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Wissenstransfer

DIENSTLEISTUNGEN UND PROJEKTE

Gerade bei einem jungen Team stellt der Wissenstransfer eine entscheidende Grösse dar. Dessen sind auch wir vom IRB uns bewusst und leben den Austausch täglich.

Von Michael Bütikofer, Bereichsleiter IRB, Rechtsanwalt und Notar

Das Institut für Rechtberatung (IRB) betreute im Verlauf des Jahres 2021 mehr als 500 Mitglieder der SPV. In vielen Fällen geht es darum, Versicherungsansprüche von Menschen mit einer Querschnittlähmung sicherzustellen. In einem Grossteil der 500 Fälle konnte durch unsere Intervention die finanzielle Basis für ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht oder massgeblich verbessert werden. Dabei wird umfassendes Fachwissen benötigt, weshalb die personellen Veränderungen innerhalb des IRB im letzten Jahr eine Herausforderung waren.

Das Team wurde im Juli 2021 um Claudia Kobel und Yannick Gloor ergänzt. Beide sind ausgebildete Juristen und verfügen über das Anwaltspatent des Kantons Bern. Angesichts dessen, dass sich das IRB für die rechtlichen Anliegen von Querschnittgelähmten einsetzt, braucht es für diese Tätigkeit jedoch spezifische Kenntnisse. Kenntnisse, die während des JuraStudiums nicht vermittelt werden. Dabei ist nicht allein an juristisches Spezialwissen zu denken, sondern insbesondere auch an ein Grundverständnis für die Querschnittssymptomatik als solches. Um sich gezielt und schlagfertig für die juristischen Anliegen von querschnittgelähmten Menschen einzusetzen, sind medizinische Grundkenntnisse im Bereich Querschnittlähmung hilfreich. Denn häufig muss man sich in die Lage und Situation der Betroffenen versetzen, um gegenüber Behörden, Versicherungen, Gerichten usw. die durchzusetzenden Ansprüche nachvollziehbar und plausibel darlegen zu können.

Darüber hinaus erfordert die Tätigkeit für das IRB selbstredend einen querschnittsspezifischen juristischen Sachverstand. Diesen gewinnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuge eines rollenden Wissenstransfers. Wir pflegen wöchentlich einen gemeinsamen Austausch, in welchem Fallkonstellationen, Einzelfragen und/oder Urteile besprochen werden. Zudem tauschen wir uns in den einzelnen Dossiers regelmässig bilateral aus, diskutieren und entwickeln Strategien gemeinsam. Grössere Rechtsschriften werden im Sinne des Vier-Augen-Prinzips gegengelesen, was dazu beiträgt, dass gewonnene Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen berücksichtigt werden. Insgesamt stellen diese Vorgehensweisen sicher, dass juristisches Fachwissen, über welches das IRB aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit verfügt, auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen wird.

Des Weiteren profitiert das IRB seit September 2021 von der Berufserfahrung von Katharina Zweifel. Sie arbeitete mehrere Jahre als Juristin bei einer kantonalen IV-Stelle. Entsprechend verfügt sie über ein umfangreiches und praxisnahes Wissen aus dem Bereich der Invalidenversicherung. Davon profitieren wir alle.

Neben diesem internen permanenten Wissensaustausch füllen wir unseren Rucksack durch den regelmässigen Besuch von Aus- und Weiterbildungen. So nehmen wir beispielsweise regelmässig an Sozialversicherungsrechtstagungen teil, wo wir unser spezifisches Knowhow auffrischen. Äusserst wertvoll für unsere Arbeit ist zudem die Möglichkeit, auf die medizinische Kompetenz eines Vertrauensarztes zurückgreifen zu können. Dadurch können wir bei meistens komplexen medizinischen Themen auf Augenhöhe mit den Gegenparteien diskutieren. Der interne Wissenstransfer wird auch im kommenden Jahr eine zentrale Aufgabe des IRB bleiben, wird unser Team doch im Frühjahr 2022 um zwei weitere Fachkräfte ergänzt.

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