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4. Die Raumgröße
from Das Großraumkartell
by Dr. Rath
Erzeugungskapazitäten, aber produktionswirtschaftlicher Einseitigkeit, den Wechselfällen des weltwirtschaftlichen Konjunkturzyklus in besonderem Grade preisgegeben sind.«1)
Auf die Bedeutung der Raumlage für die strategische Sicherung der Großraumwirtschaft soll hier nicht eingegangen werden.2)
2. Die Raumstruktur. _ Die Struktur des Großraumes ist für eine gedeihliche Zusammenarbeit der Großraumglieder von erheblicher Bedeutung. Wenn das Raumbewußtsein in Europa bisher so wenig entwickelt war, so liegt das nicht zuletzt daran, daß Europa einer der zerklüftetsten und zerrissensten Räume der Erde ist. Mehr als die Hälfte seines Gebietes sind Halbinseln. Große Gebirgszüge schneiden kreuz und quer den Raum. In diesen unzähligen Winkeln haben sich naturgemäß auch ebenso viele Völker und Stämme entwickelt. Engräumigkeit steigert aber die Abschlußtendenzen, wohingegen Weiträumigkeit den Zusammenschluß fördert. Die USA. sind ein typisches Beispiel dafür, wie weite Räume auch ein weites Denken und Fühlen fördern und die großräumliche Wirtschaftsplanung erleichtern. Es wird daher ein besonders wichtiges Ziel der großraumwirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa sein müssen, über die engen räumlichen und geschichtlichen Traditionen und Tatbestände hinweg die bindende „europäische Idee“ zu fördern — selbstverständlich unter Wahrung der nationalen Sonderheiten und Werte. . 3. Die Raumbindung.
Der Grad der Bindung von Nationalwirtschaften an die Großraumwirtschaft kann ein durchaus unterschiedlicher sein. Entsprechend unserer früher getroffenen Feststellung, wonach die Zusammenarbeit eines Staates mit dem Groß-

J) Günter Schmölders, „Begriff und W esensm erkm ale des Großwirtschaftsraumes“, zitiert im Sonderheft „Großdeutschland und Europa in einer neuen W eltwirtschaft“ der Zeitschrift „W eltw irtschaft“'
Heft 1, Januar 1941. 2) Vgl. T hiele, a. a. O.
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raum nicht auf Zwang beruht, gibt es eine Vielzahl von Bindungsmöglichkeiten. Wesentlich für die Beurteilung einer Bindung ist allein der Zustand der praktischen Zusammenarbeit. „Großraumverträge“ sind gegenstandslos, wenn sich nicht eine tausendfältige Verflechtung der Wirtschaftskörper aus einem ehrlichen Willen zur Zusammenarbeit ergibt. Ein derartiger Komplex wie die Großraumwirtschaft kann nicht in die Paragraphen eines Vertrages gezwängt werden; das Raumbewußtsein kann nicht durch ein unterzeichnetes Stück Papier ersetzt werden. Wir können folgende Abstufungen großraumwirtschaftlicher Zusammenarbeit vornehmen: s a) P o litisch e E in h e it der T eilräu m e (z. B. Deutschland und Generalgouvernement). In einem derartigen Fall lassen sich selbstverständlich die Großraumplanungsziele am weitgehendsten verwirklichen. b) V erbündete S ta aten (z. B. Deutschland und Italien). v Ist eine völlige Übereinstimmung der politischen und weltanschaulichen Ziele vorhanden, ist auch für die wirtschaftliche Zusammenarbeit eine gute Grundlage geschaffen. c) S elb stän d ig e T eilräum e ' i (z. B. Deutschland und Schweden). Hier werden für die Zusammenarbeit von der Präfe- renzialverbindung über Zweiseitigkeitsverträge bis zur komplementären Produktionsgemeinschaft alle , Möglichkeiten vorhanden sein. Je, stärker das Raumbewußtsein entwickelt ist, desto enger wird sich die wirtschaftliche Verflechtung gestalten. d) E rgänzungsräum e. _ . Unter Ergänzungsräumen sind solche Volkswirtschaften zu verstehen, die nicht geographisch an einer geschlossenen Einheit der Großraumwirtschaft teilhaben und deren strategische Sicherung durchweg
