Geschäftserfolg
BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und -berater im Eilverfahren Von einer Forderung nach einem „Corona-Moratorium zur Finanzmarktbürokratie“ unbeeindruckt, soll das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin1 als „besonders eilbedürftig“ bereits im Mai und Juni durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden. Nachdem der Bundesrat nun den Gesetzentwurf nicht abgelehnt, aber eine Überprüfung der Kosten angemahnt hat, ist es höchste Zeit für eine Bestandsaufnahme.
28 FONDSGESPRÄCHE 06|20