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SIAE-Gebühr ist wieder fällig
SIAE: Einzahlungstermin für die Erneuerung des SIAE-Abonnements ist der 28. Februar SIAE-Gebühr ist wieder fällig
Von David Winkler
Allen bei der SIAE registrierten Betrieben wird auch heuer wieder der Einzahlungsschein für die SIAE-Gebühren per E-Mail, PEC-E-Mail oder mittels Post zugestellt, auf dem die bei der SIAE gemeldeten Geräte (TV, Radiogeräte, usw.) aufscheinen.
Der auf dem Einzahlungsschein aufscheinende Betrag kann bei jeder Bank, mit der Kreditkarte oder mittels Internet-Banking, wenn die Funktion für MAV-Zahlscheine aktiviert ist, bezahlt werden. Zudem ist es möglich, auf der Website der SIAE (www.siae.it) das Abonnement in wenigen Schritten zu bezahlen. Dafür genügt es, den Menüpunkt „musica d’ambiente“ auszuwählen und sich dort mit der Abonnement-Nummer (befindet sich auf dem SIAE-Brief rechts oben) und der Mehrwertsteuernummer bzw. der Steuernummer einzuloggen.
Ermäßigung für HGV-Mitglieder
Die Geräte und Instrumente, die im Betrieb verwendet werden, sind in der dem Brief beiliegenden und von der SIAE ausgearbeiteten Aufstellung aufgezählt. Die exklusive Ermäßigung für HGV-Mitglieder im Ausmaß von 25 bzw. 30 Prozent ist in der Aufstellung ebenfalls bereits berücksichtigt. Es gilt zu überprüfen, ob die Einstufung des Betriebes, die Anzahl und Art der Geräte sowie die Mehrwertsteuernummer richtig wiedergegeben sind. Hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert, so ist der anHGV-Mitglieder erhalten bei der SIAE-Gebühr eine Ermäßigung.
Foto: madeaw/ stock.adobe.com
gegebene Betrag innerhalb 28. Februar zu entrichten.
Haben sich die Betriebsdaten hingegen geändert, so sollte man innerhalb 28. Februar persönlich im zuständigen SIAE-Büro zwecks Erfassung bzw. Änderung der Betriebsdaten vorsprechen und dort die Autorengebühren bezahlen, oder aber über die Website der SIAE die Änderungen kundtun.
Die HGV-Ermäßigung gilt nur bei fristgerechter Bezahlung.
Sollte bis zum 25. Februar kein Schreiben betreffend SIAE-Gebühr eintreffen, und zwar weder jenes der SIAE mit einer MAV-Fälligkeitsanzeige, noch jenes des HGV mit dem Hinweis, dass die SIAE keine MAV-Fälligkeitsanzeige verschickt hat, so sollte man sich direkt an das zuständige SIAE-Büro oder HGV-Bezirksbüro wenden, das die eigene Position klären wird.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it


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Recht: Existenz von Gastbetrieben vor Ort soll gesichert werden Förderung für Nahversorgungsbetriebe
Von Dr. Silvia Winkler
Das Land Südtirol unterstützt auch dieses Jahr wieder gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe. Bestehende gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe können die Förderanträge bis 30. April einreichen.
Anspruch auf diese Förderung haben gastgewerbliche Betriebe, die einen „Nahversorgungsdienst“ anbieten. Dazu gehören Schankbetriebe, Speisebetriebe oder Beherbergungsbetriebe, die auch Speisen und/oder Getränke an Nicht-Hausgäste verabreichen, wie z. B. Gasthöfe, die
Dr. Silvia Winkler, HGV-Rechtsabteilung als einziger gastgewerblicher Betrieb in Ortschaften mit mehr als 100 Einwohnern angesiedelt sind.
Zudem muss der antragstellende Betrieb der einzige in der Ortschaft angesiedelte gastgewerbliche Betrieb sein. Ist in der Ortschaft zusätzlich zum beantragenden Betrieb noch ein weiterer gastgewerblicher Beherbergungsbetrieb vorhanden, der die öffentliche Speise- und Schanktätigkeit nur zeitweilig ausübt, so gilt dieser nicht als zweiter Betrieb.
Voraussetzungen für die Förderung
Ist der antragstellende Betrieb ein Schank- und/ oder Speisebetrieb, darf dieser einen durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatz in den letzten drei Jahren bis 200.000 Euro erreichen. Ist der antragstellende Betrieb ein Beherbergungsbetrieb, der auch an Nicht-Hausgäste Speisen und/oder Getränke verabreicht, darf dieser einen durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatz in den letzten drei Mit der Förderung soll die Existenz von Gastbetrieben vor Ort gesichert werden.

Foto: Shutterstock
Jahren bis 300.000 Euro erreichen.
Der antragstellende Betrieb muss ganzjährig geöffnet sein. Falls die Tätigkeit, ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt, für mehr als 30 aufeinander folgende Tage im Jahr oder mehr als 60 nicht aufeinander folgende Tage im Jahr unterbrochen wird, Ruhetage nicht inbegriffen, wird der gewährte Beitrag im Ausmaß von einem Drittel widerrufen.
Es muss eine Mindestöffnungszeit von zehn Stunden pro Tag gewährleistet sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Betriebe, die sich in einer Immobilie befinden, die im Eigentum einer öffentlichen Körperschaft ist.
Gefördert wird sowohl die Eröffnung als auch die Aufrechterhaltung des einzigen gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebes.
Für die Eröffnung eines gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebes ist eine einmalige Förderung von maximal 30.000 Euro vorgesehen.
Aufrechterhaltung eines Nahversorgungsbetriebes
Für die Aufrechterhaltung kann jährlich eine Förderung von maximal 12.000 Euro gewährt werden.
Der geförderte Betrieb muss den gastgewerblichen Nahversorgungsdienst mindestens zwei Jahre ab Tätigkeitsbeginn bzw. im Falle der Aufrechterhaltung ab Gewährung der Förderung gewährleisten.
Der Förderantrag muss mittels PEC-E-Mail an den Funktionsbereich Tourismus gesendet werden. Bei einer Eröffnung eines gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebes muss der Antrag vor Beginn der Tätigkeit, d. h. vor Einreichung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns bzw. vor Beginn der Tätigkeit gemäß Erlaubnis, innerhalb 30. April oder 31. August eingereicht werden. Für die Aufrechterhaltung eines gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebes kann der Antrag bis 30. April eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite der Südtiroler Landesverwaltung (https://bit.ly/3rdCt2u) veröffentlicht.
Weitere Infos erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it
Soziales: Finanzielle Unterstützung für Familien — HGV-Mitglieder können sich an Patronat wenden Neues, einheitliches Kindergeld
Im November ist das Dekret verabschiedet worden, welches vorsieht, dass das neue, einheitliche Familiengeld ab März 2022 in Kraft tritt. Dieses richtet sich an alle Familien mit Kindern und wird vom NISF/INPS ausbezahlt.
Die neue Berechnung des einheitlichen Kindergeldes erfolgt auf Basis des ISEE-Werts. Das neue Kindergeld ist einheitlich, weil es eine Vereinfachung und Stärkung der verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern und Geburten darstellen soll. Außerdem ist es für alle Familien mit zulasten lebenden Kindern vorgesehen, die in Italien ansässig sind.
Das neue einheitliche Kindergeld ersetzt folgende Leistungen: • Familienzulagen und Familiengelder; • Abzüge für zulasten lebende Kinder; • Zuschüsse der Gemeinden für Familien mit mindestens drei minderjährigen
Kindern; • Geburtenprämie; • Kindergeld.
Weiterhin aufrecht bleiben hingegen die vollständigen Beiträge für Kinderhorte.
Antragstellung und Auszahlung
Das Ansuchen für das neue, einheitliche Kindergeld und die entsprechende Eigenerklärung ist innerhalb 30. Juni 2022 einzureichen.
Das NISF/INPS wird das neue, einheitliche Kindergeld ab März 2022 auszahlen, auch wenn zuerst die Eigenerklärung und erst danach das Ansuchen oder in umgekehrter Reihenfolge eingereicht werden.
Bei nicht bestätigten ISEE-Erklärungen aufgrund von Kündigung oder Ungleichheiten wird das NISF/ INPS die Auszahlung weiterführen. Die Überprüfungen werden Ende des Jahres 2022 durchgeführt.
Im Fall von Neugeburten haltet das NISF/INPS es für notwendig, ein neues Ansuchen zu stellen.
HGV-Mitglieder können sich zur Antragstellung des Die Ansuchen sind innerhalb 30. Juni 2022 zustellen.

Foto: Urupong/ stock.adobe.com
neuen, einheitlichen Kindergeldes an das Patronat 50&PIÙ Enasco wenden und dafür die wöchentlichen Sprechstunden des Patronats in den HGV-Büros nutzen. Eine Voranmeldung über die jeweiligen HGV-Bezirksbüros für die Sprechstunde ist notwendig. hb

Online Marketing: Grundlegende Elemente einer erfolgreichen Website — Teil 4 Die Rolle der Technik
Von Carmen Dezini
Die Positionierung einer Website in den Suchergebnissen der Suchmaschinen ist keineswegs Zufall. Ein Suchalgorithmus entscheidet, auf welchem Rang eine Seite bei einer Suchanfrage gelistet wird.
Der Google-Algorithmus bewertet beispielsweise jeden Internetauftritt mithilfe von weit über 200 Faktoren, um einzuschätzen, wie relevant die Website für eine bestimmte Suche ist. Neben den bereits beschriebenen Faktoren zu Design, Navigation und Inhalt einer Website spielen auch viele technische Faktoren eine wichtige Rolle.
Responsive Design ist enorm wichtig
Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der mobilen Internetnutzer. Gegoogelt wird im Auto, in der Bahn und auf dem Sofa. Dadurch ist die Erstellung der Website im Responsive Design von enormer
Carmen Dezini, HGV-Abteilung IT / Online Marketing Wichtigkeit, damit sie sich die Seite optimal an die Bildschirme aller Endgeräte anpasst. Auch Buchungen und Anfragen sollten über mobile Geräte problemlos durchgeführt werden können. Für Suchmaschinen gilt die Nutzerfreundlichkeit einer Website auf mobilen Geräten als einer der wichtigsten Faktoren für die Positionierung. Google berücksichtigt für das Ranking seit März 2021 ausschließlich die mobile Version von Websites.
Sichere Datenübertragung
Vertrauliche und sensible Informationen, wie beispielweise Kreditkartendaten, Details einer Banküberweisung, persönliche Angaben u.v.m. sollten von der Website an andere Systeme geschützt vor Dritten übermittelt werden. Durch das HTTPS-Zertifikat werden diese Daten vom Server zum Browser verschlüsselt übertragen. Ob die Seite als unsicher oder sicher (über HTTPS) gilt, wird dem Nutzer in der Adressleiste des Browsers prominent angezeigt. Zudem werden Websites, welche über ein HTTPS-Zertifikat verfügen, mit einem besseren Ranking in den Suchergebnissen belohnt.
Kurze Ladezeiten der Website
Die eigene Website sollte aufgrund kurzer Ladezeiten angenehm zu bedienen sein. Es ist statistisch erwiesen, dass ca. 50 Prozent der Ein Suchalgorithmus entscheidet, auf welchem Rang eine Seite bei einer Suchanfrage gelistet wird.

Foto: denisismagilov/ stock.adobe.com
Internetnutzer eine Website wieder verlassen, wenn die Ladezeit über einen Wert von drei Sekunden liegt und die gewünschte Information nicht schnell erreicht wird. Das führt zu einer erhöhten Absprungrate und einem schlechteren Ranking. Schnelle Websites hingegen steigern die Verweildauer der Besucher und dadurch auch die Relevanz und das Ranking in den Suchergebnissen.
Meta-Beschreibungen erhöhen Klickrate
Die Meta-Description ist ein Element einer Website, das eine kurze Beschreibung des Inhaltes einer Seite liefert und in den Ergebnissen der Suchmaschine unterhalb des Seitentitel und der URL anzeigt. Durch diese Beschreibung wird der Nutzer aufgefordert, die Seite zu besuchen, wodurch sich die Klickwarscheinlichkeit erhöht. Eine optimale Meta-Description sollte kurz und prägnant sein und eine Länge von 160 Zeichen nicht überschreiten.
Über Alt-Tags Informationen geben
Da Suchmaschinen die Inhalte von Bildern auf der Website nicht auslesen können, ist es nötig, diesen über eine passende Bildbeschreibung, einen sogenannten Alt-Tag, diese Informationen zu geben. Durch ein richtig beschriftetes Bild können Suchmaschinen verstehen, was sich auf dem Bild befindet und können so die gesamte Seite besser bewerten. Zudem können richtig beschriftete Bilder in der Google-Bildersuche aufscheinen und somit zu einer weiteren Traffic-Quelle führen.
Das HGV-Webseitentool berücksichtigt die Faktoren in Bezug auf Technik und SEO einer Website sowie die Kriterien zu den weiteren großen Bausteinen, welche über den Erfolg einer Website entscheiden.
Beratung durch HGV
Für eine Beratung im Bereich Website, Grafik, SEO-optimierter Textierung und Übersetzung oder bei Interesse am HGV-Webseitentool, steht die Abteilung IT / Online Marketing im HGV zur Verfügung.
Tel. 0471 317 840 products@hgv.it
Realisierung von Wellness-, Spa- & Pool-Bereichen

