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II. Die Großraumautarkie

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V. Die Raumordnung

V. Die Raumordnung

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I. D a s A u t a r k i e b e w u ß t s e i n .

Der Kern allen großraumwirtschaftlichen Strebens liegt im Autarkiebewußtsein. I}as Autarkiebewußtsein drückt sich in dem Willen eines Volkes aus, aus eigener Kraft leben zu können, d. h. in der Befriedigung seiner Lebens- und Schutzbedürfnisse nicht von Kräften und Mächten abhängig zu sein, auf die es keinen Einfluß haben kann. Der eigene Raum und die aus ihm entwickelten produktiven Kräfte müssen imstande sein, Selbstversorgung, Selbstbestimmung und Selbstverteidigung auf alle Zeiten sicherzustellen. »Eine solche Lebenshaltung aber ist oberstes Gesetz für alle Lebensordnungen dieser Welt. Denn die Natur als ewiges Leben läßt nur diejenigen Lebensordnungen als lebensbeständig bestehen, die an erster Stelle aus eigenem Raum und eigener Kraft zu leben vermögen; die ihr Leben auf Selbstverteidigung gründen.«1) Der Autarkiebegriff hat aber noch ein weiteres wichtiges Wesensmerkmal: die Autarkie strebt nach einer gesunden Harmonie wirtschaftlichen Schaffens und — da die Wirtschaft eine wichtige Lebensäußerung des Menschen ist — damit des Lebens überhaupt. Sie bedeutet »organische und damit harmonische Zuordnung von Mensch und Boden, Stamm und Landschaft, Volk und Raum«.2) Die Monokultur, wie sie sich uns demgegenüber in der arbeitsteiligen Weltwirtschaft darstellt, ist »als geistige Haltung: Sucht, als Lebensprinzip: Einseitigkeit,

x) Werner Daitz, „Autarkie als Lebens- und Wirtschaftsordnung“. Na

tionalsozialistische Monatshefte, Heft 129, Dezember 1940, Seite 739.

2) .Haushofer-Vohwinckel, Geleitwort zum Sonderheft über „Struktur

fragen der Großraumwirtschaft“ in der „Zeitschrift für Geopolitik“, 12. Heft, Dezember 1940, Seite 569.

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