Nöödig Chemmi, zum Gamsloch, zur Bösegg und dann auf den Säntis.132 Ein alleiniger Aufstieg über die Chammhalde oder die Nasenlöcher wäre im Winter sehr gefährlich und ziemlich anstrengend. Deren Begehung ist, sofern kein guter Trittschnee vorhanden ist, nur mit Steigeisen und Pickel möglich. In den Akten werden solche Hilfsmittel nicht erwähnt, von Skiern ist jedoch mehrmals die Rede.
Die Zeit auf dem Säntis vor den Morden (16. bis 21. Februar) Zu Kreuzpointners Ankunft auf dem Säntis ist man dank der Berichte der Ehefrau des Säntisträgers, Maria Theresia Rusch-Hersche (1870 – 1942), und eines Telegrafenbeamten des Telegrafenbüros St. Gallen informiert. Die Frau Wetterwart soll ihr am 19. Februar, an einem Sonntag, morgens um halb neun Uhr mitgeteilt haben, seit Donnerstag sei der Kreuzpointner bei ihnen oben, aber man dürfe es nicht sagen, er wünsche, dass es geheim gehalten werde. Sie dürfte Maria Theresia Rusch auch darauf aufmerksam gemacht haben, dass wegen des unvermutet auftauchenden Gasts mit der Zeit die Lebensmittelvorräte zur Neige gehen würden.133 Da er damals noch in seinem Bett gewesen sei, habe sie ins Tal, nach Wasserauen zur «Alpenrose», wohin die Telefonleitung ging, telefonieren können.134 Am darauffolgenden Tag, am 20. Februar, machte sie nach Abgang der mittäglichen Depesche weitere telegrafische Mitteilungen ans Telegrafenbüro St. Gallen. Da diese privater Natur waren, wurden sie durch den dort ausnahmsweise arbeitenden Dienstchef, Johann Schneider, nur mit dem Gehör entgegengenommen. Ein zweites, auch nur fragmentarisch vorhandenes telegrafisches Gespräch, fand tags darauf im Anschluss an die morgendliche Depesche statt. In der Wetterwarte waren auf dem Telegrammstreifen nur die Antworten aus St. Gallen vorhanden, wohl um eine allfällige Aufdeckung durch Kreuzpointner zu verhindern. Der Gesprächsanteil von Magdalena Haas war nur durch Unterbrechungsmarken ersichtlich. Über den Wortwechsel gibt Schneiders Aussage vor der Staatsanwalt schaft des Kantons St. Gallen und die Mitteilung des Adjunkten der Meteorologischen Centralanstalt, Professor Alfred de Quervain, über dessen «Dechiffrierung von Depeschen auf dem Säntistelegraphen» Aufschluss. Um mehr über die Hintergründe der Ereignisse zu erfahren und aus Fehlern für die Zukunft zu lernen, sah es Letzterer als Vertreter der Vorgesetzten der ermordeten Eheleute als seine Pflicht an, eigene Untersuchungen anzustellen. Sein handschriftlicher Bericht, den er am 28. Februar 1922 den Polizeibehörden in Herisau übergab, wurde aber nicht wie vorgesehen an die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen weitergeleitet, sondern ge48