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RATGEBER | BSB
ZU WÄRMEPUMPEN
DER BAUHERREN-SCHUTZBUND (BSB) GIBT WICHTIGE TIPPS, WIE WÄRMEPUMPEN STÖRUNGSFREI UND EFFIZIENT BETRIEBEN WERDEN KÖNNEN. eim Hausbau setzen immer mehr Verbraucher auf Wärmepumpen für den Heizbetrieb und die Warmwasseraufbereitung. Trotz ausgereifter Technik besteht aufgrund steigender Anforderungen bei der Montage und im Betrieb ein hohes Mängelrisiko. Wer auf folgende Punkte achtet, vermeidet böse Überraschungen.
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1. Abstände in einer Reihenhauszeile Wird in ein bestehendes Reihenmittelhaus eine Luft-Wärmepumpe eingebaut, müssen die Abstandsregeln zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Laut Musterbauordnung beträgt dieser drei Meter. Wird dieser unterschritten, dürfen die Grundstücksnachbarn den Rückbau der Wärmepumpe verlangen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, kann eine Split-Wärmepumpe zum Einsatz kommen, bei der nur die Ventilatoreneinheit im Außenbereich und die Hydraulikstation im Keller untergebracht wird.
2. Sperrzeit beachten Üblicherweise richten Energieversorgungsinstitute eine Sperrzeit ein, in der die Stromversorgung der Wärmepumpe, die günstigen Wärmepumpenstrom bezieht, abgeschaltet wird. Wenn die Heizleistung in der Zeit vor der planmäßigen Abschaltung nicht ausreicht, um die Räume voll zu beheizen, kann es schnell zu unerwünschten Temperaturabfällen kommen. Um sicher zu gehen, dass die benötigte Wärme weiterhin
Zum Weiterlesen In der Studie „Die zehn häufigsten Fehler beim Neubau und der Sanierung mit von EHF und ZHF Wärmepumpen (vermeiden)“ werden die gängigsten Fehler und deren Schadensregulierung ausführlich dargestellt. Die Studie kann hier heruntergeladen werden: www.bsb-ev.de/studien
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bereitgestellt wird, können zusätzlich ein Pufferspeicher oder ein elektrischer Heizstab installiert werden, um die Wärmeversorgung auch nach der Abschaltung zu gewährleisten.
3. Auf Genehmigung achten Für den optimalen und dauerhaft schadenfreien Betrieb von Grundwasser- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpen müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen vor allem die Qualität des Grundwassers, das möglichst eisen- und manganarm sein sollte, um schädliche Ablagerungen in der Anlage zu vermeiden. Eine Grundwasseranalyse gibt hier Aufschluss. Auch die Höhe des Grundwasserspiegels ist zu beachWHQ GHQQ EHL %RKUXQJHQ WLHIHU DOV 0HWHU LVW HLQ HIÀ ]LHQWHU Betrieb meist nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist bei jeder Brunnenbohrung eine behördliche Genehmigung einzuholen. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde der jeweiligen Landkreise, Regionen und kreisfreien Städte.
4. Geräuschbelästigung Überschreitet eine Wärmepumpe die gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Wohngebiete zulässigen Grenzwerte, liegt eine Lärmbelästigung vor. Die Werte liegen tagsüber bei 50 dB(A) und nachts bei 35 dB(A). Auf die Einhaltung der Vorschriften muss der Heizungsinstallateur achten. Achten Sie bereits beim Kauf der Wärmepumpe auf eine möglichst geringe Geräuschentwicklung. Entscheidend ist hierbei der Schall-Leistungspegel, der im Technischen Datenblatt angegeben ist. Beim Aufstellen sollte zudem auf schutzbedürftige Räume wie Kinder- und Schlafzimmer Rücksicht genommen werden.
5. Körperschallübertragung Damit es beim Betrieb von Wärmepumpen nicht zu störenden Schwingungen und „Begleitgeräuschen“ kommt, sollten die Geräte gut vom tragenden Untergrund entkoppelt werden. Das gilt sowohl bei außenstehenden Geräten als auch bei SplitWärmepumpen, bei denen Wärmetauscher und Ventilator in
Herstellerkontakte ab Seite 80.
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