dürfen. Die Kläger waren gegen Preisnachlässe ab einer bestimmten Bestellmenge vorgegangen. Schutz für Apotheken Die Absatzstrategien von Internet-Apotheken sorgen schon länger für Debatten. So wollte der niederländische Versandanbieter Docmorris etwa ApothekenAutomaten auch in Deutschland betreiben. Der Bundesgerichtshof ließ aber keine Revision gegen ein ausgesprochenes Verbot zu. Im Vorjahr wandte sich Docmorris auch gegen Pläne der deutschen Regierung, mit denen niedergelassene Apotheken besser gegen Online-Konkurrenz geschützt werden sollten.


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