Kollaboration mit und Einsatz von BIM Kollaboration mit BIM
Der Einsatz von BIM
Außer den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es keine Standards für die bisherige, „traditionelle“ Art der Zusammenarbeit. Das heißt: Jede Kooperation wird individuell vereinbart – ohne eine allgemein für die Branche übliche „Checkliste“, die hilft, Prozesse zu vereinheitlichen. Dies möchte der Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (s. Literaturhinweis Seite 35) ändern: Beim Einsatz von BIM soll zu Beginn vom Bauherrn die „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA) vorgelegt werden. Sie enthalten die objektabhängigen Wünsche und BIM-Anforderungen des Bauherrn. Hier kann gerade die Energieversorgung mit ihren Auswirkungen auf den Betrieb und die Gesamtbilanz eines Bauwerks/eines Quartiers im Fokus stehen.
Im einfachsten Anwendungsfall von BIM entsteht ein 3DGebäudemodell mit weiterführenden Daten zu den modellierten Teilen und Komponenten. Wird dieses Modell mit seinen weiterführenden Daten darüber hinaus zur Zeitplanung verwendet, so spricht man von 4D-BIM. Gibt es hierzu noch zusätzlich eine Kostenermittlung, ist das 5D-BIM und bei einer darauf aufbauenden intelligenten Verknüpfung von 3D-CAD-Komponenten oder -Baugruppen mit allen Aspekten von Informationen zum Projektlebenszyklus-Management 6D-BIM. Ein BIM-Projekt kann also auftragsabhängig skaliert werden.
Darauf aufbauend erstellt das Planungsteam seinen „BIMAbwicklungs-Plan“ (BAP). Er dient dem Projektmanagement und fasst das Zusammenspiel/alle Vereinbarungen für die Beteiligten verbindlich zusammen: Abläufe, Rollen, Leistungen/ Informationen, BIM-Anwendungsfälle, IT-Infrastruktur. Dazu gehören auch Austauschformate und Übergabezeiten. Beide Dokumente beziehen sich aufeinander und sind für jedes Projekt auszuhandeln. Planungsbüros können so ihre internen Prozesse einheitlich für neue Auftraggeber-Anforderungen gestalten und müssen nicht für jedes neue Projekt andere proprietäre Vorgaben erfüllen. Bei Aufbau und Struktur von AIA und BAP hilft die VDI-Richtlinie 2552, Blatt 10 „Building Information Modeling – Auftraggeber-InformationsAnforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungspläne (BAP)“, die im Februar 2021 erschienen ist.
Im internationalen Umfeld werden drei Ebenen von erweiterten Funktionen unterschieden. Level 0 meint den konventionellen Prozess mit 2D-CAD-Zeichnungen und ausgedruckten Plänen. Er genügt für kleine Vorhaben, wie den Umbau eines Einfamilienhauses. Level 1 umfasst 2D-/3D-Zeichnungen und den elektronischen Datenaustausch ohne Projektplattform. Level 2 beinhaltet 3D-Modelle, Prozessdefinitionen sowie eine Plattform (4D-, 5D-BIM). Level 3 beschreibt schließlich 6D-BIM, was sich beispielsweise für Gewerbebauten lohnt: Objektspezifische Modell und Prozesse können über den gesamten Lebenszyklus, offene Datenformate und eine gemeinsame Projektplattform bearbeitet werden.
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