OF F IZIELLER TEIL
G
E
M
E
I
N
D
GEMEINDE 3 | 14
E
Gräberaufhebungen Grabmäler und Pflanzen bis 10. Juni entfernen Folgende Gräber auf den Friedhöfen Spiez, Faulensee und Einigen werden im Juni 2014 gemäss Friedhofplanung der Abteilung Sicherheit aufgehoben.
Friedhof Spiez; im Westteil Erdreihengräber Nr. 1 bis 56 (✞ 1988 und 1989) auf dem Feld «A6» (die hintersten 4 Grabreihen)
Friedhof Faulensee Erdreihengräber Nr. 135 bis 148 (✞ 1986 bis 1989) auf dem Feld «B» (oberste, letzte Grabreihe)
Friedhof Einigen Urnenreihengräber Nr. 30 bis 36 (✞ 1988 bis 1990) auf dem Feld «B» (eine Grabreihe) Die gesetzliche Grabesruhe von 20 Jahren wird eingehalten. Durch nachträgliche Urnenbeisetzungen wird die Grabesruhe nicht verlängert. In Anwendung von Art. 13 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Spiez werden Gräberaufhebungen öffentlich bekannt gemacht. Angehörige haben Gelegenheit, Grabmäler und Grabschmuck sowie Pflanzen bis spätestens 10. Juni zu entfernen, sofern sie darauf Anspruch erheben. Nach Ablauf der genannten Frist werden die Gräber durch die Friedhofver-
waltung resp. durch die Friedhofgärtner geräumt. Die Gräberaufhebungen werden ebenfalls in den Schaukästen der Friedhöfe sowie an den betroffenen Grabfeldern bekannt gemacht.
Kirchliche Grabaufhebungsfeier Am Pfingstsamstag, 7. Juni, findet betreffend die Aufhebung der Grabstätten eine kirchliche Feier auf dem Friedhof Spiez statt. Treffpunkt: 10.00 Uhr bei der Aufbahrungshalle Spiez. Abteilung Sicherheit Friedhofverwaltung
13