Citywire Deutschland - 58 - March 2020

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32 BUSINESS | RUND UM REGULIERUNG

Grüne Signale von der Aufsicht Auf 37 Seiten beschäftigt sich die BaFin mit Nachhaltigkeitsrisiken. Auch wenn sich das Merkblatt etwas anders liest: Die BaFin meint es ernst. Citywire-Kolumnist M A R KUS L A N G E erklärt wieso.

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ermögensverwalter mit BaFin-Lizenz – in der Gesetzessprache „Finanzportfolioverwalter“ – waren in der Vergangenheit nicht die primären Adressaten neuer regulatorischer Anforderungen. Im Fokus der Gesetzgebung standen Anlageberater und Anlagevermittler, und neue Regeln waren typischerweise auf diese zugeschnitten. Das änderte sich etwas im Rahmen des MiFID-II-Regimes. Auch wenn man nicht in das Wehklagen einiger Branchenvertreter einstimmen muss – die vertieften und verfeinerten Vorgaben haben es durchaus in sich, auch für Finanzportfolioverwalter. Insgesamt sind die damit verbundenen Herausforderungen aber zu bewältigen, vorausgesetzt, man nimmt eine realistische, konstruktive und konsequent kundenorientierte Sichtweise ein. Jetzt weht der Wind aus einer anderen Richtung. Im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der EU-Kommission rücken Vermögensverwalter ins Zentrum der Regulierung. Das betrifft nicht nur Finanzportfolioverwalter im Sinne des KWG und WpHG, sondern auch institutionelle Vermögensverwalter, also Kapitalverwaltungsgesellschaften im Sinne des KAGB. Sowohl von der Offenlegungs-Verordnung (die am 9. Dezember 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und ab März 2021 unmittelbar anzuwenden ist) als auch von der Taxonomie-Verordnung (über deren Inhalte eine grundsätzliche politische Einigung auf EU-Ebene erzielt wurde) werden beide als „Finanzmarktteilnehmer“ erfasst und damit ganz

neuen und potenziell weit reichenden Anforderungen unterworfen. Wir kommen an dieser Stelle alsbald darauf zurück, um die sich abzeichnenden neuen Regeln näher zu beleuchten und einzuordnen. Auch auf nationaler Ebene hat die Nachhaltigkeits-Agenda an Fahrt aufgenommen. Nachdem die BaFin im September 2019 ihr neues „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ konsultiert hatte (siehe Citywire Nr. 56, Dezember 2019/Januar 2020), wurde die endgültige Version am 20. Dezember 2019 vorgelegt (siehe auch BaFin Journal Dezember 2019: „Merkblatt unterm Tannenbaum“). Die BaFin hat von Seiten der Industrie im Rahmen der Konsultation geäußerte Kritik in mancher Hinsicht berücksichtigt und das Merkblatt entsprechend überarbeitet. Es wurde auch eine englische Übersetzung veröffentlicht, da die BaFin auch auf europäischer Ebene Position beziehen will. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der EU-Aktionsplan zunächst einen Schwerpunkt im Bereich „Lenkung von Anlegergeldern“ hatte und das Thema „Risikomanagement“ eher beiläufig behandelte. Das soll sich aber ändern. In Kürze wird die EU-Kommission ihre „Renewed Sustainable Finance Strategy“ konsultieren, und auch die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat mit entsprechenden Arbeiten begonnen und im Dezember 2019 einen eigenen „Action Plan on Sustainable Finance“ vorgelegt. Dass das BaFin-Merkblatt für das Risikomanagement der Kreditinstitute (gemäß MaRisk) und Versicherungen (gemäß MaGo) relevant ist, leuchtet unmittelbar ein. Doch welche Bedeutung hat es für Finanzportfolioverwalter oder Kapitalver-


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