Camping Revue 6/2021

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Technik

Umbauen, aber richtig Wer selbst kreativ ist, muss dennoch auf den gesetzlichen Rahmen achten.

„Am Beginn aller Überlegungen steht, welchen Einsatzzweck das selbst umgebaute Mobil haben soll.“

Wer nicht unbedingt auf ein fertig umgebautes Wohnmobil zurückgreift, sondern etwas Kreativität walten und eigene Ideen einfließen lassen möchte, wird sich für einen Selbstausbau entscheiden. Hier gibt es nicht viele, aber doch ­einige wenige, wichtige Punkte zu beachten, um gut und sicher in den Urlaub zu starten. Am Beginn steht die Auswahl des richtigen Basis-

Von Alexander Letitzki Fotos: Shutterstock, Alexander Letitzki

fahrzeuges. Je nach geplantem Verwendungszweck, bieten sich geschlossene Kastenwagen ebenso an, wie sogenannte Fensterbusse, also meist neunsitzige Pkw. Wen es in die Wildnis zieht, der wird auf ein Allradmodell zurückgreifen. Kurze oder lange Radstände, Hoch- bzw. Halbhochdach oder Standardhöhe: Alles das sollte in die Entscheidung einfließen. Die rechtlichen Anforderungen an ein Wohnmobil sind nur wenige: es müssen Tisch-, Sitz- und Schlafgelegenheiten, eine Kochgelegenheit sowie Stauraum für Gepäck vorhanden sein. Erfüllt ein Fahrzeug diese Voraussetzungen, ist eine Typisierung als Wohnmobil möglich. Kastenwagen gelten bauartbedingt als Lkw Fahrzeugklasse N, und dienen daher primär der Beförderung von Ladung. Der Begriff „Ladung“ an sich ist gesetzlich nicht definiert und kann demnach auch ein Campingausbau sein, insofern ist man hier beim Aufbau relativ frei. Die notwendige Ladungssicherung ist jedenfalls durch eine vorhandene Trennwand gegeben.

Wird diese entfernt, sind allerdings andere Mittel notwendig, um die Ladung vom Fahrgastbereich fernzuhalten, wie Zurrpunkte oder ähnliches. Der Einbau muss jedenfalls den Belastungen im normalen Fahrbetrieb standhalten können. Unter den obigen Voraussetzungen kann ein Lkw

zum Wohnmobil umtypisiert werden, aufgrund der Änderung der Fahrzeugklasse ist hier jedoch die NoVA fällig. Wohnmobile zählen zur Fahrzeugklasse M1 und unterliegen daher wie Pkw der NoVA-Pflicht (seit Juli 2021 gilt dies auch für Lkw bis 3,5t). Diese wird vom Zeitwert berechnet und kann empfindlich teuer werden. Ebenso kann sich die motorbezogene Versicherungssteuer ändern. Soll das Fahrzeug auch weiterhin als Lkw genutzt werden, empfiehlt sich ein leicht entfernbarer Innenausbau, der mit Montageschienen, zum Beispiel aus dem Flugzeugbau, welche auch den notwendigen Belastungen standhalten, leicht zu bewerkstelligen ist. Nachteilig sind hier wiederum diverse Lkw-Fahr- oder Parkverbote, hier sollte man sich auf jeden Fall vor der Reise entsprechend informieren. Eine Verpflichtung zur Umtypisierung besteht jedoch nicht. Wer einen Pkw als Basisfahrzeug wählt, hat zwar keine steuerlichen Probleme zu erwarten, aufgrund der vorhandenen Fenster ist man beim Umbau jedoch naturgemäß etwas mehr eingeschränkt. Unabhängig vom Basisfahrzeuge gilt: Werden eingetragene Sitzplätze dauerhaft entfernt oder zu-

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