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Thematik Notfalltreffpunkte

Die Gemeindewebsite wurde ausgebaut und optimiert

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Bonstetten

Die Gemeinde Bonstetten hat ihren Webauftritt technologisch erneuert. Die Informationen und Online-Dienste passen sich nun automatisch an den Bildschirm an – dadurch wird das Zugreifen auf alle Inhalte von www.bonstetten.ch auch mit dem Smartphone möglich. Die Gemeindewebsite ist zudem neu auch nach Alltagsthemen gegliedert. Neben Informationen bietet Bonstetten auch viele Dienstleistungen online an: Eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Betreibungsregisterauszug bestellen, einen Hund an- oder abmelden, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen oder eine SBBGemeindetageskarte bestellen: Dies alles und viel mehr lässt sich auf www.bonstetten.ch rund um die Uhr mit wenigen Klicks bequem und einfach erledigen. Wer auf dem Laufenden bleiben will, abonniert unter «E-Mail Abo» die Neuigkeiten, die Verhandlungsberichte des Gemeinderats, den Veranstaltungskalender oder lässt sich an Entsorgungstermine erinnern. Wir hoffen, dass unser ausgebautes und optimiertes Webangebot unsere Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt, gesuchte Informationen schneller zu finden und Bestellungen einfacher und rascher vornehmen zu können.

Heumoos: Genehmigung der Totalunternehmer-Ausschreibung

Die Gemeinde Bonstetten plant für die zentrale Unterbringung von Feuerwehr, Polizei, Werkhof, Sozialdienst und Schulverwaltung zwei neue Mehrzweckgebäude auf dem Areal Heumoos in Bonstetten. Ausserdem sollen Räumlichkeiten für eine neue Kindertagesstätte erstellt werden. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Zurzeit wird das Vor- und Bauprojekt erarbeitet. Am 28. September 2021 fand darüber für die Bevölkerung eine Informationsveranstaltung statt. Für die weitere Planung und Realisierung dieses Projekts führt die Gemeinde Bonstetten eine Totalunternehmer-Ausschreibung mit funktionalem Leistungsbeschrieb durch. Die Ausschreibung erfolgt als selektives Verfahren gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Ziel der Ausschreibung ist die Evaluierung eines geeigneten Totalunternehmers und die Beschaffung eines verbindlichen Totalunternehmer-Angebots für die erforderlichen Werk- und Planungsleistungen. Aufgrund der Präqualifikation haben sich folgende fünf Bewerber qualifiziert und werden zur Ausschreibung zugelassen: Anliker AG Generalunternehmung, Emmenbrücke; Erne AG Bauunternehmung, Frick; Gross Generalunternehmung AG, Brugg; Halter AG, Zürich; HRS Real Estate AG, Zürich. Der Gemeinderat genehmigt die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen zur Totalunternehmer-Ausschreibung für den Neubau des Mehrzweckgebäudes Heumoos. Mit der weiteren Bearbeitung und Zustellung der Ausschreibungsunterlagen an die fünf teilnahmeberechtigten Bewerber wurde die Lienhard Partner Bauherrenberatung AG beauftragt.

Neue Friedhof- und Bestattungsverordnung sowie Reglement

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 14. September 2004 hat der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Genehmigung der aktuellen Friedhofverordnung beantragt. Diese ist per 1. Januar 2005 in Kraft getreten und gilt bis heute. Mit Beschluss vom 9. Dezember 2014 genehmigte die Gemeindeversammlung von Bonstetten ein Projekt zur Sanierung und zum Ausbau der Friedhofsanlage. Neben den sanierten Familien- und Erdgräbern wurde auch ein Aschengrab und als Nachfolge für das nahezu voll belegte Urnengemeinschaftsgrab (Rondell) ein Urnenhain und ein Urnengemeinschaftsgrab (Wiese) mit der Option einer namenlosen Beisetzung erstellt. In Art. 25 sind in der bestehenden Verordnung die Grabarten definiert. Dabei fehlen die beiden neu geschaffenen Grabarten. Am 20. Mai 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Bestattungsverordnung (BesV) erlassen. Diese ist per 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Regelungen stellen übergeordnetes Recht dar und korrespondieren nicht in allen Fällen mit der geltenden Friedhofverordnung. Aus diesen Gründen soll die Friedhofverordnung vom 14. September 2004 revidiert werden. Bei der Revision ist vorgesehen, die Friedhofverordnung neu in Friedhof- und Bestattungsverordnung umzubenennen. Es ist eine Totalrevision vorgesehen. Ferner soll eine umfassende Vernehmlassung bei den ansässigen Kirchen, Werkhof, Bestattungsbegleiterinnen sowie den Ortsparteien erfolgen. Zeitplan: 11. Oktober bis 30. November 2021 Vernehmlassung der Unterlagen bei den ortsansässigen Kirchen, Werkhof, Bestattungsbegleiterinnen sowie den Ortsparteien; 1. Dezember 2021 bis 20. Januar 2022 Verarbeitung der Vernehmlassungen; 25. Januar 2022: 2. Lesung im Gemeinderat; Verabschiedung der Weisung (Beleuchtender Bericht); 21. Juni 2022 Genehmigung der Friedhof- und Bestattungsverordnung durch die Gemeindeversammlung; 28. Juni 2022 Genehmigung des Friedhofund Bestattungsreglements durch den Gemeinderat; 1. August 2022: Inkraftsetzung beider Erlasse.

Abrechnung und Rückerstattung des Kredits betreffend Pandemie Covid-19

Die Finanzdirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 6. April 2020 den Gemeinden Beiträge zugesprochen zur schnellen ausserordentlichen Unterstützung von Selbstständigerwerbenden und Personen in vergleichbaren Lagen. Der zugesprochene Betrag von 54 439 Franken wurde am12. Mai 2020 der Gemeinde Bonstetten überwiesen. Nach Beendigung der Unterstützungsleistungen, spätestens jedoch am 30. April 2021, sollte eine Gesamtabrechnung mit bestimmten Angaben vorgelegt und der Einnahmeüberschuss zurückerstattet werden. Diese Frist wurde durch die Finanzdirektion Kanton Zürich mit Verfügung vom 17. März 2021 verlängert. Bis zum 30. September 2021 konnten Unterstützungsleistungen beantragt und erbracht werden. Anschliessend sei bis zum 31. Oktober 2021 die Gesamtabrechnung vorzulegen und der Restbetrag zu retournieren. Im Zeitraum vom 6. April 2020 bis 30. September 2021 wurde in der Gemeinde Bonstetten der Betrag von 37 807.60 Franken an Selbstständigerwerbende als A-fonds-perdu-Beiträge gewährt. Somit ergibt dies einen Restbetrag von Fr. 16 631.40. Dieser ist per

Wettswil bezahlt drei Millionen Franken in den Ressourcenausgleich 2022

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Wettswil

Gemäss Art. 38a des Raumplanungsgesetzes des Bundes haben die Kantone den angemessenen Ausgleich von erheblichen Planungsvor- und -nachteilen zu regeln. Am 1. Januar 2021 sind das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die Mehrwertausgleichsverordnung in Kraft getreten. Für Grundstücke, deren Wert durch eine Umzonung oder eine Aufzonung steigt, kann eine Mehrwertabgabe erhoben werden. Bei Einzonungen fällt eine Mehrwertabgabe von 20 % dem Kanton zu. Die Gemeinden können hingegen bei Um- und Aufzonungen eine Abgabe von maximal 40 % auf dem Mehrwert erheben. Die Höhe des kommunalen Abgabesatzes muss in der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) geregelt werden. Daneben ist auch die maximale Grösse von Kleingrundstücken festzulegen, welche vom Mehrwertausgleich befreit sind. Der Gemeinderat Wettswil hat sich entschieden, die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) zeitnah in der BZO festzusetzen, um bei Aufzonungen oder Sondernutzungsplanungen von den Möglichkeiten des Kommunalen Mehrwertausgleiches zu profitieren. Dabei folgt die Gemeinde Wettswil den Empfehlungen des Kantons und setzt die Bestimmungen in einer separaten Teilrevision der BZO ohne weitere Anpassungen um. Sobald der entsprechende Entwurf der BZO mit dem zugehörigen erläuternden Bericht vorliegt, wird er zuhanden der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Nach der vorgeschriebenen öffentlichen Auflage ist die Teilrevision den Stimmberechtigten an der Urne vorzulegen und durch die Baudirektion des Kantons Zürich zu genehmigen. Nach deren Genehmigung und Ablauf der Rekursfristen erfolgt die Inkraftsetzung.

Ressourcenausgleich 2022

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat den Gemeinden den Ressourcenausgleich 2022 mitgeteilt. Der Gemeinde Wettswil wird für das Jahr 2022 – unter Anrechnung eines demografischen Sonderlastenausgleichs von 103 103 Franken – eine Ressourcenabschöpfung von 3 072 960 Franken auferlegt. Die Schulgemeinden haben sich nach dem Verhältnis des Steuerfusses der Schulgemeinde zum Gesamtsteuerfuss der Gemeinde im Bemessungsjahr an der Ressourcenabschöpfung zu beteiligen. Somit entfällt auf das Politische Gemeindegut ein Anteil von 812 555 Franken, auf die Primarschulgemeinde Wettswil ein solcher von 1 671 961 Franken und auf die Sekundarschulgemeinde ein solcher von 588 444 Franken.

Im Weiteren hat der Gemeinderat…

• Pascal und Anina Hartmann, Bühlerstrasse 18, Kat.-Nr. 3781, Wettswil, die Baubewilligung für den Neubau eines Pools mit Lamellenabdeckung beim Einfamilienhaus Vers.-Nr. 306, Bühlerstrasse 18, sowie der Immobasis AG, Schlieren, die Baubewilligung für den Abbruch des Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses, Im Wiesengrund 15, Kat.-Nr. 1268 und Simone und Felix Müller, Niederweg 87, Kat.-Nr. 1269, Wettswil, die Baubewilligung für den Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Vers.-Nr. 367, Im Wiesengrund 13 erteilt. • das Budget 2022 der IKA Sozialdienst Unteramt mit Gesamtkosten in der Höhe von 7 291 100 Franken sowie Nettobetriebskosten von 1 122 000 Franken und einem provisorischen Betriebskostenanteil von 408 000 Franken zulasten der Gemeinde Wettswil genehmigt. • das Budget 2022 des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf mit einem Aufwandüberschuss von 3 544 100 Franken und einem Kostenanteil für die Politische Gemeinde Wettswil von 605 686.70 Franken exklusive MwSt. bzw. 17.09 % genehmigt. • zum Entwurf des Ernennungsreglements des Verwaltungsrates der IKA Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Affoltern Stellung genommen.

Alexandra Brandenberger Gemeindeschreiberin 31. Oktober 2021 der Finanzdirektion Kanton Zürich zu überweisen.

Im Weiteren hat der Gemeinderat:

• Die Schlussabrechnung der Ersatzbeschaffung des Transporters Fiat Dangel 4x4 für den Bereich Werke genehmigt; • Einer geringfügigen Aktienkapitalerhöhung (1000 Franken) zugestimmt, um die Leistungen zwischen dem Spital Affoltern AG und IKA Pflegezentrum Sonnenberg verrechnen zu können; • Die Abrechnung der Trinkwasserleitung Alte Stationsstrasse für die Baumeisterund Sanitärarbeiten gutgeheissen; • Das Projekt und den Kredit für die Trinkwasserleitung Buecheneggstrasse verabschiedet; • Den Antrag der IKA Unteramt für die Genehmigung des überarbeiteten Anstaltsvertrages z.H. der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 genehmigt; • Die Fortsetzung der Betriebsbewilligung der Kita Chinderinsle Barabu nach dem Aufsichtsbesuch vom 24. August 2021 gutgheissen.

Sitzung der Primarschulpflege vom 30. September

Die Primarschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 30. September 2021: • Indikatoren und Schulbesuche der Schulpflege für das SJ 2021/22 genehmigt; • Eine externe Sonderbeschulung beschlossen; • Den jährlichen Zwischenbericht der Schulleitung betr. Schulprogramm 2020–24 zur Kenntnis genommen.

Christof Wicky, Gemeindeschreiber

Neuer Impfstoff

Der Kanton Zürich hat vom BAG gut 26 000 Dosen des Covid19-Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson erhalten. Ab dem 18. Oktober steht der Impfstoff allen Erwachsenen offen.

Der Impfstoff Janssen werde vorweg am Referenzimpfzentrum am Hirschengraben in Zürich verimpft, schreibt die Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung. Personen ab 18 Jahren, welche mRNA-Impfstoffe ablehnen und bisher noch nicht geimpft worden sind, können für eine Impfung mit diesem Impfstoff ab dem 18. Oktober direkt im VacMeTool einen Termin vereinbaren. Der Impfschutz ist ab drei Wochen nach der Impfung gegeben. Entsprechend ist das Zertifikat am 22. Tag nach der Impfung gültig. Um der nicht Deutsch sprechenden Bevölkerung in Zürich den Zugang zu Informationen zu Covid-19 zu erleichtern, stehen seit dem 4. Oktober Impfhotline-Mitarbeitende mit Sprachkenntnissen in Albanisch, Bosnisch, Italienisch, Kroatisch, Portugiesisch, Serbisch und Spanisch über separate Telefonnummern zur Verfügung. (red.)

Betriebszeiten der einzelnen Sprachen unter: zh.ch/corona-hotline.

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