AUS DEM RATHAUS 29
MÄRZ 2021
Landkreis München
Ins Landratsamt nur noch mit FFP2-Maske Weitere Maßnahme zum Infektionsschutz bei Vor-Ort-Terminen Im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen gilt sie schon: die Pflicht, eine FFP2Maske zu tragen. Auch bei Behördengängen ins Landratsamt ist künftig eine Maske dieser erhöhten Schutzkategorie zu tragen. Die neue Regelung bildet einen weiteren Baustein im Maßnahmenkatalog der Behörde, um die Kunden und Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Zu allen persönlichen Terminen im Landratsamt München muss künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Terminvereinbarungen werden die Bürger ab sofort darauf hingewiesen, zum Termin eine entsprechende Schutzmaske mitzubringen. Bürger die bereits einen Termin für die kommende Woche vereinbart haben, werden gebeten, auch diesen bereits
nach Möglichkeit mit FFP2-Maske wahrzunehmen. Weiterhin gilt: Viele Anliegen können ohne Termin erledigt werden Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Viele Anliegen können ohne persönliche Vorsprache online, telefonisch oder postalisch erledigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin gebeten, vorab zu klären, ob ein Termin überhaupt notwendig ist. Alle Dienstleistungen und die zuständigen Ansprechpartner stehen auf der Internetseite des Landratsamts im Bereich Bürgerservice zur Verfügung: www.landkreis-muenchen.de/ buergerservice.
Redaktionsschluss für die Aprilausgabe 2021 ist am Donnerstag, 11. März 2021