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Risikomanagement
Risiken, Chancen und Prognosen Jedes unternehmerische Handeln birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Risiken des Konzerns ergeben sich aus den Geschäftstätigkeiten von DSW21 und den Tochterunternehmen von DSW21. Ziel des Risikomanagements von DSW21 ist die langfristige Sicherung der Unternehmensziele und des Unternehmenserfolges durch frühzeitiges Erkennen von Risiken sowie der Implementierung geeigneter Maßnahmen.
Bei DSW21 existiert ein unternehmensinternes IT-basiertes Risikomanagementsystem, das die systematische Erfassung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die Risiken werden, bestehend aus den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Prozent und erwartetes Risikopotenzial, nach Kategorien bemessen.
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In dem Risikomanagementsystem werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements auch die Risiken der Tochtergesellschaften einbezogen.
Durch das Risikomanagementsystem werden der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Stadt Dortmund wiederkehrend in standardisierter Form über die aktuelle Risikolage informiert. Das System wird regelmäßig durch die interne Revision auf Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft. Im Berichtszeitraum bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns gefährdende Risiken. Insgesamt bestehen im Wesentlichen folgende Risiken und Chancen.
DSW21 Aufgrund der durch den Rat der Stadt Dortmund erfolgten Betrauung von DSW21 mit der Erbringung von Verkehrsleistungen bis Ende 2018 besteht grundsätzlich Planungssicherheit für diesen Zeitraum. Das novellierte Personenbeförderungsgesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die grundsätzliche Befugnis der zuständigen Behörde zur Direktvergabe an den internen Betreiber ist in § 8a Abs. 3 PBefG geregelt. Neben der Rechtsfrage der generellen Zulässigkeit ist wesentlich, dass die Voraussetzungen der Direktvergabe tatsächlich erfüllt werden.
Die Europäische Kommission hat dem Europaparlament einen Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung 1370/2007 vorgelegt, der auch eine Änderung des aktuellen rechtlichen Rahmens für eine Direktvergabe vorsieht. Der DSW21-Vorstand hat die Einführung eines Projektes beschlossen, das sich mit Einbindung des VRR und Unterstützung durch externe Berater mit den rechtlichen und kaufmännischen Anforderungen auseinandersetzt, um die Direktvergabe der Verkehrsleistung in Dortmund an DSW21 nach 2018 vorzubereiten.
Risiken, Chancen und Prognosen Der Ausgleich für die Beförderung Schwerbehinderter beläuft sich bei DSW21 auf etwa 7 Mio. € p. a. und bemisst sich nach dem Schwerbehindertenquotienten. Dieser kann sich aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmend restriktiven Praxis bei der Vergabe verringern. Für 2014 belief sich der betriebsindividuelle Schwerbehindertenquotient (SBQ) bei DSW21 auf 9,24 %. Ein Absinken auf den Landesprozentsatz von 3,84 % würde zu etwa 4 Mio. € geringeren Ausgleichszahlungen p. a. führen. Zudem besteht für DSW21 infolge möglicher Mängel in der Erhebung des SBQ das Risiko, das für 2012 und 2013 der individuelle SBQ nicht anerkannt wird. Damit würde sich der Erstattungsanspruch um bis zu 7,5 Mio. € für diese Jahre reduzieren. Für dieses Risiko wurde eine Rückstellung in genannter Höhe gebildet.
Durch das allgemein sinkende Zinsniveau sinkt auch der durch die Bundesbank festgelegte Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Aus heutiger Sicht ergibt sich hieraus von 2015 bis 2019 eine Gesamtbelastung von 125 Mio. € bei DSW21 sowie 120 Mio. € bei DEW21. Die Belastungen sind in den Wirtschaftsplanungen berücksichtigt worden.
Beim Grundstücksentwicklungsprojekt PHOENIX See ist die Herrichtung und Erschließung so weit fortgeschritten, dass weitgehend Kostensicherheit gegeben ist. Grundsätzlich sind bei einem Projekt dieser Größenordnung Kostenänderungen bis zur Schlussrechnung infolge von unvorhergesehenen Sachverhalten nie auszuschließen. Den Risiken ist bei der Bilanzierung Rechnung getragen worden.
Risiken, Chancen und Prognosen Tochtergesellschaften
Dortmund Hafen Für den vierten Bauabschnitt beim Container Terminal Dortmund wurde mit Zuwendungsbescheid der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) vom 7. Dezember 2007 ein Zuschuss gewährt. Mit Schreiben vom 3. August 2011 vertritt die WSD die Auffassung, dass bei der EU-weiten Ausschreibung das offene Verfahren anstelle des gewählten Verhandlungsverfahrens hätte erfolgen müssen. Die WSD hat angekündigt, Zuschussmittel einschließlich Zinsen zurückzufordern, falls keine entsprechende Begründung für das gewählte Verfahren erfolgt. Das Risiko besteht in der vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der erhaltenen Zuschüsse in Höhe von 3,6 Mio. € nebst Zinsen.
Dortmund Hafen ist an der DE Infrastruktur (DI) mit 81 % beteiligt. Durch das allgemein sinkende Zinsniveau sinkt auch der durch die Bundesbank festgelegte Zinssatz für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Dieses und weitere operative Risiken der DI führen laut aktueller Mehrjahresplanung zu jährlichen Verlusten zwischen 0,1 und 1,3 Mio. €.
Dortmund Hafen ist am Container Terminal Dortmund beteiligt. Aufgrund der annähernd vollständigen Auslastung der Anlage befindet sich eine weitere bei DSW21 in Planung. Mit dieser weiteren Anlage für den kombinierten Ladungsverkehr im Hafengebiet tragen DSW21 und Dortmund Hafen nicht nur dem Wachstum der Logistikbranche Rechnung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Verkehrsträgers Straße.
Dortmund Airport Dortmund Airport konnte auch in 2014 einen Anstieg der Passagierzahlen erzielen. Für 2015 geht Dortmund Airport von leicht steigenden Passagierzahlen aus. Der immer härter werdende Wettbewerb insbesondere im Low-Cost-Segment zwingt die Airlines, ihre Streckennetze um die Destinationen zu bereinigen, die nicht die gesteckten Zielwerte erreichen. Betroffen hiervon sind vor allem die Airports, die einen hohen Anteil an Low-Cost-Verkehren haben. Darunter fällt auch der Dortmunder Flughafen. Diese Airports sind gefordert, Alternativen zu entwickeln, um auch zukünftig im Markt erfolgreich agieren zu können. Die verlängerten Betriebszeiten werden das Risiko des Wegfalls von Flugverbindungen zwar reduzieren, es aber nicht beseitigen.
In der EU-Entscheidung vom 23. Juli 2014 wurden die erhaltenen Beihilfen als mit den EU-Vorschriften vereinbar angesehen. Nach einer eingehenden Untersuchung hat die Kommission Investitions- und Betriebsbeihilfen genehmigt, die über einen Gewinn-
Risiken, Chancen und Prognosen abführungs- und Verlustübernahmevertrag zwischen DSW21 und Dortmund Airport gewährt werden. Die Kommission hat festgestellt, dass der Dortmunder Flughafen im Einklang mit den neuen Luftverkehrsleitlinien eine echte Nachfrage im Ruhrgebiet bedient und dessen Anbindung verbessert. Das separate förmliche Prüfverfahren der Kommission bezüglich der seit 2004 geltenden Flughafenentgelt-Regelungen NERES und NEO ergab ferner, dass die durch die Luftverkehrsgesellschaften entstehenden Einnahmen den Erwartungen zufolge die Kosten des Flughafen Dortmund decken sollten. Darüber hinaus wurde davon ausgegangen, dass die Einführung dieser Entgelt-Regelungen den operativen Gewinn des Flughafens erhöhen würde. Somit handelte der Flughafen wie ein privater Marktteilnehmer unter ähnlichen Umständen gehandelt hätte, und die Vereinbarungen verschafften den Luftverkehrsgesellschaften keinen Vorteil. Folglich stellten diese Vereinbarungen keine staatlichen Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften dar.
Nach den neuen EU-Leitlinien aus April 2014 muss Dortmund Airport spätestens 10 Jahre nach Beginn des Übergangszeitraums die volle Deckung seiner Betriebsaufwendungen nach Definition der neuen EU-Leitlinien erreicht haben. Die Erreichung dieses Ziels ist wesentlich von der zukünftigen Passagierentwicklung abhängig, die jedoch insbesondere bei Regionalflughäfen nicht mit hinreichender Belastbarkeit für einen solchen Zeitraum vorhersehbar ist. Damit besteht das Risiko, dass die geforderte Deckung u. U. nicht erreicht wird. Da nach dem Übergangszeitraum weitere Betriebsbeihilfen für Flughäfen grundsätzlich als mit dem Binnenmarkt unvereinbar erachtet werden, besteht für den Eintritt dieses Falls ein bestandsgefährdendes Risiko. Dortmund Airport hat einen auf den Vorgaben der neuen EU-Leitlinien basierenden Wirtschaftsplan für den Übergangszeitraum erstellt, der den Weg aufzeigt, wie die erwartete operative Finanzierungslücke sukzessive innerhalb dieses Zeitraums geschlossen wird. Die Pränotifizierung der notwendigen Beihilfen durch die EU-Kommission wurde Ende Dezember 2014 beantragt.
Der zum 30. September 2013 ausgeschiedene ehemalige Geschäftsführer hat Ende Juni 2014 Klage gegen Dortmund Airport eingereicht. Streitpunkt ist eine Klausel des Anstellungsvertrages, es bestehe die unmittelbare Verpflichtung von Dortmund Airport, nach Auslaufen des Vertrages ein Ruhegehalt zu zahlen. Für den Fall einer möglichen gerichtlichen Bestätigung dieses Anspruches würden sich zukünftige Zahlungsverpflichtungen ergeben. Am 28. April 2015 wurde die Klage vom Landgericht abgewiesen. Der Kläger kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Risiken, Chancen und Prognosen DEW21 Bei derzeitiger Marktprognose besteht für die kommenden Jahre eine besondere Risikoposition aus der Kraftwerksbeteiligung GEKKO. Aufgrund der heutigen Notierungen an den Börsen (Baseload und Peakload Year Future der Jahre 2016 bis 2019) und den vertraglichen Regelungen zur Kraftwerksbeteiligung ist davon auszugehen, dass die Stromproduktion im GEKKO Kraftwerk deutlich teurer sein wird als ein alternativer Einkauf auf den Beschaffungsmärkten. Zur Absicherung vor drohenden Verlusten wurde in der Vergangenheit durch Bildung einer Rückstellung in Höhe von 59,3 Mio. € entsprechend Vorsorge getroffen. In 2014 erfolgte eine Aufstockung auf 65,3 Mio. €. Außerdem werden die noch zu realisierenden Deckungsbeiträge aus der Vermarktung der Kraftwerksscheibe von Block E an GEKKO durch Terminmarktgeschäfte nach einem rollierenden Schema (Hedgefahrplan) für bis zu vier Jahre im Voraus abgesichert, um die Marktpreisrisiken zu eliminieren.
Mit der KGE hat DEW21 2010 einen langfristigen Speichernutzungsvertrag zur Einspeisung, Lagerung und Ausspeisung von Erdgas abgeschlossen. Zur Sicherung der Speicherkapazitäten bzw. für den Speicherzugang ist ein Entgelt zu entrichten, das sich aus einem Leistungs- und Arbeitspreis zusammensetzt. Aufgrund der aktuellen Marktsituation am Gasmarkt, an dem der preisliche Unterschied zwischen Sommer- und Wintergas für die nächsten drei Jahre zum Berichtszeitpunkt leicht auf etwa 1,70 €/MWh gestiegen ist, ist es zurzeit dennoch nicht möglich, dieses Entgelt durch saisonale Aus- und Einspeisung alleine zu erwirtschaften. Den Gesamtrisiken bei der Erdgasspeicherbewirtschaftung wird mit einer Drohverlustrückstellung in Höhe von 6,5 Mio. € entgegengewirkt.
Im Geschäftsfeld Wasser bestehen Risiken im Rahmen der Wassergewinnung durch Schadstoffeintrag in die Gewässer der Region. Zudem können gesetzliche Anforderungen umfangreiche Investitionen notwendig machen, sodass mit einer Steigerung der Bezugskosten gerechnet werden muss. Zudem besteht für DEW21 das Risiko, aufgrund kartellrechtlicher Überprüfungen oder Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Wasserpreise senken zu müssen.
Risiken, Chancen und Prognosen Chancen Für DSW21 bietet sich die Möglichkeit, durch ein auf sich wandelnden Bedürfnisse der Fahrgäste und die gesellschaftliche Entwicklung abgestimmtes Nahverkehrsangebot Fahrgastzuwächse zu generieren. Diese können mit zu einer Verbesserung der Verkehrserlöse und des Betriebsergebnisses Verkehr beitragen.
Weitere Chancen von DSW21 und in der Unternehmensgruppe bestehen im Eingehen weiterer Beteiligungen als langfristiges Engagement oder dem Ausbau von Kooperationen.
Risiken, Chancen und Prognosen Corporate Governance Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsenorientierter Gesellschaften sowie nationale und internationale Standards zur Unternehmensführung.
Die Stadt Dortmund ist Alleinaktionärin von DSW21. Insofern treffen die Vorschriften des oben genannten Kodexes nur bedingt auf DSW21 zu.
Am 29. März 2012 hat der Rat der Stadt Dortmund den Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund (PCGK) beschlossen. Dieser enthält Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der städtischen Unternehmen. Der PCGK soll dazu dienen, die Transparenz und Effizienz im »Konzern Stadt Dortmund« zu optimieren. Dies geschieht analog zum Corporate Governance Kodex, der für börsennotierte Aktiengesellschaften gilt, durch Empfehlungen und Anregungen an die städtischen Unternehmen. Im Einzelnen verfolgt der PCGK folgende Ziele:
• Aufstellen von Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Rat, Beteiligungsverwaltung, kommunale Unternehmen) • Förderung der effizienten Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat • Verbesserung des Informationsflusses zwischen Beteiligungsverwaltung und kommunalem Unternehmen • Absicherung der Ausrichtung am Gemeinwohl durch eine verbesserte Transparenz und
Steuerungsmöglichkeit • Erhöhen des Vertrauens in Entscheidungen der Verwaltung und Politik.
Der PCGK ist ausgerichtet auf die kommunale Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). DSW21 ist eine Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund sind nur Regelungen auf DSW21 übertragbar, die mit dem Aktienrecht im Einklang stehen.
Risiken, Chancen und Prognosen Finanzinstrumente Zu den wesentlichen verwendeten Finanzinstrumenten gehören die Finanzanlagen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden Zinsswaps zur Absicherung und Optimierung der Finanzkonditionen eingesetzt. Ziel ist es, finanzielle Risiken für das Unternehmen zu vermeiden bzw. zu vermindern. Preis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden im Rahmen der Finanzplanung kontinuierlich überwacht und möglichen Risiken gegengesteuert.
So wurde in 2014 das für das laufende Jahr abgeschlossene Dieselölderivat zur teilweisen Absicherung von Einkaufskonditionen bis einschließlich 2017 verlängert.
Risiken, Chancen und Prognosen Prognose Im für 2015 aufgestellten Wirtschaftsplan geht DSW21 von leicht steigenden Umsatzerlösen aus dem Fahrbetrieb bei ebenfalls leicht steigenden Fahrgastzahlen aus. Ursächlich hierfür ist die Tarifanhebung im VRR zum 1. Januar 2015 um durchschnittlich 3,8 %. Dem stehen steigende Materialaufwendungen, insbesondere durch höhere Energiekosten, Instandhaltung und Fremdleistungen sowie steigende Personalaufwendungen infolge der Tarifanpassung und für Altersversorgung gegenüber.
Erfahrungen und Vergleiche mit anderen Kommunen zeigen, dass Nahverkehrsleistungen unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht kostendeckend erbracht werden können. In der Vergangenheit ist es DSW21 durch Beteiligungen, insbesondere im Energiesektor, und sonstigen Finanzerträgen gelungen, die im Verkehrsbereich und durch Dortmund Airport anfallenden Verluste im Planungszeitraum auszugleichen. Im Wesentlichen infolge der erheblichen Belastungen durch steigende Pensionsverpflichtungen infolge sinkender Zinsen rechnet DSW21 im Planungszeitraum bis 2019 mit negativen Jahresergebnissen. Im Geschäftsjahr 2015 wird ein Jahresfehlbetrag von rund 20 Mio. € sowie ein Betriebsergebnis Verkehr von -62 Mio. € erwartet. Die Mittelfristplanung wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2014 vorgelegt und von diesem gebilligt. Die für 2015 geplanten Nettoinvestitionen, d. h. nach Kürzung mit Investitionszuschüssen, liegen mit 35,6 Mio. € auf unverändert hohem Niveau. Es wird in den folgenden Jahren beibehalten. Dabei investiert DSW21 laufend in umweltfreundliche Technik durch die Erneuerung der Busflotte. Ebenso erfolgen Investitionen in den Ausbau von Haltestellen und in die Erneuerung der betriebstechnischen Ausstattung sowie in die Verkehrsinfrastruktur. Zusätzlich werden bis zu 26 moderne Stadtbahnwagen angeschafft und weitere 64 modernisiert. Diese Investitionen werden sich über einen Zeitraum von 10 Jahren erstrecken. Neben diesen Schwerpunkten im Nahverkehr wird zurzeit in eine zweite Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr im Dortmunder Hafen investiert. Die Finanzierung dieser Investitionen wird durch den erwirtschafteten Cash-Flow, durch projektbezogene Zuschüsse und Darlehensaufnahmen sichergestellt.