Thun-Magazin Nr. 3, Juni 2021

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IMMOBILEIN

Die Steuerlast beim Hausverkauf: Welche Fallstricke sind zu beachten? Bei selbst genutztem Wohneigentum sehen die Steuergesetze Erleichterungen vor – etwa mit dem Aufschub von Grundstückgewinnsteuern. Doch Vorsicht: Manche Eigentümer werden später doch zur Kasse gebeten.

Auf den letzten Artikel «Ist die Immobilie eine gute Altersvorsorge?» haben wir ei­ nige Zuschriften erhalten. Die Geschichte eines 86-jährigen früheren Lehrers hat mich besonders berührt: Wie es sich im Leben oft zuträgt, zog er mehrmals um. Nach dem Verkauf eines Eigenheims kaufte er woanders ein Ersatzobjekt. Grundsätzlich verdient der Fiskus ja bei jedem Grundstückgewinn mit. Die Grundstückgewinnsteuer konnte bei der so genannten Ersatzbeschaffung aufge­ schoben werden – sofern es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.

Böses Erwachen für Rentner Der Thuner Rentner erlebte sein blaues Wunder, als er später keinen weiteren Er­ satzkauf geltend machen konnte. Die Grundstückgewinne sämtlicher Vorjahre wurden aufgerechnet, es flatterte eine hohe Steuerrechnung ins Haus. Eine län­ gere Besitzesdauer führt zwar zu einem günstigeren Tarif, doch kann die Praxis für betroffene Rentner oft ungünstig sein. Das ganze Alterskapital, das jetzt liquid wird, fällt wesentlich tiefer aus als erwar­ tet. So kann eine einzige Steuerrech­

nung die ganzen Pläne für den verdien­ ten Ruhestand durchkreuzen. Es lohnt sich, sich bei allen Fragen rund um Immobilien an Fachleute zu wenden. Wir von Immobilien Wyss verfügen über diese Expertise – um Ihnen Ärger und unnötige Kosten in Zukunft zu ersparen.

Weitere Fallstricke mit Steuern Ein Kapitel für sich sind die neulich er­ höhten Eigenmietwerte. Eigentümer zahlen gleich mehrfach: Sie versteuern höhere Eigenmietwerte in einer höhe­ ren Steuerprogression. Auf der anderen Seite sind die abziehbaren Schuldzin­ sen stark gefallen – weil die Zinsen eben tief sind. Eine sorgfältige Planung des abziehbaren Gebäudeunterhalts ist auch aus steuerlicher Sicht heute wichti­ ger denn je. Den Kauf einer Liegenschaft besteuert der Kanton mit 1,8 Prozent Handände­ rungssteuer. Bei selbst genutztem Wohneigentum sind die ersten 800'000 Franken steuerfrei – vorausgesetzt, man nutzt es mindestens zwei Jahre für den Eigengebrauch. Doch auch hier lauern Fallen: etwa bei einer teilweisen Vermie­

«Das ganze Alterskapital, das jetzt liquid wird, fällt wesentlich tiefer aus als erwartet.»

Marc Wyss, Inhaber

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Bild links: E ine einzige Steuerrechnung kann die ganzen Pläne für den verdienten Ruhestand durchkreuzen. Bild rechts: Marc Wyss berät Sie auch bei steuerrechtlichen Themen.

tung oder im Fall von Homeoffice, das ein Steuerpflichtiger geltend macht. Unser Fazit: Lassen Sie sich bei den Steu­ ern nicht auf dem falschen Fuss erwi­ schen. Wir beraten Sie gerne auch bei steuerrechtlichen Themen. Text und Bilder: zvg

Sie haben Fragen zu Immobilienthemen?

Dann wenden Sie sich an Immobilien Wyss, Telefon: 033 221 77 33, E-Mail: info@immowyss.ch. Auf www.immowyss.ch finden Sie den kompakten kostenlosen Ratgeber «Wohnen im Alter».

Immobilien Wyss Schweiz AG Bernstrasse 39, 3602 Thun Tel. 033 221 77 33 www.immowyss.ch 3/21  |  ThunMagazin

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