Bericht des Aufsichtsrats Der DSW21-Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, eingebunden. In den ihm nach Gesetz und Sat zung obliegenden Fällen hat er seine Zustimmung erteilt. Im Geschäftsjahr 2015 fanden vier ordentliche Sitzungen und eine außerordentliche Sitzung des DSW21-Aufsichtsrates statt. In diesen Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung, die Lage des Unternehmens sowie über das unternehmerische Risiko und die Risikosteuerung. Des Weiteren wurden die Grundzüge der Unternehmenspolitik, die Mehrjahresplanung sowie wichtige Ereignisse und Vorhaben vorgestellt. Diese Informationen betrafen sowohl DSW21 als auch die Konzerngesellschaften. Der Vorstand ist damit seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr vollumfänglich nachgekommen. Der Aufsichtsrat gab sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt unter anderem die Bildung und Aufga benstellung von Ausschüssen. Es bestehen ein Aus schuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, ein Präsidium, das gleichzeitig die Aufgaben des Bilanzausschusses übernimmt, sowie ein Verkehrsausschuss, ein Aus schuss für Grundstücksentwicklung, ein Ausschuss
für Energiebeteiligungen und ein Kuratorium, das den von der Gesellschaft eingerichteten Sonderfonds Begabtenförderung verwaltet. Jeder Ausschuss tagt in der Regel einmal jährlich, das Präsidium jeweils vor einer Aufsichtsratssitzung. In der Hauptversammlung am 23. Juni 2015 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsge sellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzern abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahres abschluss von DSW21 und den Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht von DSW21 für das Geschäfts jahr 2015 geprüft. Die Prüfung ergab keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Der Bestätigungsver merk wurde uneingeschränkt erteilt. In der Sitzung des Bilanzausschusses des Aufsichts rates erläuterte der Vorstand den Einzel- sowie den Konzernabschluss. Die Wirtschaftsprüfer berichteten in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Der Aufsichtsrat nahm den Bericht der Abschlussprüfer zur Kenntnis und billigt nach eigener
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