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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ALTERSARMUT / RENTE Die Arbeitsgruppe Altersarmut / Rente des Kreisseniorenrats (KSR) hat das Problem unseres Rentensystems bereits in der KSR-Denkfabrik in den Jahren 2016 und 2017 eingehend diskutiert. Die nachfolgende tiefere Analyse zeigt die Problematik noch deutlicher. Die Vorschläge des Diskussionspapiers der KSR-Arbeitsgruppe, sind ein weiterer Anstoß für die Politik, zukunftssichere Lösungen bald umzusetzen. Solidarität statt Sparbüchse Was ist damit gemeint? Die deutsche Bevölkerung schrumpft und altert. Das bedeutet für die Rentenversicherung, dass immer weniger Erwerbstätige mit ihren Beiträgen für immer mehr Rentner aufkommen müssen. So wird sich bis zum Jahr 2060 der Anteil der unter 20-jährigen Bürger auf 18% reduzieren und bei 67+jährigen auf 28% erhöhen! Gleichzeitig leben die Menschen in Deutschland erfreulicherweise wesentlich länger mit entsprechend längerer Rentenzeit. Dieser Herausforderung für die Alterssicherung begegnet man mit einer stufenweisen Anhebung für das gesetzliche Rentenalter bis zum Jahr 2031 auf dann 67 Jahre.
Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Renten. Doch für die Zukunft ist unser „heutiges“ umlagefinanziertes Rentensystem nicht mehr geeignet.
Es ist davon auszugehen, dass das Rentenalter weiter angehoben werden wird, die Renten spätestens ab 2025 sinken oder die Beiträge erhöht werden müssen.
Nach einem erfüllten Arbeitsleben reichen bei 18,2 Mio. Altersrentner/innen und bei 1,8 Mio. Menschen aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit die erworbenen Rentenansprüche für einen sorgenfreien Lebensabend nicht aus. Außerdem wird die Teilnahme am gesellschaftlichen Umfeld weitestgehend ausgeschlossen. Dies ist für den reichen Wirtschaftsstandort Deutschland sehr bedenklich! Die Generationengerechtigkeit ist gefährdet und die Armut in der Bevölkerung vorprogrammiert.
Um die Finanzierung der Renten angesichts des demographischen Wandels auch langfristig zu sichern, führte man in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Reformen durch; unter anderem wurde die Formel zur jährlichen Rentenanpassung um einen Nachhaltigkeits-Faktor ergänzt. Steigt seither die Zahl der Rentner schneller als die Zahl der Beitragszahler, dämpft der
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PFLEGE UND WOHNEN IM KREIS KONSTANZ
Die Freien Berufe (z. B. Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) sind jeweils in einem eigenständigen Versorgungswerk versichert. Dies gilt auch für Angestellte in den genannten Berufen. Beamte und Richter sind über die Pensionssicherung durch den Arbeitgeber abgesichert. Aufgrund dieser Sondersysteme gehen der solidarischen Rentenversicherung erhebliche Beiträge verloren.