MIETÄRGER
Warum es zwischen Vermietern und Mietern oft Ärger gibt Die Luft ist feucht und muffig. Ein beklemmendes Gefühl beim Atmen, beim Betreten des Zimmers das Gefühl, gegen eine Wand zu laufen. In den Zimmerecken, vom Fußboden bis zur Decke, ist die Wand von schwarzen Schimmelflecken überzogen. Die weiße Tapete ist durch die Feuchtigkeit und eigene Schwere von der Wand abgefallen. Auf der Rückseite von Schränken ist der mikrobielle Befall zu sehen. Das Holz eines massiven Holzschranks hat sich verzogen und ist aufgequollen – die Schubfächer lassen sich nur noch mit Mühe herausziehen, die Türen klemmen. Vor drei Jahren gab es diesen Zustand in einem Haus in einer Landkreis-Gemeinde. Zusammen mit den beiden Kleinkindern, eines noch kein Jahr alt, lebten Vater und Mutter in der Vier-Zimmer-Wohnung. Eingezogen war die Familie im September. Zwei Monate später hat das Vermieterehepaar zum ersten Mal mit der Familie über ihr Wohnverhalten gesprochen. Die Wäsche solle doch nicht in der Wohnung gewaschen und tropfend nass über Wäscheständer und Möbel gelegt werden. Für jede der Wohnungen gebe es im Keller des Vier-Parteienhauses eine eigene Waschmaschine und auch einen Trockenkeller. Kaum ein anderes Gebiet menschlichen Miteinanders ist so mit Konflikten beladen wie das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Wobei die Ursachen für einen Streit, für den Weg über Fachanwälte vor ein Gericht, auf jeder Seite zu finden sind. Frank Sitte, Fachanwalt für Mietrecht und für den Mieterverein Coburg und Umgebung tätig, weiß aus seiner beruflichen Erfahrung von vier Bereichen, die sich häufig als Streitursache herausstellen. „Da ist die Betriebskostenabrechnung, das Thema Mieterhöhungen nach Modernisierungen, die Übergabe der Wohnung beim Auszug und immer wieder Schimmel.“ Wechselt ein Mieter die Wohnung, so muss er sogenannte Schock- und Knallfarben überstreichen und den Zustand wiederherstellen, der beim Einzug in die Wohnung geherrscht hat. „Denn die Vorliebe für pinkfarbene, blutrot oder schwarz gestrichene Wände teilt nicht jeder.“ Anders sieht es nach den Worten des Juristen bei zarten Pastellfarben aus. Die könnten möglicherweise einen Nachmieter erfreuen und müssten nicht überstrichen werden. Wichtig auch, in welchem Zustand die Wohnung beim Einzug war. Eine umfassende Dokumentation zum Beginn des Mietverhältnisses kann beim Auszug Streit vermeiden.
AUSGABE 34 / AUGUST 2019
C O B U R G E R | D A S M A G A Z I N
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