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Unangenehmes Erwachen
Gewaltiger Schaden bei Magna Steyr durch organisierte Diebesbande Unangenehmes Erwachen
In jedem Unternehmen gibt es schwarze Schafe. Die Verlockung bei Magna Steyr in Graz war groß, weil ja Autoteile bei jedem gefragt sind. Doch was dann, wenn die Kontrolleure selbst zu den schwarzen Schafen zählen? Als Arbeiter eingeschleuste Privatdetektive legten den Dieben das Handwerk. 700.000,– Euro soll der Schaden betragen, Insider schätzen die Summe sogar noch höher.
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Immer wieder wurden mir irgendwelche Teile aber auch Navigationssysteme und Radios zu günstigsten Preisen angeboten“, schildert ein AutoLiebhaber aus der Oststeiermark. Weil er aber erahnte, dass es sich dabei um heiße Ware handelte, ließ er die Finger davon. Weil man bei Inventuren in Außenlagern von Magna Steyr darauf aufmerksam wurde, dass immer wieder Teile fehlten oder verschwunden blieben, entschlossen sich die Verantwortlichen zum Einschleusen von Detektiven und zum Einsatz von versteckten Kameras. Damit war eine umfassende Überwachung möglich. Logischerweise erfuhr auch die Werksicherheit nichts von den „Under Cover-Agenten“. Nach und nach wurde für die Detektive das Ausmaß der Diebstähle erkennbar. Daraufhin wurde die Kriminalabteilung der Gendarmerie eingeschaltet. Sie führte parallel Erhebungen durch, ordnete mit staatsanwaltlichem Auftrag Hausdurchsuchungen an. Was zu erwarten war – die Beamten wurden fündig. Es handelte sich dabei um Mitarbeiter, die zum Teil schon Jahrzehnte in Graz-Thondorf gearbeitet haben – von der Hilfskraft am Produktionsband, über den Portier, den Karosseriemeister bis zum Testfahrer und Abteilungsleiter-Stellvertreter. Gestohlen wurde von kleinen Teilen, die man in die Hosentasche stecken kann, über Autoreifen, Autofelgen, Sitze, Tapezierungen, bis hin zu Karosserien praktisch alles. Versteckt wurde das gestohlene Gut weit ab, vor allem in Privathäusern. Auch in Heustadeln fanden die Detektive wertvolle Teile des Puch-G. Im Bezirk Hartberg hatte im Laufe der Jahre ein „Aktiver“ hunderte Teile in seinem Bauernhof gestapelt und damit gehandelt. Auf der Teichalm hatte sich ein Puch-G-Liebhaber eine Werkstatt mit Werkzeug und Autoteilen komplett eingerichtet. Nun hagelt es Anzeigen, etliche Mitarbeiter wurden fristlos entlassen, zwei befinden sich sogar in U-Haft. Darunter auch jener Mann, der für die Werksicherheit arbeitete und als „Portier“ seinen Kollegen die freie und unkontrollierte Ein- und Ausfahrt ins Werksgelände ermöglichte. Wie einfallsreich die Menschen sein können, zeigt ein kleines Beispiel: Weil Klarlack als Spezialmittel im freien Handel entsprechend teuer ist, wurde dieser sogar in Thermosflaschen aus dem Werk geschmuggelt. Verhängnisvoll wäre es gewesen, hätte sich jemand an dieser Thermosflasche „vergriffen“, weil er sich mit einem heißen Getränk hätte aufwärmen wollen ...
August Feyerer und Herwig Sorger: Zufrieden mit dem Ergebnis. MagnaPersonalchef Erich Mayer (Mitte) dankte mit einem 1000-Euro-Check für Hilfsfonds der Gendarmerie
Magna ging in die Offensive: Wir wollen nicht, dass wegen einiger „schwarzer Schafe“ die gesamte Magna-Belegschaft in schiefes Licht gerät.

Wahlversprechen und Lügen
Wir durften es gerade erleben. Wahlkämpfe lassen sich am ehesten als eine Art Gemeinschaftsaktion zur Vernichtung der Chancen und Spielräume für die nächste Legislaturperiode begreifen, als Versuch maximaler Erschwerung allen künftigen Regierens. Denn zuviel ist und wird in diesen Zeiten, wo wahlgekämpft wird, von den PolitikerInnen versprochen und verbrochen.
J e u n p r ä z i s e r, d e s t o b e s s e r
Man findet sich in der seltsamen Lage, nicht auf die Vergesslichkeit, sondern auf die Hinfälligkeit von Wahlversprechen zu hoffen, darauf, dass die PolitikerInnen nicht wirklich tun werden, was sie sagen und nicht so sind, wie sie sich geben.
Die vielen Unentschiedenen, von denen die Demoskopen
vor der Wahl gesprochen haben, mögen daher gar nicht jene wachzuküssenden Unpolitischen gewesen sein, für die man sie in den Parteizentralen gehalten hat. Sondern verzweifelte Verweigerer und Entscheidungsflüchtlinge, die auch bei angestrengtem Nachdenken nicht herausfinden konnten, welches diesmal das kleinere Übel sein soll. Dafür spricht einfach, dass wir WählerInnen von Ausweichmanövern und der Tendenz beherrscht werden, im letzten Augenblick umzuschwenken oder beizudrehen und die Siegesaussicht der BewerberInnen zu enttäuschen. Das mussten Gusenbauer und Grüne zur Kenntnis nehmen, als sie sich oben fühlten und glaubten, bereits am Ziel zu sein. Da auf einmal reagierten die ÖsterreicherInnen, erschien ihnen RotGrün dennoch zu gewagt.
K u n s t d e s Ve r n e b e l n s Diese gehört einfach zum Handwerkszeug aller PolitikerInnen und aller ProgrammSchreiber in den Parteien. Es klingt z.B. so schön genau oder besser gesagt präzise, wenn die „Treffergenauigkeit“ staatlicher Leistungen erhöht werden soll. Doch es
wird nicht gesagt, wem dabei etwas weggenommen werden muss. Vage Formulierungen sind einfach die beste Strategie: Je unpräziser die Aussagen, desto größer wird der Spielraum für die AkteurInnen bei späteren Koalitionsverhandlungen oder Gesprächen. Auch so kann man dem Vorwurf vorbeugen, Wahlversprechen gebrochen zu haben. Im Kampf um Stimmen ist nichts unmöglich, deshalb können die Parteien, und tun es auch, fast allen alles versprechen. Abgesehen von den Grünen, die sich eben als Umweltpartei und Schützerpartei des kleinen Mannes präsentiert, will man alle zur diffusen politischen Mitte bringen. Dorthin, wo die wahlentscheidende Mehrheit der WählerInnen vermutet wird. Weltanschaulich ausgerichtete Parteien sind eben nicht mehrheitsfähig. Der Trend geht daher einfach Klipp und klar zu Allerw e l t s p a r t e i von Jürgen Lehner en, die sich um Stimmen aus allen Schichten und Gruppen der Bevölkerung bemühen. Ve r s c h w o m m e n e P r o f i l e Dieses verschwommene Profil der Parteien spiegelt durchaus den WählerInnenwillen wieder. Die meisten ÖsterreicherInnen, ergründen die Experten, sind wie die Liberalen für kräftige Steuersenkungen, wollen aber auch mit den Sozialdemokraten verlässlichen sozialstaatlichen Schutz. Sie sind keine täglich praktizierenden Christen mehr, halten aber doch möglichst an den kirchlichen Riten bei Geburt, Eheschließung und Todesfall fest. Sie sortieren gewissenhaft den Hausmüll, empören sich aber groschengeizig über ökologisch vernünftige Energie-Preiserhöhungen. Kurzum, die Majorität der ÖsterreicherInnen ist ein bisschen sozialdemokratisch, ein bisschen neoliberal, ein bisschen christlich und ein bisschen grün, in manchen Fragen der inneren Sicherheit und der Migration durchaus auch ein bisschen rechtspopulistisch, mit einem Hauch von Faschismus, geneigt. Und so schaut dann auch das Wahlergebnis aus. ■
Mag. Gerhard Stingl
Foto: Rath und Partner
Rath · Stingl · Dieter Rechtsanwälte
Verteidiger in Strafsachen Mitglieder der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
Patientenverfügungen
Der Fall „Terri Shiavo“ in den USA hat in Österreich zum Thema der Patientenverfügungen eine Diskussion entfacht. Unter Patientenverfügungen versteht man die im Vorhinein festgelegte Willensäußerung eines Patienten, ob und in welcher Form er behandelt werden möchte, falls er sich krankheitsbedingt nicht mehr persönlich mitteilen kann. Eine einheitliche, bundesgesetzliche Regelung existiert derzeit nicht. Es finden sich lediglich in den Patientenchartas, im Bundeskrankenanstaltengesetz, sowie in den Landeskrankenanstaltengesetzen Regelungen. All diese Normierungen haben das Manko, dass Bestimmungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Patientenverfügungen Bindungswirkungen gegenüber den behandelnden Ärzten entfalten sollen, zur Gänze fehlen. Somit herrscht nach aktueller Rechtslage eine juristische Grauzone, die Rechtsunsicherheit sowohl für Patienten, als auch für die Ärzteschaft mit sich bringt. Derzeit befindet sich gerade ein Gesetzesentwurf über das Patientenverfügungen-Gesetz (PvG) in der Begutachtungsphase. Im vorliegenden Entwurf finden sich Regelungen über Gültigkeitserfordernisse, über Ungültigkeit, über Formerfordernisse, die Gültigkeitsdauer, den Widerruf, das Unwirksamwerden und die Erneuerung von Patientenverfügungen, sowie betreffend die Bindungswirkung einer Patientenverfügung gegenüber den behandelnden Ärzten. Insgesamt sieht der Entwurf vor, dass der Patient zum Zeitpunkt der Errichtung Einsichts- und Urteilsfähigkeit haben muss, seine Einwilligung frei und ernstlich und keinesfalls durch List oder Zwang veranlasst worden sein darf, er nur rechtlich Zulässiges, tatsächlich Mögliches und medizinisch Indiziertes anordnen darf. Soweit dies nicht vorliegt, ist die Patientenverfügung ungültig. Im Entwurf wird auch normiert, dass der behandelnde Arzt dem Patienten nachweislich vor Verfassung der Patientenverfügung eine adäquate ärztliche Aufklärung erteilt haben muss und in der Patientenverfügung die Krankheitssituation sowie die für diesen Fall ausgeschlossenen oder zu treffenden medizinischen Maßnahmen konkret beschrieben sein müssen. Patientenverfügungen, die in Ermangelung der Erfüllung der einschlägigen Bestimmungen nicht verbindlich sind, sollen zumindest als Orientierungshilfe bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten dienen. Soweit sich aktuell und zukünftig Rechtsfragen für Ärzte und Patienten im Zusammenhang mit der Errichtung und der Gültigkeit von Patientenverfügungen stellen, empfiehlt sich den Rechtsanwalt des Vertrauens zu konsultieren. Mag. Gerhard Stingl Mag. Gerhard Stingl Partner der Kanzlei Rath · Stingl · Dieter Rechtsanwälte Friedhofgasse 20, 8020 Graz Tel.: 0316/7085 Fax-DW: 25 E-Mail: law-office@rath-partner.at Internet: www.rath-partner.at