G E WE R B E - I N F O
Steueroptimierung mittels BVG Liebe Leserinnen und Leser des SpiezInfos In der August-Ausgabe des SpiezInfos haben wir Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder bei der Steuerplanung von Einzelunternehmern und das jeweilige Optimierungspotential dargelegt. Im vorliegenden Beitrag erläutern wir, welche Möglichkeiten die berufliche Vorsorge (BVG) zur Reduktion der Steuerb elastung bei Lohnempfängern bietet und welche Punkte es zur optimalen Nutzung dieses Instruments zu beachten gilt. Einleitend wollen wir aufzeigen, auf welcher Grundlage die berufliche Vorsorge überhaupt ein Instrument zur Steuerplanung darstellt: Um eine stabile Altersvorsorge zu gewährleisten wurde in der Schweiz bereits im Jahre 1972 das Dreisäulenprinzip eingeführt (AHV, BVG und private Vorsorge). Damit hier auch Vorsorgeeinlagen im überobligatorischen Bereich attraktiv sind und rege genutzt werden, hat der Gesetzgeber bei der zweiten und dritten Säule bewusst einen steuerlichen Anreiz gesetzt. So besteht im Zeitpunkt der Einzahlung das Recht zum Abzug beim steuerbaren Einkommen, und es gibt eine reduzierte Besteuerung bei einem späteren Kapitalbezug. Falls in der Phase der aktiven Erwerbstätigkeit genügend liquide Mittel verfügbar sind, kann das BVG auf dieser Basis einen grossen und zudem flexibel einsetzbaren Steuersparhebel darstellen. Denn neben den monatlichen Beiträgen, welche der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer tragen, hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sein aktuelles Lohnniveau auf das 25. Altersjahr zurück zu versichern. Dies führt oft zu grösseren «Einkaufspotentialen», welche etappenweise oder en bloc als «fehlende Beitragsjahre» eingekauft und zu 100% vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden dürfen. N R . 10 | 20 16
Wird das Altersguthaben als Rente bezogen, beschränkt sich das Steuersparpotential auf die Einzahlung. Entscheidet sich die steuerpflichtige Person zum Kapitalbezug, lohnt es sich, die Bezüge wenn immer möglich zu staffeln und mit den anderen Vorsorgeflüssen zu koordinieren. Die T&R Oberland AG kann Sie aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung kompetent unterstützen. Erkennen Sie in einem unverbindlichen Gespräch mit uns, ob und in welcher Form auch Sie das BVG zur Steueroptimierung nutzen können. In der Dezember-Ausgabe des SpiezInfos erfahren Sie mehr dazu, worauf bei der steueroptimalen Nutzung der 3. Säule geachtet werden sollte. Es gilt: 3a-Sparen ist nicht gleich 3a-Sparen! Für detaillierte Auskünfte zu diesen oder zu weiteren Themen steht Ihnen unser Team von 25 Mitarbeitenden an den Standorten Spiez, Lenk und Gstaad jederzeit zur Verfügung. Gerne dürfen Sie uns direkt kontaktieren oder unsere Website www.troag.ch besuchen. Dort finden Sie weitere Informationen zu unserer Gesellschaft und unseren Dienstleistungen.
T&R Oberland AG Oberlandstrasse 10 | 3700 Spiez Tel. 033 655 80 80 | info@troag.ch | www.troag.ch
33