Im nachfolgenden wird eine systematische Darstellung derjenigen Grundrechte und Grundpflichten der Teilglieder gegeben, die für die Weckung und Förderung des Groß raumbewußtseins unerläßlich sind: a) die Sicherung des Raumes. Der Großraum muß eine gesicherte Friedensgemein schaft darstellen. Die sich aus dieser Forderung er gebenden Pflichten obliegen in erster Linie der Raum^ führung (siehe Seite 41). Aber auch die übrigen Raum glieder haben zu dieser fundamentalen Zielsetzung des Großraumes einen entscheidenden Beitrag zu liefern: Bindungen an andere Großräume oder Teil räume derselben sind zu unterlassen, wenn sie Span nungen mit anderen Großräumen hervorzurufen geeig^ net sind. Scarfoglio sagt hierzu: »Die genaue Formu" lierung des Kontinentalgefühls kann nur folgende sein: Alles, was eine Nation des Kontinents schädigt oder sie unterdrückt, schädigt oder unterdrückt den gesam ten Kontinent; alles, was einer Nation des Kontinents Vorteil bringt, ohne Nachteil für andere, ist vorteilhaft für den gesamten Kontinent; wer eine Festlandsnation gegen die andere aufbringt, ist ein Feind des gesamten Kontinents und muß ohne Zögern außer Gefecht ge setzt werden.«1) Zur Sicherung der Raumeinheit nach innen und des Raumschutzes hach außen muß das Raumglied darüber hinaus einen zumutbaren Beitrag, der sowohl positiv in Form von Leistungen als auch •negativ in Form eines Verzichtes bestehen kann, liefern. ' b) die Integrität der Nationen: Die Souveränität oder besser die Selbständigkeit der Staaten muß unangetastet bleiben.'Dies bezieht sich in erster Linie auf die Wahrung des völkischen Eigenlebens der Raumglieder. Die Großraumwirtschaft soll kein „Kulturesperanto“ und kein „melting pot“ amerikanischen Gepräges sein. Völkische Homogenität i) Carlo Scarfoglio, „Europa ohne England“, Dresden 1940, Seite 14.
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