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1 2. Das Raumbewußtsein der Raumführung
from Das Großraumkartell
by Dr. Rath
Im nachfolgenden wird eine systematische Darstellung derjenigen Grundrechte und Grundpflichten der Teilglieder gegeben, die für die Weckung und Förderung des Großraumbewußtseins unerläßlich sind: a) die Sicherung des Raumes. Der Großraum muß eine gesicherte Friedensgemeinschaft darstellen. Die sich aus dieser Forderung ergebenden Pflichten obliegen in erster Linie der Raum- ^ führung (siehe Seite 41). Aber auch die übrigen Raumglieder haben zu dieser fundamentalen Zielsetzung des Großraumes einen entscheidenden Beitrag zu liefern: Bindungen an andere Großräume oder Teilräume derselben sind zu unterlassen, wenn sie Spannungen mit anderen Großräumen hervorzurufen geeig- ^ net sind. Scarfoglio sagt hierzu: »Die genaue Formu- " lierung des Kontinentalgefühls kann nur folgende sein:
Alles, was eine Nation des Kontinents schädigt oder sie unterdrückt, schädigt oder unterdrückt den gesamten Kontinent; alles, was einer Nation des Kontinents
Vorteil bringt, ohne Nachteil für andere, ist vorteilhaft für den gesamten Kontinent; wer eine Festlandsnation gegen die andere auf bringt, ist ein Feind des gesamten
Kontinents und muß ohne Zögern außer Gefecht gesetzt werden.«1) Zur Sicherung der Raumeinheit nach innen und des Raumschutzes hach außen muß das
Raumglied darüber hinaus einen zumutbaren Beitrag, der sowohl positiv in Form von Leistungen als auch •negativ in Form eines Verzichtes bestehen kann, liefern. '
b) die Integrität der Nationen:
Die Souveränität oder besser die Selbständigkeit der Staaten muß unangetastet bleiben.'Dies bezieht sich in erster Linie auf die Wahrung des völkischen
Eigenlebens der Raumglieder. Die Großraumwirtschaft soll kein „Kulturesperanto“ und kein „melting pot“ amerikanischen Gepräges sein. Völkische Homogenität

i) Carlo Scarfoglio, „Europa ohne England“, Dresden 1940, Seite 14.
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ist in. keiner Weise erwünscht, ja im Gegenteil, die Heterogenität, soweit sie aus einer gesunden völkischen Substanz hervorgeht, muß innerhalb der Völkerfamilie gefördert werden. Allerdings auf allen Gebieten, die das Großrauminteresse berühren, muß sich das Raumglied gewissermaßen gedanklich aus seiner räumlichen Enge lösen und großräumisch denken. Dies gilt insbesondere für den rein wirtschaftlichen Bereich. Zur Herbeiführung einer sinnvollen räumlichen Arbeitsteilung, d. h. zur Sicherung der Großraumplanung, werden vielfach Maßnahmen erforderlich sein, die den nationalen Interessen zunächst zuwiderzulaufen scheinen, die sich aber auf lange Sicht letzten Endes auch für die Nationalwirtschaft als nützlich erweisen werden. Diese „Großraumeinsicht“ zu fördern, d. h. die Zonen der nationalen Souveränität mit denen des Großraumvorranges in Einklang zu bringen, wird eine der schwierigsten Großraumaufgaben sein. Daß diese Aufgabe gelöst werden muß, ist, um es nochmals zu betonen, keine politische Forderung unserer Tage, sondern eine alte Wirtschaftserkenntnis. Schon 1932 schrieb Karl Krüger: » ... In einer wahrscheinlich noch ziemlich fernliegenden Periode werden sich die Einzelstaaten als „Genossenschaftler“ am Großraum bequemen müssen, zur Hebung des Wohlstandes der Gesamtheit von ihrer bisherigen egoistisch-nationalistischen Wirtschaft abzugehen und sie planvoll einzuordnen in die Gesamtwirtschaft.«1) i c) die Dauerhaftigkeit der Großraumwirtschaft. Die Gewähr für den dauerhaften Bestand der Großraumwirtschaft darf nicht nur von der militärischen, sondern muß auch von der wirtschaftlichen Seite her bestehen. Wenn ein Staat seine Wirtschaft mit Rücksicht auf die Großrauminteressen in einem Ausmaße ausbaut bzw. umgestaltet, wie er es bei Nichtbestehen einer großräumlichen Verflechtung niemals getan hätte, muß ihm die Sicherheit gegeben sein, daß seine Ver-

1 ) Karl Krüger, „D eutsche Großraumwirtschaft“, Hamburg 1932, S eitel7.