Februar-Ausgabe der HGV-Zeitung

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Februar 2022 HGV-Zeitung

BETRIEBSFÜHRUNG

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SIAE: Einzahlungstermin für die Erneuerung des SIAE-Abonnements ist der 28. Februar

SIAE-Gebühr ist wieder fällig Allen bei der SIAE registrierten Betrieben wird auch heuer wieder der Einzahlungsschein für die SIAE-Gebühren per E-Mail, PEC-E-Mail oder mittels Post zugestellt, auf dem die bei der SIAE gemeldeten Geräte (TV, Radiogeräte, usw.) aufscheinen. Der auf dem Einzahlungsschein aufscheinende Betrag kann bei jeder Bank, mit der Kreditkarte oder mittels Internet-Banking, wenn die Funktion für MAV-Zahlscheine aktiviert ist, bezahlt werden. Zudem ist es möglich, auf der Website der SIAE (www.siae.it) das Abonnement in wenigen Schritten zu bezahlen. Dafür genügt es, den Menüpunkt „musica d’ambiente“ auszuwählen und sich dort

mit der Abonnement-Nummer (befindet sich auf dem SIAE-Brief rechts oben) und der Mehrwertsteuernummer bzw. der Steuernummer einzuloggen.

Ermäßigung für HGV-Mitglieder Die Geräte und Instrumente, die im Betrieb verwendet werden, sind in der dem Brief beiliegenden und von der SIAE ausgearbeiteten Aufstellung aufgezählt. Die exklusive Ermäßigung für HGV-Mitglieder im Ausmaß von 25 bzw. 30 Prozent ist in der Aufstellung ebenfalls bereits berücksichtigt. Es gilt zu überprüfen, ob die Einstufung des Betriebes, die Anzahl und Art der Geräte sowie die Mehrwertsteuernummer richtig wiedergegeben sind. Hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert, so ist der an-

Ein guter Tag beginnt mit einem

Frühstück.

HGV-Mitglieder erhalten bei der SIAE-Gebühr eine Ermäßigung. Foto: madeaw/ stock.adobe.com

gegebene Betrag innerhalb 28. Februar zu entrichten. Haben sich die Betriebsdaten hingegen geändert, so sollte man innerhalb 28. Februar persönlich im zuständigen SIAE-Büro zwecks Erfassung bzw. Änderung der Betriebsdaten vorsprechen und dort die Autorengebühren bezahlen, oder aber über die Website der SIAE die Än-

derungen kundtun. Die HGV-Ermäßigung gilt nur bei fristgerechter Bezahlung. Sollte bis zum 25. Februar kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr eintreffen, und zwar weder jenes der SIAE mit einer MAV-Fälligkeitsanzeige, noch jenes des HGV mit dem Hinweis, dass die SIAE keine MAV-Fällig-

keitsanzeige verschickt hat, so sollte man sich direkt an das zuständige SIAE-Büro oder HGV-Bezirksbüro wenden, das die eigene Position klären wird. Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung. Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

www.gramm-spa.it | contact@gramm-spa.it

Von David Winkler


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