ALLGEMEINE INFORMATIONEN
DER KREISSENIORENRAT KONSTANZ INFORMIERT Ambulant betreute Pflegewohngemeinschaft Pflegefall, was tun? Viele Menschen im Landkreis Konstanz machen sich Gedanken: Wie wollen wir im Alter leben? Wie und wo wollen wir leben, wenn wir uns nicht mehr selbst versorgen können. Allgemein ist der Wunsch, möglichst lange in gewohnter Umgebung, der eigenen Wohnung, dem Stadtviertel bleiben zu können. Dieser Wunsch ist verständlich, viele Voraussetzungen müssen jedoch zutreffen, dass dies möglich ist. Oft ist auch ein Ortswechsel nötig, insbesondere dann, wenn man pflegebedürftig wird. Entscheidungen müssen häufig kurzfristig getroffen werden. Vor einer Entscheidung ist aber wichtig: BERATUNG, BERATUNG, BERATUNG. Entscheidend ist eine umfassende, neutrale und trägerunabhängige Beratung. Der Kreisseniorenrat gibt nachfolgend eine kurze Übersicht, welche Möglichkeiten es gibt und wo man jemanden findet, der weiterhelfen kann.
Pflegestützpunkt / Altenhilfe-Beratung Der Pflegestützpunkt des Landkreises mit seinen Pflegelotsen, die Altenhilfe-Beratungsstellen der Städte und Gemeinden und auch der Kreisseniorenrat sowie die Seniorenräte der Städte und Gemeinden beraten zu allen Fragen rund ums Alter. Die Beratungsstellen zeigen Finanzierungsmöglichkeiten auf und unterstützen die Antragstellung bei Kranken- und Pflegeversicherung, Sozialamt und weiteren Kostenträgern. Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unter Wahrung der Schweigepflicht und wurde bzw. wird auch in der Corona-Phase auf unterschiedlichen Wegen geleistet.
Betreute Seniorenwohnanlagen Das Betreute Wohnen verbindet „altengerechtes“ Wohnen und aktive Nachbarschaft mit der Unterstützung durch eine professionelle Betreuungskraft, die bei Bedarf notwendige Hilfen organisiert und koordiniert, Kontakte fördert und persönliche Hilfestellung bietet. Neben der Miete zahlt der Bewohner deshalb eine monatliche Betreuungspauschale. Sie ist in den einzelnen Häusern unterschiedlich hoch, beinhaltet aber auch unterschiedliche Leistungen. Es ist deshalb wichtig, sich vor der Bewerbung um eine betreute Wohnung über die Höhe der Betreuungspauschale und deren Inhalt genau zu informieren. Das Betreute Wohnen kann nicht das Pflegeheim ersetzen. Für einzelne Wohnanlagen kann ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein.
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PFLEGE UND WOHNEN IM KREIS KONSTANZ
Für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf können ambulant betreute Wohngemeinschaften eine wohnortnahe Alternative in kleinen Wohneinheiten darstellen. Für 8 - 12 Personen bieten sie eine 24-Stunden-Betreuung, die sich in ihrem Alltagsleben an der Häuslichkeit orientiert. Der Erhalt von Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ist dabei eine besondere Zielsetzung.
Ambulanter Pflegedienst Pflegedienste bieten hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, weiterhin in der häuslichen Umgebung zu leben. Die Leistungen werden sowohl bei alleinlebenden Pflegebedürftigen wie auch in Ergänzung familiärer oder nachbarschaftlicher Hilfestellung erbracht. Im Leistungsbereich der Krankenkassen bieten Pflegedienste: • Behandlungspflege, das heißt medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden wie Verbandswechsel, Wundpflege, Injektionen, Katheterpflege, Dekubitusbehandlung. • Grundpflege wie Körperpflege, Hilfen im hygienischen Bereich, Mobilisation. • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Zubereitung von Mahlzeiten, putzen, einkaufen. Im Leistungsbereich der Pflegekassen bieten Pflegedienste: • Hilfen bei der Körperpflege wie Hautpflege, An-/Auskleiden, Duschen, Baden. • Hilfen bei der Ernährung wie mundgerechtes Portionieren, Zubereitung eines Getränkes. • Hilfen zur Mobilität wie Begleitung auf Toilette, Aufstehen, Zubettgehen. • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln. •B etreuungsleistungen für demenzkranke Menschen. Diese Einsätze der Pflege- und Hauswirtschaftlichen Dienste können im Rahmen der Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Hauswirtschaftlich-Soziale Dienste Hauswirtschaftlich-Soziale Dienste unterstützen Menschen, die auf Grund von Alter oder Krankheit Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen, und ermöglichen damit unter Umständen das Verbleiben in der häuslichen Umgebung.