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Der Kreisseniorenrat Konstanz informiert

Pflegefall, was tun?

Viele Menschen im Landkreis Konstanz machen sich Gedanken: Wie wollen wir im Alter leben? Wie und wo wollen wir leben, wenn wir uns nicht mehr selbst versorgen können. Allgemein ist der Wunsch, möglichst lange in gewohnter Umgebung, der eigenen Wohnung, dem Stadtviertel bleiben zu können. Dieser Wunsch ist verständlich, viele Voraussetzungen müssen jedoch zutreffen, dass dies möglich ist. Oft ist auch ein Ortswechsel nötig, insbesondere dann, wenn man pflegebedürftig wird. Entscheidungen müssen häufig kurzfristig getroffen werden. Vor einer Entscheidung ist aber wichtig: BERATUNG, BERATUNG, BERATUNG. Entscheidend ist eine umfassende, neutrale und trägerunabhängige Beratung. Der Kreisseniorenrat gibt nachfolgend eine kurze Übersicht, welche Möglichkeiten es gibt und wo man jemanden findet, der weiterhelfen kann.

Pflegestützpunkt/Altenhilfe-Beratung

Der Pflegestützpunkt des Landkreises mit seinen Pflegelotsen, die Altenhilfe-Beratungsstellen der Städte und Gemeinden und auch der Kreisseniorenrat sowie die Seniorenräte der Städte und Gemeinden beraten zu allen Fragen rund ums Alter. Die Beratungsstellen zeigen Finanzierungsmöglichkeiten auf und unterstützen die Antragstellung bei Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialamt und weiteren Kostenträgern. Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht und wurde bzw. wird auch in der Corona-Phase auf unterschiedlichen Wegen geleistet.

Betreute Seniorenwohnanlagen

Das Betreute Wohnen verbindet „altengerechtes“ Wohnen und aktive Nachbarschaft mit der Unterstützung durch eine professionelle Betreuungskraft, die bei Bedarf notwendige Hilfen organisiert und koordiniert, Kontakte fördert und persönliche Hilfestellung bietet. Neben der Miete zahlt der Bewohner deshalb eine monatliche Betreuungspauschale. Sie ist in den einzelnen Häusern unterschiedlich hoch, beinhaltet aber auch unterschiedliche Leistungen. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Bewerbung um eine betreute Wohnung über die Höhe der Betreuungspauschale und deren Inhalt genau zu informieren. Das Betreute Wohnen kann nicht das Pflegeheim ersetzen. Für einzelne Wohnanlagen kann ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein.

Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaft

Für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf können ambulant betreute Wohngemeinschaften eine wohnortnahe Alternative in kleinen Wohneinheiten darstellen. Für 8-12 Personen bieten sie eine 24-Stunden-Betreuung, die sich in ihrem Alltagsleben an der Häuslichkeit orientiert. Der Erhalt von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ist dabei eine besondere Zielsetzung.

Ambulanter Pflegedienst

Pflegedienste bieten hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, weiterhin in der häuslichen Umgebung zu leben. Die Leistungen werden sowohl bei alleinlebenden Pflegebedürftigen wie auch in Ergänzung familiärer oder nachbarschaftlicher Hilfestellung erbracht.

Im Leistungsbereich der Krankenkassen bieten Pflegedienste:

• Behandlungspfege, das heißt medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden wie Verbandswechsel, Wundpflege,

Injektionen, Katheterpflege, Dekubitusbehandlung. • Grundpfege wie Körperpflege, Hilfen im hygienischen Bereich, Mobilisation. • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Zubereitung von Mahlzeiten, putzen, einkaufen.

Im Leistungsbereich der Pflegekassen bieten Pflegedienste:

• Hilfen bei der Körperpflege wie Hautpflege, An-/Auskleiden, Duschen, Baden. • Hilfen bei der Ernährung wie mundgerechtes Portionieren, Zubereitung eines Getränkes. • Hilfen zur Mobilität wie Begleitung auf Toilette, Aufstehen, Zubettgehen. • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln. • Betreuungsleistungen für demenzkranke Menschen. Diese Einsätze der Pflege- und Hauswirtschaftlichen Dienste können im Rahmen der Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Hauswirtschaftlich-Soziale Dienste

Hauswirtschaftlich-Soziale Dienste unterstützen Menschen, die auf Grund von Alter oder Krankheit Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen, und ermöglichen damit unter Umständen das Verbleiben in der häuslichen Umgebung.

Folgende Leistungen werden angeboten:

• Hilfen im Haushalt, unter anderem Wohnungsreinigung, Einkaufen, Wäschepflege, Zubereitung von

Mahlzeiten • Besuchs- und Begleitdienste, unter anderem Gesprächs- und Aktivierungsangebote, Begleitung bei

Spaziergängen oder Arztbesuchen • Hilfe beim Schriftverkehr • Gespräche • leichte pflegerische Hilfen (nicht alle Dienste).

Stationäre Pflege

Die stationäre Alten- und Krankenpflege- wird in verantwortlich geführten Heimen mit den Angeboten von Langzeit-, Kurzzeit-/Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege geleistet. Senioren mit körperlichen, geistigen und seelischen Erkrankungen, die „rund um die Uhr“ grund- und behandlungspflegerisch sowie sozial und medizinisch betreut und versorgt werden müssen, können dort einziehen. Das Wohnen, die Ernährung und die Hauswirtschaft sind fester Bestandteil der Leistungen in Heimen. Weitere Gründe für ein Wohnen und die Pflege in Heimen können u.a. familiäre, sicherheitsrelevante und wohnungsbauliche sein. Wenn man im Pflegeheim krank wird, kann man sich den Arzt frei wählen. Pflegefachkräfte sind 24 Stunden im Einsatz. Bei Notfällen und medizinischen Kontrolluntersuchungen ist die Versorgung gesichert. Die Heime müssen durch die Heimaufsicht bei den Landratsämtern und durch die Pflegekassen zugelassen sein. Mit den Landratsämtern und den Pflegekassen werden verbindliche Pflegesätze verhandelt und genehmigt. Die Heime stehen unter regelmäßiger Kontrolle der Heimaufsicht und des „Medizinischen Dienstes der Krankenkassen“ (MDK). Dazu gehören der Personaleinsatz, die Ausstattung der Heime sowie die Führung und Organisation (z.B. die Einhaltung der Hygiene- und Brandschutzvorschriften). Es muss ein Heimvertrag nach gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen werden. Eine Kündigung ist nach den Regelungen des Heimvertrages möglich. Die Interessen der Bewohner werden von Ihnen selbst oder/und ggfs. Angehörigen, Vorsorgevollmachtnehmern, gerichtlich bestellten Betreuern, Heimbeiräten (Bewohnerfürsprechern) wahrgenommen. Die Heimkosten werden durch die Pflegekassen nach festgelegten Pflegegraden (1 bis 5) anteilig bezuschusst. Die Pflegegrade werden von den Pflegekassen nach Begutachtungen durch den MDK festgelegt. Anträge auf Begutachtungen sind bei der Pflegekasse bzw. bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Bei nicht ausreichendem Einkommen oder Vermögen für die Zahlung der Heimkosten unterstützt die bei Gemeinde- und Landratsämtern zu beantragende Sozialhilfe den Heimaufenthalt. Beschwerden können an die Heimleitung, den Heimbetriebsträger, den Heimbeirat, die Heimaufsicht und die Pflegekassen gerichtet werden. Matthias Frank, Leiter Michael-Herler-Heim, Singen Reinhard Scholz, 25 Jahre Leiter eines Pflegeheims a.D. Reinhard Zedler, Geschäftsführer der AWO Landkreis KN

Beratung zum Wohnen im Alter bzw. zur Pflege gibt es zum Beispiel bei:

• Pfegestützpunkt des Landkreises Konstanz Kontaktdaten siehe Seite 6 - 7 • Kreisseniorenrat Landkreis Konstanz Telefon: 0 75 31/8 00 17 87 • Sozialämter • Altenhilfeberatung in Städten und Gemeinden • Träger sozialer Einrichtungen

Wir vertreten die Interessen älterer Menschen im Landkreis Konstanz

Der Kreisseniorenrat ist eine Arbeitsgemeinschaft der in der Seniorenarbeit tätigen Organisationen, Einrichtungen und Vereinigungen sowie Einzelpersonen im Landkreis Konstanz

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