TM Nr. 2 / 2017

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BAUEN

Das Bauinspektorat ist ein verlässlicher Partner

Informationen Bauinspektorat Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun Tel. 033 225 83 71, bauinspektorat@thun.ch

Wer in Thun bauen will, kommt im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens in Kontakt mit dem Bauinspektorat. Dieses berät Bauwillige und sorgt dafür, dass Bauvorschriften eingehalten werden. Vom 19. bis 21. Mai ist das Bauinspektorat an der Hausbaumesse mit einem Informationsstand präsent.

www.thun.ch/bauinspektorat (Hier findet man auch den Leitfaden)

Hausbau- und Immo-Messe Thun Vom 19. bis 21. Mai findet auf dem Areal der Thun-Expo erstmals die Hausbau- und Immo-Messe statt. Das Bau­ inspektorat ist mit einem Informationsstand präsent. www.hausbaumesse-thun.ch

Team des Bauinspektorats (v.l.n.r.): Reto Pfister (Bauinspektor), Alois Kämpfer (stv. Bauinspektor, Teamleiter), Lea Geiser (Verfahrensleiterin VL), Michael Gugger (VL), Claudia Bättig (Leiterin Administration), Thomas Schär (VL), Maya Peter (VL), Beat Aeschlimann (VL), Erika Giovanelli Rolli (VL), Kilian Weber (Teamleiter), Caroline Buchholz (Administration), Andreas Zenger (VL), Manuel Jost (VL).

Beim Bauen ist es wie allgemein im Leben: Tut man das Richtige

Leitfaden «Bauvorhaben richtig vorbereiten»

zur rechten Zeit, kommt man gut voran und bringt Projekte erfolg-

Allen, die in Thun bauen möchten, dient als Informationsmittel

reich zum Abschluss. Damit das Baubewilligungsverfahren mög-

der Leitfaden «Bauvorhaben richtig vorbereiten – Ein Leitfaden für

lichst rasch und reibungslos abgewickelt werden kann, ist eine

Gesuchstellende» (siehe Infobox). Selbstverständlich stehen auch

offene Kommunikation wichtig. Die frühzeitige Kontaktaufnahme

die Mitarbeitenden des Bauinspektorats gerne für weitere Aus-

mit der Baubewilligungsbehörde – dem Bauinspektorat der Stadt

künfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

Thun – ist daher wesentlich. So kann unter anderem das richtige Verfahren früh definiert werden.

Das Bauinspektorat wird dadurch im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zu einem verlässlichen Partner und

Bauwillige erhalten Antworten via Bauvoranfrage

Dienstleister. So wurden in zwei Geschäften in der jüngeren Ver-

Mittels schriftlicher Bauvoranfrage können Bauwillige beim

gangenheit die Entscheide des Bauinspektorates bis vor Bundes-

Bauinspektorat zu spezifischen Fragen eine Auskunft einholen.

gericht vollumfänglich bestätigt.

Diese Möglichkeit empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Ausnahmegesuche gestellt werden sollen oder sich für die Projektentwicklung baurechtliche, gestalterische oder verfahrensrechtliche Fragen stellen. Wichtige Informationen fliessen so zu einem frühen Zeitpunkt in die Projektierung ein, Chancen und Risiken eines Bauvorhabens können dadurch besser eingeschätzt werden.

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Text Reto Pfister/st Bild Reto Pfister


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