AMTLICHES
Lenzburger Bezirks-Anzeiger Der Seetaler Der Lindenberg ■
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Donnerstag, 9. Juni 2022
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Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2022 und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 31. Mai 2022 veröffentlicht: Einwohnergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2021 der Einwohnergemeinde 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Einwohnergemeinde 4.Genehmigung der Kreditabrechnung Projektierung und Bau Werkhof 5. Genehmigung des Projektierungskredits von CHF 50'000 für die Ausarbeitung des Sanierungsprojekts belasteter Standort Deponie «Bachtale» 6.Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 472'265 für die Wasser-Netzerweiterung Ringschluss Hostez – Seonerstrasse 7. Genehmigung des Verpflichtungskredits von CHF 118'470 für die Wasser-Netzerweiterung Emmetstrasse bis Rötlerweg 8.Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ariharan Kathiravel, 1982, Sri Lanka 9.Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Andreas Rittinghaus, 1968, Deutschland Ortsbürgergemeindeversammlung 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. November 2021 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2021 der Ortsbürgergemeinde 3. Genehmigung der Jahresrechnung 2021 der Ortsbürgergemeinde Sämtliche Beschlüsse, ausser die Beschlüsse Nrn. 8. und 9. der Einwohnergemeindeversammlung, unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, seit Veröffentlichung, schriftlich verlangt werden. Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2022. Die Zusicherungen des Gemeindebürgerrechts (Beschlüsse Nrn. 8 und 9) sind abschliessend gefasst worden und unterstehen nicht dem Referendum. Gemeinderat
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Bauobjekt:
Ortslage:
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entw ürfe der Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen liegen vom 10. Juni 2022 bis 11. Juli 2022 auf der Gemeindeverwaltung Hallwil auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Webseite der Gemeinde www.hallwil.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutzsowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Hallwil, Haldenweg 332, 5705 Hallwil, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Hallwil, 8. Juni 2022 Gemeinderat Hallwil
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Erich Amrein Lindengasse 3 5615 Fahrwangen Aufstellen einer Pool-Wärmepumpe (nachträgliches Baugesuch) und Neubau Sitzplatzüberdachung Lindengasse 3 Parzelle Nr. 1968
Ort der Planauflage: Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss §60 Abs. 2 BauG vom 10. Juni bis 11. Juli 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden.
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Fahrverbote Bifang Fahrtrichtung Nordost, Strassenparzellen 615 und 624
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 05. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt: Verfügende Behörde: Gemeinderat Hendschiken Gemeinde: 5604 Hendschiken Name der Strasse: Flurwege (Parzellen 615 und 624) Art der Verkehrsbeschränkung: Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatztafel «Landwirtschaft gestattet» Beschreibung Fahrverbote ab Bauzonengrenze (Strassenparzelle 615) und Liegenschaft Paul Suter, Bifang 10, Fahrtrichtung Nordost (Strassenparzelle 624)
Neben der zu sanierenden Urnenwand löst sich bei einzelnen Grabplatten die Farbe des Namens, so dass die Schrift unleserlich wird. Der Gemeinderat hat deshalb Sanierungsmassnahmen geprüft und dafür im Budget 2022 einen Betrag eingestellt. Der bestehende Wandverputz wird erneuert und über die ganze Länge der Urnenwand eine Mauerkrone angebracht. Das grosse Holzkreuz wird neu gestrichen. Die bestehenden Grabplatten werden demontiert und vom Steinbildhauer mit einer besser haftenden Farbe neu ausgemalt.
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Baugesuch
Bauherr:
Bauobjekt:
Umleitung Dachwasser in Kanalisation
Ortslage:
Korbackerweg 58 Parzelle Nr. 1792
Öffentliche Auflage des Baugesuches in der Zeit vom 10. Juni 2022 bis 11. Juli 2022 auf der Gemeindekanzlei Hunzenschwil. Einwendungen sind als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Hunzenschwil zu richten. Gemeinderat Hunzenschwil
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Urnenwand werden folgende Urnenwandplatten, bei welchen die Grabruhezeit gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement abgelaufen ist, geräumt: Urnenwand Grabplatten mit Beisetzungen der Jahre 1984 – 1995 Die Angehörigen werden, soweit sie bekannt sind, durch die Gemeinde persönlich benachrichtigt. Hallwil, im Mai 2022 Gemeinderat Hallwil
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Baugesuch
Gesuchsteller/in: Lenzin Beat Wannestrasse 23 5725 Leutwil Bauvorhaben:
Neubau Carport
Standort:
Parzelle Nr. 25 Wannestrasse 23
Einsprachen: Öffentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung vom 10. Juni 2022 bis 11. Juli 2022. Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Einwohnergemeinde Fahrwangen Aescherstrasse 2 5615 Fahrwangen
Bauobjekt:
Info-Tafel Hallwilersee
Ortslage:
Parzellen Nr. 1209
Zus. Bewilligung:
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Einladung zur Abgeordnetenversammlung 2022
Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal findet am Montag, 27. Juni 2022 um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin in Fahrwangen statt. Die Versammlung ist öffentlich. Feuerwehr Oberes Seetal
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Baugesuch
Bauherrschaft:
Metech AG Stationsweg 5 5702 Niederlenz
Bauobjekt:
Neubau Doppelgarage
Objektadresse:
Stationsweg 5 Parzelle 1490 Gebäude Nr. 662
Weitere Bewilligung:
Gemeinde Seon / Hallwil, Kantonsstrasse K 249; Sanierungsarbeiten
Die Kantonsstrasse wird zwischen Seon und Hallwil vom Freitag, 10. Juni, 19.00 Uhr bis Sonntag, 12. Juni, 17.00 Uhr für jeglichen Motorfahrzeugverkehr gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung via Egliswil–Seengen (Fahrtrichtung Süd) und Dürrenäsch–Teufenthal (Fahrtrichtung Nord). Für den Zweiradverkehr ist ebenfalls eine Umleitung signalisiert. Die Sperrung der Kantonsstrasse K 249 bringt für alle Verkehrsteilnehmenden Vorteile: Einerseits kann das Departement Bau, Verkehr und Umwelt den Deckbelag innert kurzer Zeit mit einer hohen Qualität einbauen lassen, andererseits profitieren die Strassenbenutzerinnen und -benutzer von einer minimalen Behinderungszeit.
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Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 10. Juni bis Montag, 11. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.
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Baugesuch
Bauherrschaft:
Peter Schmid Lochackerweg 9 5702 Niederlenz
Bauobjekt:
Projektänderung; Neubau Luft-/WasserWärmepumpe mit Aussenaufstellung
Objektadresse:
Lochackerweg 9 Parzelle 1488 Gebäude 249
Weitere Bewilligung:
keine
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 10. Juni bis Montag, 11. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.
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Baugesuch
Bauherrschaft:
Die beiden Kantonsstrassenanschlüsse der Verbindungsstrasse via «Schlatt» nach Egliswil sowie nach Retterswil werden für den Zeitraum der Deckbelagsarbeiten gesperrt.
Daniel Weber Feldstrasse 3 5605 Dottikon
Bauobjekt:
Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Verkehrsteilnehmenden und Anwohner um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und dankt für das Verständnis.
Objektadresse: Weitere Bewilligung:
Weidweg 3 Parzelle 1028 Gebäude 465
Aarau, 9. Juni 2022 Der Kantonsingenieur
keine
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Freitag, 10. Juni bis Montag, 11. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Niederlenz. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz.
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Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen, Aarau
Ort der Planauflage: Die öffentliche Auflage findet elektronisch statt. Das Baugesuch kann gemäss § 60 Abs. 2 BauG vom 10. Juni bis 11. Juli 2022 unter dem Link www.fahrwangen.ch/ amtlichepublikationen öffentlich eingesehen werden. Einwendungen: Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.
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9. Juni 2022 Wahlbüro
Gemeinderat Leutwil
Baugesuch
Bauherrschaft:
Der Gemeinderat Leutwil publiziert baldmöglichst die Daten für die erneute Ergänzungswahl.
Die Deckbelagsarbeiten erfordern trockenes und warmes Wetter. Bei schlechter Witterung verschiebt sich die Strassensperrung um eine Woche zwischen Freitag, 17. Juni, 19.00 Uhr, und Sonntag, 19. Juni, 17.00 Uhr.
Einwendungen: Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung dem Gemeinderat Fahrwangen, Aescherstrasse 2, 5615 Fahrwangen einzureichen.
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Huggler-Salihaj Mario Korbackerweg 58 5502 Hunzenschwil
Der Gemeinderat dankt den Angehörigen für das Verständnis.
Räumung Urnenwandplatten 1984 – 1995
Gemäss § 32 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) dürfen im zweiten Wahlgang nur Kandidaten gewählt werden, welche sich innerhalb der vorgegebenen Frist durch 10 Stimmberechtigte des Wahlkreises angemeldet haben. Da keine Wahlvorschläge eingereicht worden sind, entfällt der zweite Wahlgang.
Sperrung und Umleitung für Einbau Deckbelag
Sanierung Urnenwand
Die Urnenwand auf dem Friedhof Hallwil ist durch die Witterung und Nässe in einem schlechten Zustand. Sie weist Verfärbungen und Putzabplatzungen auf und zudem sind die Abdeckplatten der Mauer stellenweise abgelöst.
Die Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang der Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates ist am 1. Juni 2022 abgelaufen. Dabei sind keine Anmeldungen eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation beim Gemeinderat, 5604 Hendschiken einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinderat Hendschiken
Die Demontage der Grabplatten und die Arbeiten an der Wand finden im August 2022 statt. Die Nachmalarbeiten der Grabplatten dauern rund 6 bis 8 Wochen. In dieser Zeit sind die Platten nicht vor Ort auf dem Friedhof, sondern befinden sich beim Steinbildhauer.
Baugesuch
Bauherrschaft:
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Ergänzungswahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Entfall 2. Wahlgang
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Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal
Die Abgeordnetenversammlung der Feuerwehr Oberes Seetal findet am Montag, 27. Juni 2022 um 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin in Fahrwangen statt. Die Versammlung ist öffentlich.
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