Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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AKTUELLES

Kiesabbau am Muna-Gelände

Sollte dem so sein, wird die Gemeinde vorher nochmals angehört, ob sie nicht ihrerseits das Einvernehmen mit dem Antrag herstellen möchte. Tut die Gemeinde dies nicht, wird das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt und der Kiesabbau genehmigt. Beim Kiesabbau handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben. Sollte der Landkreis als zuständige Genehmigungsbehörde keine Gründe sehen, die einem Kiesabbau auf der beantragten Fläche entgegenstünden, hätte die Gemeinde wie auch das Landratsamt München einen rechtlich eingeschränkten Handlungsspielraum. Wie geht es nun weiter? Sobald die Gemeinde die offizielle Anhörung vom Landkreis erhält, bleibt eine vom Landratsamt gesetzte Frist für eine nochmalige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Wenn der Landkreis das Einvernehmen ersetzt, bedeutet dies, dass der Kiesabbau auf jeden Fall kommt und die Gemeinde keinen weiteren Einfluss auf die Rahmenbe-

dingungen, also zum Beispiel auf Zuwegung, Betriebszeiten oder die Einrichtung eines Quetschwerkes nehmen kann. In einfachen Worten gesagt: Ein Kiesabbau lässt sich wohl zum aktuellen Stand des Verfahrens fast nicht verhindern. Einfluss nehmen kann die Gemeinde je nach Vorgehensweise auf den zeitlichen Ablauf oder auf Rahmenbedingungen des Abbaus. Dafür wurden in den vergangenen Monaten zwei Handlungsmöglichkeiten vorbereitet. Ausweisung von Konzentrationsflächen… Als eine Option, die Kiesabbau-Aktivitäten aber nur zeitlich verzögert, kann der Gemeinderat beschließen, einen Teilflächennutzungsplan mit Konzentrationsflächen für Kiesabbau aufzustellen. In diesem Fall müsste der aktuelle Antrag bis zum Abschluss der Aufstellung ruhen. Die Gemeinde hätte dann maximal zwei bis drei Jahre Zeit, die Konzentrationsflächen auszuweisen. Der Nachteil: Sind die Konzentrationsflächen einmal festgelegt, kann Kiesabbau dort ohne weitere Einflussmöglichkeiten der Gemeinde genehmigt werden. Ein städtebaulicher Vertrag mit Rahmenbedingungen zum Kiesabbau ist dann nicht mehr erforderlich. Und die Gemeinde kann die Konzentrationsflächen nicht beliebig klein wählen: Da unsere Rodungsinsel über erhebliche Kiesvorkommen verfügt, sollten erfahrungsgemäß mindestens 5 bis 10 Prozent der Fläche, für die keine Ausschlusskriterien gelten, als Konzentrationsfläche festgelegt werden. … oder städtebaulicher Vertrag Als zweite Handlungsmöglichkeit kann die Gemeinde die Verhandlungen über einen

H.-S./JUNI 2022

Seit im August 2020 Anträge auf Kiesabbau in der Gemeinde eingegangen sind, hat sich der Gemeinderat mehrfach deutlich gegen solche Vorhaben ausgesprochen und die Verwaltung hat sich intensiv mit dem Antragsteller und dem Landratsamt ausgetauscht und verhandelt. Nach fundierter Prüfung der umfangreichen Einwendungen der Gemeinde gegen das Vorhaben am Muna-Gelände hat das Landratsamt der Verwaltung nun – zunächst informell – angekündigt, dass die Prüfung kurz vor dem Abschluss stehe. Die Tendenz gehe dahin, dass der Antrag auf Kiesabbau am Muna-Gelände voraussichtlich als genehmigungsfähig angesehen werde und darum die Genehmigung zum Abbau erteilt werden müsse.

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