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Wildschaden 2 Teil Mais

Bericht Hegeringleiter DI Franz Ramssl

Die Stockenten-Bestände können auch durch Krankheiten an Dichte verlieren. Diese werden, nur um die wichtigsten zu nennen, wie die Vogelgrippe/aviäres Influenzavirus durch Viren übertragen. Krankheiten wie Listeriose, Salmonellose oder Botulismus, werden durch Bakterien übertragen. Ekto- & Endoparasiten sowie Mykosen spielen ebenso eine Rolle in Bezug auf die Gesundheit der Wasservögel. Seit Juli 2012 ist zur Bejagung von Wasservögeln in Österreich, Bleischrotmunition verboten. Dies soll möglichen Vergiftungen von Wassertieren sowie einer Kontamination von Gewässern und Boden vorbeugen.

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Quellen: Diezels Niederjagd, 23. Auflage-1983, Paul Parey Verlag Jagdprüfungsbehelf, 19. Auflage-2018, Österreichischer Jagd- und Fischereiverlag https://www.wikiwand.com/de/ Stockente

Bilder: © Bernhard Berger 2020

Jungenten beim Aufsuchen von Deckung

SCHWARZWILDSCHÄDEN

2. Teil Körner-/Silomais Wie in der letzten Ausgabe des Jagdjournals (Wildschaden in Kartoffeln) ausgeführt, hat der Geschädigte zunächst die Gesamtgröße der Parzelle mittels Katasterauszugs oder Auszug aus dem NÖ Atlas nachzuweisen. Ist der Schwarzwildschaden unmittelbar nach dem Anbau eingetreten und kann dieser durch einen Nachbau behoben werden, muss der Geschädigte, wenn ihm dies grundsätzlich möglich und zumutbar ist, diese Wiederherstellung bzw. Nachsaat durchführen – die Kosten hierfür (Maschinenkosten, Saatgutkosten etc.) hat der Jagdausübungsberechtigte zu tragen. Tritt der Sauenschaden zu einem späteren Zeitpunkt ein, ist die Vorgehensweise hierfür sehr ähnlich dem Schaden im Kartoffelfeld: 1. Ertragsfeststellung, 2. Feststellung der geschädigten Pflanzen bzw. der Schadensfläche und 3. die Berechnung der Wildschadenssumme. Diese Vorgehensweise hat auch der Schlichter, ebenfalls schon in der letzten Ausgabe des Jagdjournals ausgeführt, zu vollziehen.

Körnermais

ad 1): Der wichtigste Grundsatz für die Ertragsfeststellung ist, dass der Ertrag auf der Schadensfläche errechnet werden muss und nicht anhand der Bonität der Parzelle oder aus dem Gemeinde-/Gebietsdurchschnitt oder anhand von ungeschädigten Flächen im Nahbereich der eigentlichen Schadensfläche hochgerechnet werden kann! Es werden daher zunächst für die Fläche repräsentative, ungeschädigte Bereiche im Maisfeld ausgesucht (insgesamt mindestens drei Messflächen pro Hektar) und an diesen Stellen der Abstand der einzelnen Maisreihen sowie der einzelnen Maispflanzen gemessen und gemittelt. Bearbeitungsspuren des Traktors oder Fehlstellen zum Feldrand hin müssen ebenfalls mitgemessen werden, da sie die Gesamtpflanzenanzahl verringern. Im folgenden Berechnungsbeispiel wurde beispielhaft an sechs Messstellen die durchschnittliche Entfernung zwischen den Maisreihen mit 70 cm ermittelt, der durchschnittliche Abstand der einzelnen Maispflanzen in der Reihe mit 20,4 cm. Das gesamte Maisfeld weist, der Einfachheit halber, eine Größe von rund 2 ha auf. Folgende Berechnung ist anzustellen: 0,70 cm x 0,204 cm =

Bericht Hegeringleiter DI Franz Ramssl

0,1428 m² (über diesen Standraum verfügt eine Pflanze) => 10.000 m² : 0,1428 m² = 70.028 Pflanzen (auf der gegenständlichen Maisfläche stehen am Hektar 70.028 Pflanzen, auf 2 ha daher 140.056 Pflanzen). Für den Körnermaisertrag werden nun an den vorgenannten Messflächen jeweils ca. 5 m² abgeerntet und die Maiskolben abgerebelt, danach wird das Erntegut gewogen und die Feuchtigkeit bestimmt (in der Regel im Lagerhaus). Für unser Beispiel nehmen wir an, dass wir an den sechs Messflächen, also auf 30 m² rund 27 kg Mais abgerebelt haben. => 27 kg : 30 m² = 0,9 kg Mais pro m². Die durchgeführte Feuchtigkeitsbestimmung ergab einen Wert von 25 % Feuchtegehalt (die Erntefeuchte liegt üblicherweise bei ca. 14 %).

ad 2): Für die Feststellung der geschädigten Pflanzen bzw. der Schadensfläche in m² rechnen wir zunächst von der Pflanzenanzahl zurück auf die Maisreihe => 70.028 Pflanzen : 10.000 = 7 Pflanzen (in einer Maisreihe ergeben daher 7 Pflanzen einen Quadratmeter, 70 Pflanzen 10 m²). Diese Rückrechnung auf die Pflanzenanzahl in der Reihe ermöglicht es, keine Quadratmeter ausmessen zu müssen, was im unübersichtlichen Maisfeld ohnedies nur schwer praktikabel wäre, sondern dass man die Schadstellen einfach abschrittet und aufsummiert. In unserem Beispiel ergab das Abschritten der Schad-

Bild von Couleur auf Pixabay stellen rund 1 ha (Gesamtparzellengröße 2 ha).

Bild von Planet_fox auf Pixabay

ad 3) Die aus der Schadensfläche resultierende Schadenssumme berechnet sich wie folgt: 0,9 kg Mais/ m² abzüglich Trocknungsverlust (von 25 % auf ca. 14 % Feuchtigkeit) = 0,9 kg – 11 % = 0,801 kg – 8 % allgemeiner Korrekturfaktor (für Ernte-/Manipulationsverlust etc.) = 0,73692 kg/m² x 10.000 m² geschädigte Fläche = 7.369 kg Ertragsverlust => 7.369 kg x ortsüblicher Marktpreis (z.B. € 0,18) = € 1.327,- exkl. MwSt. Zu diesem Wildschadensbetrag für ein Ha geschädigte Maisfläche kommen noch die Kosten für Aufräumungsarbeiten hinzu, wobei die Arbeiten, bei Zustimmung des Geschädigten, auch von dem Jäger durchgeführt werden kann, denn rechtlich hat er den Mais auf der Schadensfläche ja auch „erworben“ und könnte die Reste somit als Kirrmaterial verwerten.

Silomais

Für die Wildschadensberechnung von Silomais gilt folgendes: 1. Die Silomaisernte ist eine Ganzpflanzenernte, weshalb auf den Messflächen (wie beim vorigen Beispiel) das gesamte geerntete Pflanzengut gewogen werden muss und nicht nur der von den Kolben abgerebelte Mais. 2. Je nach Sorte ist von einem Ausgangsbestand von 80.000 bis 100.000 Pflanzen pro Hektar auszugehen, Silomais wird bei einer relativen Feuchtigkeit von ca. 35 % geerntet bzw. siliert. Die Bestimmung der Pflan-zenanzahl und des Gewichtes ist beim Silomais besonders wichtig, da auch inner-halb einer Fläche große Unterschiede beim Aufkommen der Pflanzen und der Pflanzenhöhe etc. gegeben sein können. 3. Für Silomais gibt es keinen „ortsüblichen Marktpreis“ wie für Körnermais, der tagesaktuelle Verkaufswert wird über den Körnermaispreis errechnet (hierzu am besten im Lagerhaus oder auf der Kammer nachfragen) – im Unterschied zum Körnermais müssen aber die Trocknungskosten, die Erntekosten sowie die Kosten für die Düngernährstofflieferung bei der Berechnung abgezogen werden.

Bild von Andrew Martin auf Pixabay Sehr häufig kommt beim Silomais zum Tragen, dass der Geschädigte mit der monetären Ersatzleistung nicht zufrieden ist, da er eigentlich das Futter für seinen Viehbestand benötigt. In diesem Fall steht es dem Geschädigt zu, Silomais andernorts anzukaufen und der Jagdpächter muss in diesem Fall das Ersatzgut (Silomais) sowie die Transportkosten bezahlen. Abschließend noch zwei Tipps aus der Praxis: Ist die Schadensfläche sehr groß oder sind mehrere Parzellen betroffen, markiert man beim Abschritten der geschädigten Flächenteile diese mit dem Forstspray, damit man bereits abgeschrittene Flächen nicht doppelt zählt. Noch vorteilhafter ist aber, wenn sich beide Parteien darauf vergleichen oder diese im Schlichtungsfall der Schlichter anbietet, dass die

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