Gemeindeblatt Brunnthal

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AUS DEM RATHAUS 27

OKTOBER 2021

Begrüßung der Schulanfänger Jedes Jahr am Ende der ersten Schulwoche begrüßt Erster Bürgermeister Stefan Kern unsere Erstklässler. Neugierig blickten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1a, 1b und 1c zur Tür, als es klopfte und der Bürgermeister mit einem großen Karton die Klassen betrat. Viele der Kinder kennen Herrn Kern bereits, einige noch nicht. Und so stellte er sich vor und begrüßte die Erstklässler und hieß sie sehr herzlich willkommen. Auf die Fragen vom Bürgermeister konnten alle Kinder schon zeigen, was sie in den ers-

ten Tagen gelernt hatten und zeigten zuerst auf, bevor sie antworteten. Alle waren sehr gespannt, was sich in dem großen Karton befand, es waren die Begrüßungsgeschenke. Dieses Jahr verteilte Herr Kern an jedes Kind eine Musik-CD mit Kinderliedern. Zum Abschied wünschte Herr Kern den ABCSchützen noch viel Spaß und Freude beim Lernen und bat sie eindringlich, auf ihrem Schulweg gut aufzupassen, in der kommenden dunklen Jahreszeit auf die richtige Kleidung und Reflektoren zu achten und nur die Übergänge zu nutzen, die durch unsere ehrenamtlichen Schulweghelfer gesichert werden. Gemeindeverwaltung

Einladung zur Bürgerversammlung Die Gemeinde lädt im Oktober zur diesjährigen Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde ein, zu der alle Gemeindeangehörige recht herzlich eingeladen sind. Diese findet statt am 06.10.2021 um 19:00 Uhr im Festsaal des Landgasthof Brunnthal (Münchner Str. 2, 85649 Brunnthal) Falls Sie zur Vorbereitung keine Anträge und Fragen zu allgemein interessierenden gemeindlichen Angelegenheiten schriftlich eingereicht haben, weisen wir darauf hin, dass dies nicht Voraussetzung für die Behandlung von Anträgen ist. Anträge und Fragen können auch direkt in der Versammlung gestellt werden. Ggf. können diese dann aber nicht direkt in der Versammlung geklärt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Bayern nur Gemeindebürger das Wort erhalten können. Ausnahmen hiervon kann die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Die Tagesordnung der Bürgerversammlungen wird vorher ortsüblich bekanntgemacht und darüber hinaus auf unserer Homepage www.brunnthal.de hinterlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Besucherzahl begrenzt ist. Die aktuell geltenden Schutz- und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Gegenüber Besuchern, die die vorgegebenen Regeln nicht einhalten, muss konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.


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