Jagdjournal Oktober 2020

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Blick ins Revier und Hegeringe Bericht Hegeringleiter DI Franz Ramssl Die Stockenten-Bestände können auch durch Krankheiten an Dichte verlieren. Diese werden, nur um die wichtigsten zu nennen, wie die Vogelgrippe/aviäres Influenzavirus durch Viren übertragen. Krankheiten wie Listeriose, Salmonellose oder Botulismus, werden durch Bakterien übertragen. Ekto- & Endoparasiten sowie Mykosen spielen ebenso eine Rolle in Bezug auf die Gesundheit der Wasservögel. Seit Juli 2012 ist zur Bejagung von Wasservögeln in Österreich, Bleischrotmunition verboten. Dies soll möglichen Vergiftungen von Wassertieren sowie einer Kontamination von Gewässern und Boden vorbeugen. Quellen: Diezels Niederjagd, 23. Auflage-1983, Paul Parey Verlag Jagdprüfungsbehelf, 19. Auflage-2018, Österreichischer Jagd- und Fischereiverlag https://www.wikiwand.com/de/ Stockente Bilder: © Bernhard Berger 2020

SCHWARZWILDSCHÄDEN 2. Teil Körner-/Silomais

Wie in der letzten Ausgabe des Jagdjournals (Wildschaden in Kartoffeln) ausgeführt, hat der Geschädigte zunächst die Gesamtgröße der Parzelle mittels Katasterauszugs oder Auszug aus dem NÖ Atlas nachzuweisen. Ist der Schwarzwildschaden unmittelbar nach dem Anbau eingetreten und kann dieser durch einen Nachbau behoben werden, muss der Geschädigte, wenn ihm dies grundsätzlich möglich und zumutbar ist, diese Wiederherstellung bzw. Nachsaat durchführen – die Kosten hierfür (Maschinenkosten, Saatgutkosten etc.) hat der Jagdausübungsberechtigte zu tragen. Tritt der Sauenschaden zu einem späteren Zeitpunkt ein, ist die Vorgehensweise hierfür sehr ähnlich dem Schaden im Kartoffelfeld: 1. Ertragsfeststellung, 2. Feststellung der geschädigten Pflanzen bzw. der Schadensfläche und 3. die Berechnung der Wildschadenssumme. Diese Vorgehensweise hat auch der Schlichter, ebenfalls schon in der letzten Ausgabe des Jagdjournals ausgeführt, zu vollziehen.

Körnermais ad 1): Der wichtigste Grundsatz für die Ertragsfeststellung ist, dass der Ertrag auf der Schadensfläche errechnet werden muss und nicht anhand der Bonität der Parzelle oder aus dem Gemeinde-/Gebietsdurchschnitt oder anhand von ungeschädigten Flächen im Nahbereich der eigentlichen Schadensfläche hochgerechnet werden kann! Es werden daher zunächst für die Fläche repräsentative, ungeschädigte Bereiche im Maisfeld ausgesucht (insgesamt mindestens drei Messflächen pro Hektar) und an diesen Stellen der Abstand der einzelnen Maisreihen sowie der einzelnen Maispflanzen gemessen und gemittelt. Bearbeitungsspuren des Traktors oder Fehlstellen zum Feldrand hin müssen ebenfalls mitgemessen werden, da sie die Gesamtpflanzenanzahl verringern. Im folgenden Berechnungsbeispiel wurde beispielhaft an sechs Messstellen die durchschnittliche Entfernung zwischen den Maisreihen mit 70 cm ermittelt, der durchschnittliche Abstand der einzelnen Maispflanzen in der Reihe mit 20,4 cm. Das gesamte Maisfeld weist, der Einfachheit halber, eine Größe von rund 2 ha auf. Folgende Berechnung ist anzustellen: 0,70 cm x 0,204 cm =

Jungenten beim Aufsuchen von Deckung

Stockentenerpel am Beginn der Frühjahrsmauser

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