KOOPERATIONEN
Noch bis 1. Mai: Anmelden für diverse Kooperationsmaßnahmen Jetzt kann man sich bewerben für Kooperationen von Vereinen mit Schulen, Kindergärten und bezüglich des Schwerpunkts Integration
An dieser Stelle haben wir bereits mehrfach auf die unterschiedlichen Kooperationsmodelle Schule und Kindergarten hingewiesen. Ganz wichtig: Bei allen Maßnahmen gilt der Meldetermin 1. Mai.
im Bereich „Kindergarten – Verein“. Antragssteller sind hier der Verein und der entsprechende Kindergarten. Hier beträgt die Zuschusssumme 460 Euro. Kooperationsmaßnahmen müssen (zusätzlich zum bestehenden Vereinsangebot) über das ganze Kindergartenjahr in wöchentlichem Die Hauptkooperation ist die im Bereich oder 14-tägigem Rhythmus (mindestens „Schule – Verein“. Antragsteller sind der zweistündig), mit einem Umfang von 30 Verein und die Schule, Zuschussempfänger Stunden durchgeführt werden. Der Zeitist dann der Verein. Grundsätzlich können raum des Kindergartenjahres ist September 2020 bis Juli 2021. Die dritte Kooperationsmöglicheit ist die Förderlinie mit Schwerpunkt Integration im Bereich „Schule – Verein“. Diese Maßnahmen beziehen sich speziell auf die Integration von (geflüchteten) Kindern und Jugendlichen, die an allgemein bildenden Schulen die Vorbereitungsklassen (VKL) und an beruflichen Schulen das Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse (VABO) besuchen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Erwerb der deutschen Sprache. In allen drei Bereichen gilt: Anträge müssen über das Online-Portal BSBverNETzt (www. bsbvernetzt.de) eingereicht werden. Der Antrag ist online zu erstellen und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 1. Mai 2020 unterschrieben bei der BSB-Geschäftsstelle einzureiJetzt anmelden für Kooperationen im kommenden Schuljahr. Foto: LSVNRW chen. Maßnahmen mit allen Schularten und in Versicherungsschutz: Alle gemeldeten KoAlle weiteren Informationen entnehallen Profilen im Rahmen des außerschuli- operationsmaßnahmen erhalten Versimen Sie bitte der Internetseite des BSB schen Sportangebots bezuschusst werden. cherungsschutz gemäß SportversicheFreiburg unter www.bsb-freiburg.de Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der rungsvertrag bzw. über die gesetzliche oder wenden sich an Sascha Meier von Regel fünf Kinder. Grundschulen/weiter- Unfallversicherung der Schulen. Dies gilt der BSB-Geschäftsstelle unter s.meier@ führende Schulen (GSB, WSB), die ein Profil auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss bsb-freiburg.de, Tel. 0761/15246-17. mit sport- und bewegungserzieherischem erhalten. Schwerpunkt besitzen, bzw. Schulen mit Die zweite Kooperationsmöglichkeit ist die n Joachim Spägele
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besonderem Förderbedarf im Sport, werden vorrangig berücksichtigt. Maßnahmen, in denen der inklusive Gedanke verfolgt wird, werden ebenfalls besonders berücksichtigt. Zuschuss: Die Zuschussgebühr beträgt im Schuljahr 2020/21 360 Euro. Maßnahmen mit sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren oder Kooperationen, die der Förderung der Schwimmfähigkeit dienen, werden höher bezuschusst.
SPORT in BW 04 | 2020
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