Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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So wird im Prüfbericht darauf hingewiesen, dass die bisher vereinbarte Übernahme der Betriebskostendefizite zu 100% die Träger nur noch in geringem Maße zu eigenverantwortlichem Handeln und Wirtschaften anhält. Grundsätzlich gibt es für die Kommune keine gesetzliche Verpflichtung, die vom Träger erwirtschafteten Betriebskostendefizite zu bezuschussen bzw. zu übernehmen. Im Bericht wird empfohlen, genau festzulegen, welche Ausgaben als Betriebskosten anzurechnen sind und welche Einnahmen als Gegenfinanzierung berücksichtigt werden sollen. Ein Arbeitskreis aus Verwaltungsmitarbeitern*innen und Mitgliedern des Gemeinderats hat deshalb auf Grundlage des Mustervertrages des BKPV neue Rahmenbedingungen erarbeitet. Je nach Einrichtungsart werden nun bestimmte Prozentsätze der BayKiBiG-Förderung als maximaler Förderrahmen benannt. Ausgaben, die diesen maximalen Rahmen übersteigen, können Träger der Gemeinde zur Genehmigung vorlegen.

Diskussionspunkt ist sowohl für das Landratsamt München als Aufsichtsbehörde wie auch für die Träger der Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewesen. Dieser ist auch aus Arbeitgebersicht interessant, da ein guter Schlüssel auch vom pädagogischen Personal als Merkmal für die Attraktivität des Arbeitsplatzes gesehen wird. So ist dann auch der Gemeinderatsbeschluss entsprechend ausgefallen. Die Einrichtungen dürfen demnach den gesetzlich festgelegten Betreuungsschlüssel von 1:11 (d.h. für je 11,0 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder muss jeweils mindestens eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals angesetzt werden) unterschreiten; die Mehrkosten übernimmt die Gemeinde als freiwillige Leistung. Die neuen Verträge werden jetzt an die Träger der Kindertageseinrichtungen versendet, in Kraft treten werden diese dann ab 1. September 2022. Die Mittagsbetreuungen werden nicht durch das BayKiBiG gefördert. Hier erfolgt eine Förderung durch den Freistaat Bayern pro Kindergruppe (12 Kinder = 1 Gruppe). Laut Gemeinderatsbeschluss sollen die Eltern auch hier für die Defizitbeträge nicht mit höheren Gebühren belastet werden. Für diese Betreuungsform wurden ebenfalls neue Vereinbarungen über den Betrieb sowie die freiwillige Betriebskostenförderung entwickelt und beschlossen, die sich beim Betriebskostenzuschuss an der Förderung des Hortes orientieren. Die Übernahme des Defizitanteils ist auch in diesem Fall eine freiwillige Leistung der Gemeinde und stabilisiert die Elternbeiträge. gmv

AUS DEM GEMEINDERAT

In seiner April-Sitzung hat der Gemeinderat neue Vereinbarungen (Muster, die dann personalisiert werden) über den Betrieb sowie die freiwillige Betriebskostenförderung einer Kindertageseinrichtung beschlossen. Diese regeln u.a., ob und in welcher Höhe die Gemeinde Betriebskosten der Einrichtungen übernimmt, die nicht durch Elternbeiträge bzw. staatliche und kommunale Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz (BaykiBiG) gedeckt sind. Anlass dazu ist der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) gewesen, der angeregt hat, die bisherige Praxis zu überprüfen.

H.-S./JUNI 2022

Neue Defizitvereinbarung für KiTas beschlossen

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