Die neue Apotheke – Tirol (Frühling 2022)

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STERBEVERFÜGUNGSGESETZ

Selbstbestimmt Seit Anfang des Jahres ist das Sterbeverfügungs­ gesetz in Kraft. Dieses regelt den assistierten Suizid und ermöglicht es schwer und unheilbar Kranken selbstbestimmt zu sterben.

L

etztes Jahr erklärte der Verfassungsgerichtshof das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung als verfassungswidrig. Darauf musste der Gesetzgeber reagieren. Kippt der Verfassungsgerichtshof nämlich ein Gesetz, darf es nicht mehr angewendet werden und das würde in diesem Fall bedeuten, dass Beihilfe zum Suizid einfach erlaubt gewesen wäre. So wurde Ende letzten Jahres das sogenannte Sterbeverfügungsgesetz beschlossen, das nunmehr den assistierten Suizid regelt.

Rahmenbedingungen

Tötung auf Verlangen – gemeinhin auch als aktive Sterbehilfe bekannt – bleibt

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DIE NEUE APOTHEKE

damit weiterhin verboten. Das heißt, dass niemand eine Maßnahme ergreifen darf, die das Leben eines Patienten direkt beendet – auch nicht auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin. Suizidbeihilfe wird durch das Sterbeverfügungsgesetz unter gewissen Umständen jedoch ermöglicht und ist nicht mehr „ausnahmslos verboten“, wie es zuvor im Gesetz hieß. Das neue Gesetz kann bei schwer und unheilbar Kranken zur Anwendung kommen. Sind sie volljährig und entscheidungsfähig – was von zwei Ärzten, davon mindestens einem mit palliativer Qualifikation, bestätigt werden muss – und frei von Zwang und Beeinflussung von Dritten, dürfen sie eine sogenannte


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