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Bezirk Affoltern WIR GRATULIEREN Zum 96. Geburtstag Am Montag, 18. Oktober, senden wir die allerbesten Wünsche für eine gute Gesundheit sowie gute Laune nach Affoltern zu Pauline Peter von Obfelden. Die Jubilarin feiert ihren 96. Geburtstag – ganz herzliche Gratulation!

Zum 90. Geburtstag Heute Freitag, 15. Oktober, feiert Werner Imhof in Rifferswil seinen hohen, runden Geburtstag. Sein Wille und seine immerwährende Zuversicht mögen ihn weiterhin begleiten! Am Samstag, 16. Oktober, feiert Marianna Rickenbacher in Stallikon ihren 90. Geburtstag. Wir gratulieren beiden Jubilaren und überbringen die allerbesten Wünsche.

Freitag, 15. Oktober 2021

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S-Bahn-Vandale wird nicht ausgewiesen Obergericht korrigiert Urteil des Bezirksgerichts Affoltern zugunsten des Beschuldigten Ein heute 27-jähriger Österreicher, der in einem S-BahnWagen bei Bonstetten grossen Schaden angerichtet hat, wird nicht des Landes verwiesen. Das Obergericht korrigierte auch das Strafmass des Bezirksgerichts Affoltern nach unten: 12 statt 14 Monate Gefängnis, wovon er die Hälfte abzusitzen hat.

Zum 80. Geburtstag Gute Gesundheit sowie eine gute Laune wünschen wir Margrit Althaus in Affoltern, die heute Freitag, 15. Oktober, ihren runden 80sten Geburtstag feiern darf – herzliche Gratulation!

Zur goldenen Hochzeit Heute Freitag, 15. Oktober, feiert das Ehepaar Ruth und Karl ScherrerBaumann in Hausen das goldene Hochzeitsfest. Zu diesem glänzenden Hochzeitsjubiläum gratulieren wir ganz herzlich. Wir wünschen den beiden gute Gesundheit, viel Glück und Freude auf dem weiteren, gemeinsamen Lebensweg.

Zur eisernen Hochzeit 65 Jahre ein Ehepaar – das ist eine lange Zeit, die Lotty und Walter Kohler als Ehepaar zusammen verbracht haben! Zu der guten Entscheidung von damals gratulieren wir herzlich von unserer Seite. Sie feiern ihre eiserne Hochzeit morgen Samstag, 16. Oktober. Wir wünschen ein schönes Fest!

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Obere Bahnhofstrasse 5 8910 Affoltern a. A. Leiterin: Barbara Roth Chefredaktor: Thomas Stöckli redaktion@affolteranzeiger.ch Redaktion: Livia Häberling Stefan Schneiter Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material Gesamtauflage: 26 633 Beratung und Verkauf Inserate: Elisabeth Zipsin/Christine von Burg Telefon 058 200 57 00 inserat@affolteranzeiger.ch Spezial- und Sonderseiten: Kaspar Köchli Telefon 058 200 57 14, M 079 682 37 61 kaspar.koechli@chmedia.ch Tarife: www.affolteranzeiger.ch Annahmeschluss Inserate: Dienstagausgabe: Montag, 8.00 Uhr Freitagausgabe: Mittwoch, 16.00 Uhr Todesanzeigen: 11.00 Uhr am Tag vor Erscheinen Abonnementspreise: ¼ Jahr Fr. 79.– ½ Jahr Fr. 97.– 1 Jahr Fr. 170.– Aboservice: abo@affolteranzeiger.ch Telefon 058 200 55 86 Kontakt: Alle Mitarbeiter erreichen Sie unter vorname.name@chmedia.ch Druck: Mittelland Zeitungsdruck AG, Neumattstrasse 1, 5001 Aarau Ein Produkt der Verleger: Peter Wanner, www.chmedia.ch Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch

von werner schneiter Der mehrfach vorbestrafte Eisenleger brach im November 2018 in der S-Bahn bei Bonstetten Sicherheitsriegel auf, behändigte zwei Nothämmer und beschädigte während der Fahrt zwei Seitenfenster. Dazu entleerte der psychisch angeschlagene und stark alkoholisierte Mann in drei Waggons zwei Feuerlöscher. Dabei machten die SBB einen Schaden von 57 000 Franken geltend, die aber nach Auffassung des Bezirksgerichts Affoltern weder ausreichend begründet noch genügend substantiiert sind. Rund 2500 Franken Schaden werden anerkannt. Es verurteilte den Mann im August 2020 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zu fünf Jahren Landesverweisung – dies wegen Störung des Eisenbahnverkehrs, Sachbeschädigung, aber auch wegen Fahrens ohne Ausweis, Benutzung des öffentlichen Verkehrs ohne Fahrschein und Missachtung einer Ausgrenzung.

Stabiler nach Geburt des Sohnes Vor Obergericht machte der Mann vorerst einen unsicheren Eindruck und wurde mehrmals aufgefordert, lauter zu sprechen. Es gehe ihm besser, auch wenn die Arbeit als Eisenleger hart sei. Einen festen Arbeitsvertrag hat er nicht, stattdessen temporäre Beschäftigung im Stundenlohn. Seinen Alkoholkonsum habe er stark reduziert, komme seinen finanziellen Verpflichtungen für seinen zweieinhalbjährigen Sohn nach und betreibe Schuldenabbau. Gerade die Geburt des Sohnes habe ihm Halt gegeben, auch wenn die Beziehung zur Mutter in die Brüche gegangen sei, er stehe aber jetzt in einer neuen Beziehung. Die psychischen Probleme habe er weitgehend überwunden. Seine Geldstrafen durch die mehrfachen Delikte – gesamthaft rund 10 000 Franken – habe er bis auf 350 Franken abbezahlt. Als ihn der Vorsitzende zum Landesverweis befragt, bricht er in Tränen aus.

Im Bereich des Bahnhofs Bonstetten-Wettswil zertrümmerte der alkoholisierte und psychisch angeschlagene Eisenleger Fenster und entleerte in drei Waggons zwei Feuerlöscher. (Bild Werner Schneiter) Er müsse in der Schweiz arbeiten können. In den wenigen Monaten, in denen er in Österreich gewesen sei, habe er zu wenig verdient, um den Verpflichtungen gegenüber dem Sohn nachzukommen. Dort bestünden auch keine familiären Bindungen; von seinem Vater höre er nichts. Damit er weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen könne, sei er darauf angewiesen, die Strafe in Halbgefangenschaft abzusitzen. Der Anwalt zeichnete in seinem Plädoyer ein düsteres Bild der Jugendzeit seines Mandanten. Er sprach von schwierigen Familienverhältnissen, von einem gewalttätigen Vater, über mangende Unterstützung während der Schulzeit, über den Abbruch eines Time-outs in Namibia – und von Verletzungen, die von der harten Arbeit als Eisenleger herrühren. All diese Belastungen hätten Frust und den Griff zur Flasche begünstigt, zu depressiven Verstimmungen geführt und zum «Filmriss» in der S-Bahn. Dazu komme die enorme Ungewissheit zur Zukunft, gleichwohl habe er in den letzten drei Jahren einen Reifeprozess durchlaufen. Er befinde sich auf gutem Weg, und es sei von einer günstigen Legalprognose auszugehen. Seine Wurzeln habe er im Kanton Zürich. Der Anwalt sieht hier einen Härtefall, will keine Landesver-

weisung und beantragte eine Strafe von nicht mehr als 12 Monaten, dies bei vierjähriger Probezeit. Dass bei einer Ausweisung Mutter und Kind nach Österreich ziehen, bezeichnete der Verteidiger als «weltfremd», ebenso den Kontakt zu einem zweieinhalbjährigen Kind, der nur übers Telefon oder via Skype geführt werde. Persönlicher Kontakt sei unersetzlich, betont sein Verteidiger.

Leicht eingeschränkte Steuerungsfähigkeit Das Obergericht folgte dem Verteidiger fast vollumfänglich und verurteilte den Mann zu zwölf Monaten Gefängnis, wovon sechs Monate zu vollziehen sind. Allerdings besteht die Aussicht auf Halbgefangenschaft, sodass er einer Arbeit nachgehen kann. Das Bezirksgericht habe das Strafmass nicht durchs Band weg zu hoch angesetzt, sei aber bei seinem Urteil nicht der Frage nach einer eingeschränkten Schuldfähigkeit nachgegangen. Der Mann sei beim Vandalenakt in der S-Bahn angetrunken gewesen und habe mit «leicht eingeschränkter Steuerungsfähigkeit» gehandelt. Sechs Monate unbedingt sind aber nach Auffassung des Obergerichtspräsidenten Martin Langmeier «grundsätzlich wohlwollend» – dies auch mit Blick auf das

umfangreiche Vorstrafenregister. «Sie haben aber heute einen guten Eindruck hinterlassen und Ihre Jugendsünden offensichtlich hinter sich gelassen», sagte der Verhandlungsleiter. Die Busse wegen Schwarzfahrens wird von 500 auf 250 Franken reduziert.

Ein Grenzfall Von einer Landesverweisung wird abgesehen. Der angerichtete Schaden sei zwar eine sogenannte Katalogtat, für die vorliegend eine Einsatzstrafe von sechs bis acht Monaten gilt. Im Vergleich zur Maximalstrafe von 20 Jahren sei dies jedoch ein «kleines Verschulden». «Dennoch ist der Verzicht auf Landesverweisung ein Grenzfall», betont das Obergericht. Andererseits sei der Mann im Alter von sechs Jahren in die Schweiz gekommen, hier aufgewachsen und habe jetzt glaubhaft versichert, sich um das Kind zu kümmern. Er zahle Unterhaltsbeiträge. Er wurde aber ermahnt, dass Halbgefangenschaft nur dann möglich ist, wenn er über eine feste Anstellung verfügt. «Bemühen Sie sich also um einen fixen Job», ermahnte der Verhandlungsleiter den sichtlich erleichterten Mann, der ausserdem die Berufungskosten – rund 8000 Franken – nicht tragen muss.

Birnendieb in Stallikon – Autodieb in Hausen In Stallikon wurden Birnen aus einem Garten gestohlen, in Hausen ein Auto, in Affoltern ein Elektro-Scooter. Die Polizei befasste sich auch mit anderen Delikten. Früchte im Laden kaufen und bezahlen? Was soll das, wenn man sich im Garten einer Liegenschaft in Stallikon kostenlos «bedienen» kann? Das wird sich jener Dieb gefragt haben, der in Stallikon vom 7. auf den 8. Oktober den gesamten Bestand eines Birnenbaums gepflückt hat. Er ist laut Angaben der Kantonspolizei in Affoltern via Türe ins umzäunte Areal eingedrungen und hat dazu auch Rhabarbern gestohlen. Und das alles im Wert von ungefähr 140 Franken. Von ungleich höherem Wert ist der PW, den ein Dieb am 12. Oktober in den Morgenstunden in Hausen gestohlen hat. Nun, der Besitzer hat es dem Entwender auch leicht gemacht: Das Auto

war unverschlossen und ist bis Redaktionsschluss nicht gefunden worden. Rund 700 Franken Schaden beklagt der Inhaber eines Elektro-Scooters, den Unbekannte am 10. Oktober, tagsüber, am Bahnhof Affoltern entwendet haben.

Den Schlüssel in Obfelden gestohlen? Einbrecher sind am 9. Oktober zwischen 9 und 13.30 Uhr in eine Wohnung in Obfelden eingedrungen. Sie haben ein Fenster eingeschlagen sowie den Schlosszylinder einer Türe beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 500 Franken. Dabei kam ein Schlüssel weg, den die Diebe mutmasslich für den Einbruch um 1.45 Uhr in einen Gastrobetrieb in Ottenbach verwendet haben. Dort wurde ein Portemonnaie mit Bargeld entwendet. An der Ottenbacherstrasse in Obfelden nahm die Wohnungsbesitzerin am 11. Oktober um 22.30 Uhr einen Knall wahr. Dann stellte sie fest, dass die

Doppelverglasung eines Küchenfensters in Brüche gegangen war. Eine Passantin gab zu Protokoll, dass sie vier Jugendliche hat wegrennen sehen. Unklar ist, ob diese für den Scheibenbruch verantwortlich sind. Den Schaden beziffert die Kapo auf rund 1000 Franken. Auf dem Bauspielplatz in Affoltern wurde am 11. Oktober um 13.30 Uhr eine eingeschlagene PW-Scheibe festgestellt. Sachschaden: Mehrere hundert Franken. Auch Unfug und Ruhestörung beschäftigten sowohl Kantons- als auch Stadtpolizei Affoltern. Im Zentrum von Affoltern bewarfen Jugendliche am 8. Oktober eine Hausfassade mit diversen Gegenständen, ohne Schaden anzurichten. In Hedingen haben Unbekannte am 9. Oktober um 4.30 Uhr diverse Verkehrseinrichtungen und Baustellenabschrankungen «entwurzelt» – ohne dass Schaden entstanden ist. Und in Affoltern wurde eine Balkonmarkise (Sonne- und Sichtschutz) mit Eiern und Robidog-Säcken beworfen. Der Schaden ist gering.

Ausgerückt wurde – einmal mehr – auch wegen diverser Ruhestörungen. In Mettmenstetten und Zwillikon kassierten die Verursachenden Ordnungsbussen von je 50 Franken. (-ter.) ANZEIGE

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