DIGITAL | 27.6.2022 | 39
Sünden 2.0 – Hochmut, Habgier, Zorn und Wolllust Das Leben auf Social Media ist voller rechtlicher Fallen. Diese vier Todsünden solltest du nie begehen. Text: Bruno Habegger
2
Habgier
1
Illustration: Getty Images
Hochmut Niemand steht über dem Gesetz. Niemand ist nur privat unterwegs. Das gilt auch für Facebook und alle anderen sozialen Medien. Verboten ist somit alles, was auch im analogen und physischen Leben verboten ist: etwa Beschimpfungen, ras sistische Äusserungen oder Betrug. Eine Straf verfolgung ist immer möglich – selbst wenn man sich hinter einem Fantasienamen ver steckt. Zwar kennt jedes Medium Hausregeln und bietet eine Meldefunktion an. Eine echte Strafe ist aber zu sätzlich immer möglich.
Texte, Fotos, Videos, Grafiken und andere Inhalte darf man nicht einfach kopieren und auf der eigenen Website ver wenden. Sonst flattert bald eine Rechnung oder gar eine anwaltliche Drohung ins Haus. Ein paar Faustregeln helfen: • Nenn stets die Quelle. • Frag beim Anbieter eines Bildes nach, ob du es verwenden darfst, und mach von der Einwilligung einen Screenshot. • Zitiere, statt einfach zu kopieren, und füge eigene Gedanken bei. • Nutze kosten- und copyrightfreie Bildan gebote: unsplash.com, freeimages.com oder pixabay.com. Nenn aber auch dabei die Quelle. • Natürlich darfst du nicht einfach andere Menschen ohne deren Einwilligung zeigen. Nacktbilder wären per se strafbar. Bilder der eigenen Kinder darfst du posten, über leg es dir aber gut; etwas ältere gilt es zu fragen.
3
4
So kommst du nicht in die Hölle
Die sozialen Medien offenbaren die besten und schlechtesten Eigenschaften. Je nach Thema sind besonders Twitternutzer sehr aggressiv. Schweizer Politikerinnen und Poli tiker sperrt Twitter etwa immer wieder. Wer sich in der Ehre verletzt oder gar verleumdet sieht, kann Strafantrag stellen oder gar wegen Persön lichkeitsverletzung zivil klagen. In der Regel erhalten die Behörden entsprechende Daten von Plattformbetreibern. Verhalte dich deshalb auf Social Media wie analog: höflich, hart in der Sache, aber ohne Beleidigungen. Übrigens gelten soziale Medien als Öffentlich keit, auch wenn nur weni ge Freunde oder Follower mitlesen. Auch das Teilen beleidigender Inhalte sollte man vermeiden, um nicht als Gehilfe ins Visier zu geraten.
Luxus auf Instagram zur Schau stellen: ein eigenes Genre der Selbstdarstel lung. Oft werden dafür Produkte genutzt – ohne Deklaration, dass es sich um Werbung handelt. Vor allem aus Deutsch land treffen dann schnell einmal Abmahnungen ein. Zudem droht für Schleichwerbung noch weiterer juristischer Ärger. Nutze also immer die Kennzeichnungs funktion der jeweiligen Plattform. Bei Instagram beispielsweise kann man beim Erstellen eines Posts unter «Erweiterte Einstellungen» und «Branded Content» ein Label hinzufügen. Vor allem ist es aber nicht ratsam, seine Follower und Fans zu täuschen. Sie könnten sich abwenden.
Du liest etwas und gehst innerlich an die Decke – das haben wohl alle schon erlebt. Der Trick dabei: sofort den Browser schliessen! Lenke dich ab. Lies die Nachricht später ein zweites Mal – und schreib erst dann deine Meinung: zur Sache, nicht zur Person. Oder lass es ganz bleiben, wenn es sich um eine offensichtliche Provokation handelt. Erst einmal Ruhe zu bewahren hilft auch bei einer Welle von Angriffen gegen Unternehmen und Personen. Und wer selbst Opfer von Hate Speech wird, erfährt beim Verein netzcourage.ch Hilfe.
Zorn
Wolllust