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Filme sehen verbindet – «Film bewegt» in Spiez

G E M E I N D E

Bewegende Filme geniessen – von Oktober bis März an jedem ersten Montagnachmittag des Monats: «Film bewegt» garantiert Emotionen und gute Unterhaltung.

In Zusammenarbeit mit dem Filmfestival Thunersee startet am Montag, 3. Oktober 2016 im «Solina» in Spiez die neue Veranstaltungsreihe «Film bewegt». Die Filme werden immer am ersten Montag des Monats nachmittags um 15.00 Uhr im grossen Saal des «Solina» gezeigt. Ausnahme: Im Januar findet der Anlass am zweiten Montag, am 9.1., statt. Vor oder nach dem Film kann im Restaurant bei Kaffee und Kuchen über den Film geplaudert werden. Das Filmangebot, eine sorgfältige Auswahl, bietet gute Unterhaltung, verspricht Emotionen und regt zum Nachdenken an. Der Besuch steht allen Interessierten offen, ein Eintrittsgeld wird nicht verlangt (Kollekte erwünscht). Sie sind herzlich eingeladen, erstmals am Montag, 3. Okto-

ber 2016 um 15.00 Uhr im grossen Saal des «Solina» an der Stockhornstrasse 12: «Giulias Verschwinden».

Während sich drei Paare in einem Nobelrestaurant einfinden, um den 50. Geburtstag von Giulia (Corinna Harfouch) zu feiern, zieht es diese vor, den Abend mit einer Zufallsbekanntschaft (Bruno Ganz) in einer Bar zu verbringen. Parallel dazu wird im Altersheim der 80. Geburtstag einer unwürdigen Greisin gefeiert, und zwei Teenager, die gerne älter wären, versuchen sich im Ladendiebstahl. Die brillanten Dialoge von Martin Suter und ein lustvoll aufspielendes Schauspielerensemble lassen die unfilmische Erzählweise dieser amüsanten Dialogkomödie übers Alter weitgehend vergessen.

Weitere Daten von «Film bewegt» zum Vormerken Montag, 7. November 2016

«Nebelgrind»

Montag, 5. Dezember 2016

«An ihrer Seite»

Montag, 9. Januar 2017

«Das Leben drehen»

Montag, 6. Februar 2017

«Höhenfeuer»

Montag, 6. März 2017

«Die weisse Arche»

G E M E I N D E

Verlustschein-Inkasso durch externe Firma

Die Gemeinde Spiez beauftragt ab Oktober 2016 eine spezialisierte Firma mit dem Inkasso von Schulden und Alimenten. Die Erfolgsquote ist erfahrungsgemäss hoch.

Ausstehende Zahlungen an die Gemeinde oder Alimente, die von der Gemeinde als Vorschuss ausgerichtet, aber nicht zurück bezahlt wurden: Um solche Schulden wird sich in Spiez ab 1. Januar 2017 eine spezialisierte und anerkannte Firma kümmern bzw. das Inkasso übernehmen. Dies hat der Gemeinderat entschieden. Für die neue Lösung gibt es aus Sicht des Gemeinderates mehrere Gründe:

• Die Zahl der Schuldner/innen hat in den letzten Jahren deutlich zu-, die «Zahlungsmoral» jedoch abgenommen.

Immer mehr Schuldner/innen bezahlen ihre Rechnungen nicht oder zu spät. • Immer mehr Schuldner/innen leben mittlerweile in andern

Gemeinden, Kantonen oder sogar im Ausland. • Schulden Dritter gegenüber der Gemeinde verjähren ab 1. Januar 2017 nach 20 Jahren. Nach altem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht waren Verlustscheine (s. Kasten) noch unverjährbar. Durch die Einführung der Verjährung entsteht Zeitdruck beim Inkasso der ausstehenden

Beträge.

Aufwand für Verlustschein-Inkasso sehr hoch geworden

«Alle diese Entwicklungen haben zur Folge, dass der personelle Aufwand für das anspruchsvolle Verlustschein-Inkasso sehr hoch geworden ist», fasst Gemeindepräsident Franz Arnold den Hauptauslöser für den Auftrag zusammen. Vorabklärungen des Gemeinderates bei 14 Gemeinden und Städten im Kanton Bern ergaben, dass zwei Drittel der Institutionen externe Firmen mit dem Verlustschein-Inkasso beauftragen. Hauptgrund für die Auslagerung waren auch in den befragten Gemeinden fehlende personelle Ressourcen. Auch ist die Erfolgsquote der spezialisierten Unternehmungen unbestrittenermassen höher als die der Verwaltung. Die Firmen verfügen über fachlich und juristisch spezialisiertes Personal und über hervorragende internationale Beziehungen und Netzwerke, was mit Blick auf die häufigen Wohnortswechsel von weggezogenen Schuldner/innen von grossem Vorteil ist. Der Gemeinderat führte mit drei anerkannten Firmen Gespräche, bevor er den Auftrag vergab. Die nun gewählte Firma ist auch im umliegenden Ausland und in weiteren Ländern tätig.

Zahlungskraft der Schuldner wird periodisch überprüft

Sämtliche Schuldnerinnen und Schuldner werden periodisch auf ihre Zahlungskraft, also auf ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, überprüft. Hat sich ihre finanzielle Situation verbessert, wird eine früher einmal sistierte Betreibung neu gestartet oder eine Abzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser Massnahme beginnt die Verjährungsfrist des Verlustscheines neu zu laufen.

Sensibilität gegenüber Schuldner/innen

«Die beauftragte Firma wird gegenüber den Schuldnerinnen und Schuldnern entschieden, aber mit der erforderlichen Sensibilität vorgehen», versichert Franz Arnold. Die für Spiez tätige Firma konnte entsprechende Referenzen vorweisen.

Erträge bestimmen Honorar

Die Inkasso-Firma wird auf der Basis von Erfolgshonoraren arbeiten und umfangreiche Abrechnungen auf elektronischer Basis liefern. «Für die Gemeinde Spiez werden garantierte Erträge resultieren, die allerdings noch nicht genau beziffert werden können», hält Gemeindepräsident Arnold fest.

Der Gemeinderat

Gemeinde hat 8.5 Mio. Franken zugute

Insgesamt rund 8.5 Mio. Franken ausstehende Schulden verzeichnet die Gemeinde Spiez, dies bei einem für 2016 budgetierten Gesamtaufwand von rund 73 Mio. Franken. Allein bei den Gebühren und Rechnungen führt die Abteilung Finanzen zurzeit 230 Verlustscheine im Wert von 950'000 Franken. In dieser Summe enthalten sind auch die Betreibungskosten, Mahngebühren und Verzugszinsen. Weiter verzeichnet die Abteilung Finanzen 160 Verlustscheine mit einer Forderungssumme von 3.74 Mio. Franken aus dem Alimenteninkasso der Abteilung Soziales. Dieser Betrag steht von Schuldner/innen, die aus der Gemeinde Spiez weggezogen sind, aus. Weitere 250 Verlustscheine in der Höhe von 3.75 Mio. Franken aus dem Alimenteninkasso bewirtschaftet die Abteilung Soziales selbst, da die Unterstützung in diesem Bereich direkt durch die Abteilung Soziales erfolgt. Sie schiesst nicht bezahlte Alimente vor und überweist sie den Berechtigten.

Was ist ein Verlustschein?

Einen Verlustschein erhält, wer gegen eine Schuldnerin oder einen Schuldner eine erfolglose Betreibung eingeleitet hat. Konkreter gesagt, wenn ein/e Schuldner/in die geforderte Summe nicht oder nur teilweise begleichen kann, wird ein Verlustschein für den offenen Betrag ausgestellt. Kommt der/die Schuldner/in zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Geld, kann die bestehende Forderung erneut geltend gemacht werden. Der Vorteil eines Verlustscheins besteht darin, dass der Ablauf verkürzt und der/die Schuldner/in direkt betrieben werden kann.

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