Konzern Geschäftsbericht DSW21 2014

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Lagebericht des Vorstandes und Konzernlagebericht

Risiken, Chancen und Prognosen

Jedes unternehmerische Handeln birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Risiken des Konzerns ergeben sich aus den Geschäftstätigkeiten von DSW21 und den Tochterunternehmen von DSW21. Ziel des Risiko­ managements von DSW21 ist die langfristige Sicherung der Unternehmensziele und des Unternehmens­ erfolges durch frühzeitiges Erkennen von Risiken sowie der Implementierung geeigneter Maßnahmen. Bei DSW21 existiert ein unternehmensinternes IT-basiertes Risikomanagementsystem, das die systematische Erfassung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die Risiken werden, bestehend aus den Dimen­ sionen Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Prozent und erwartetes Risikopotenzial, nach Kategorien bemessen. In dem Risikomanagementsystem werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements auch die Risiken der Tochtergesellschaften einbezogen. Durch das Risikomanagementsystem werden der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Stadt Dortmund wiederkehrend in standardisierter Form über die aktuelle Risikolage informiert. Das System wird regelmäßig durch die interne Revision auf Ordnungs­ mäßigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft.

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Im Berichtszeitraum bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährdende Risiken. Insgesamt bestehen im Wesentlichen folgende Risiken und Chancen. DSW21 Aufgrund der durch den Rat der Stadt Dortmund erfolgten Betrauung von DSW21 mit der Erbringung von Verkehrsleistungen bis Ende 2018 besteht grundsätzlich Planungssicherheit für diesen Zeitraum. Das novellierte Personenbeförderungsgesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die grundsätzliche Befugnis der zuständigen Behörde zur Direktvergabe an den internen Betreiber ist in § 8a Abs. 3 PBefG geregelt. Neben der Rechtsfrage der generellen Zulässigkeit ist wesentlich, dass die Voraussetzungen der Direkt­vergabe tatsächlich erfüllt werden. Die Europäische Kommission hat dem Europaparlament einen Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung 1370/2007 vorgelegt, der auch eine Änderung des aktuellen rechtlichen Rahmens für eine Direktvergabe vorsieht. Der DSW21-Vorstand hat die Einführung eines Projektes beschlossen, das sich mit Einbindung des VRR und Unterstützung durch externe Berater mit den rechtlichen und kaufmännischen Anforderungen auseinandersetzt, um die Direktvergabe der Verkehrsleistung in Dortmund an DSW21 nach 2018 vorzubereiten.


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