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Ausschreibung Kooperationen
Noch bis 1. Mai: Anmelden für diverse Kooperationsmaßnahmen
Jetzt kann man sich bewerben für Kooperationen von Vereinen mit Schulen, Kindergärten und bezüglich des Schwerpunkts Integration
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An dieser Stelle haben wir bereits mehrfach auf die unterschiedlichen Kooperationsmodelle Schule und Kindergarten hingewiesen. Ganz wichtig: Bei allen Maßnahmen gilt der Meldetermin 1. Mai.
Die Hauptkooperation ist die im Bereich „Schule – Verein“. Antragsteller sind der Verein und die Schule, Zuschussempfänger ist dann der Verein. Grundsätzlich können
Maßnahmen mit allen Schularten und in allen Profilen im Rahmen des außerschulischen Sportangebots bezuschusst werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt in der Regel fünf Kinder. Grundschulen/weiterführende Schulen (GSB, WSB), die ein Profil mit sport- und bewegungserzieherischem Schwerpunkt besitzen, bzw. Schulen mit besonderem Förderbedarf im Sport, werden vorrangig berücksichtigt. Maßnahmen, in denen der inklusive Gedanke verfolgt wird, werden ebenfalls besonders berücksichtigt. Zuschuss: Die Zuschussgebühr beträgt im Schuljahr 2020/21 360 Euro. Maßnahmen mit sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren oder Kooperationen, die der Förderung der Schwimmfähigkeit dienen, werden höher bezuschusst.
Versicherungsschutz: Alle gemeldeten Kooperationsmaßnahmen erhalten Versicherungsschutz gemäß Sportversicherungsvertrag bzw. über die gesetzliche Unfallversicherung der Schulen. Dies gilt auch für Maßnahmen, die keinen Zuschuss erhalten. Die zweite Kooperationsmöglichkeit ist die im Bereich „Kindergarten – Verein“. Antragssteller sind hier der Verein und der entsprechende Kindergarten. Hier beträgt die Zuschusssumme 460 Euro. Kooperationsmaßnahmen müssen (zusätzlich zum bestehenden Vereinsangebot) über das ganze Kindergartenjahr in wöchentlichem oder 14-tägigem Rhythmus (mindestens zweistündig), mit einem Umfang von 30 Stunden durchgeführt werden. Der Zeitraum des Kindergartenjahres ist September 2020 bis Juli 2021. Die dritte Kooperationsmöglicheit ist die Förderlinie mit Schwerpunkt Integration im Bereich „Schule – Verein“. Diese Maßnahmen beziehen sich speziell auf die Integration von (geflüchteten) Kindern und Jugendlichen, die an allgemein bildenden Schulen die Vorbereitungsklassen (VKL) und an beruflichen Schulen das Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse (VABO) besuchen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Erwerb der deutschen Sprache. In allen drei Bereichen gilt: Anträge müssen über das Online-Portal BSBverNETzt (www. bsbvernetzt.de) eingereicht werden. Der Antrag ist online zu erstellen und auszudrucken. Der Ausdruck ist bis spätestens 1. Mai 2020 unterschrieben bei der BSB-Geschäftsstelle einzureichen.
Jetzt anmelden für Kooperationen im kommenden Schuljahr. Foto: LSVNRW
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des BSB Freiburg unter www.bsb-freiburg.de oder wenden sich an Sascha Meier von der BSB-Geschäftsstelle unter s.meier@ bsb-freiburg.de, Tel. 0761/15246-17. i